22.02.2022 - 9 Verschiedenes

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Beratung

  1. Auf Wunsch des Herrn Schwenk wurde den Mitgliedern des Naturschutzbeirates am 18.02.2022 per E-Mail eine seitens des NABU Stadtverbandes Aachen vorbereitete Stellungnahme zur dem Ratsantrag der Grünen 214/2022 vom 18.01.2022 zugesandt. Herr Schwenk führt dazu aus, dass das Thema bereits in der Mai-Sitzung 2021 im Naturschutzbeirat erörtert worden sei. Grundlage sei zum damaligen Zeitpunkt ein Ratsantrag aller 6 Ratsfraktionen gewesen. Seitens des NABU-Stadtverbandes werde nach Auskunft von Herrn Schwenk kritisiert, dass die GRÜNE Fraktion die illegal errichteten Trails solange dulden wolle, bis ein MTB-Streckennetz im Aachener Wald ausgewiesen worden sei. Nach Ansicht des NABU-Stadtverbandes müsse unverzüglich etwas gegen die illegalen Trails unternommen werden und ein Rückbau gefordert bzw. durchgeführt werden. Die Anlage und Nutzung nicht „fester“ Wege und auch illegal angelegter Trails sei nach § 2 Landesforstgesetz NRW (LFoG) verboten und nach § 70 LFoG zu ahnden und stelle in Naturschutzgebieten unter Umständen sogar eine Straftat nach § 329 Abs. 3 Strafgesetzbuch dar und somit einen Rechtsbruch. Herr Dr. Güttes ergänzt, dass der Aachener Wald auch Lebensraum der Wildkatze sei, bei welcher es sich um eine nach FFH-Richtlinie streng geschützte Art handele. Die Zerstörung des Lebensraumes alleine stelle bereits einen Straftatbestand dar.

Herr Meiners ist der Ansicht, dass der Ausdruck „Rechtsbruch“ etwas über das Ziel hinausschieße und dies rechtlich nochmals geprüft werden müsse. Er fügt an, dass auch für die Verwaltung die Situation im Aachener Wald unbefriedigend sei. Herr Schwenk stellt klar, dass mit der Stellungnahme nicht die Verwaltung, sondern die Politik angesprochen werde, da von dieser Seite aus nichts geschehe, was eine Änderung der Situation herbeiführe.

Herr Mayr ist der Meinung, dass der neuerliche Ratsantrag der GRÜNEN Fraktion eine Forderung beschreibe, in welcher der 2. Schritt vor dem 1. getan werde. Auch er fordert, dass bereits jetzt gehandelt werden und der Rückbau der illegal angelegten Trails gefordert und auch kontrolliert werden soll. Anderenfalls könne die Stadt haftbar gemacht werden.

Nach Ansicht des Herrn Bündgens handele es sich bei der Situation im Aachener Wald um einen unhaltbaren Zustand.

Herr Schwenk teilt mit, dass er eine rechtliche Prüfung seitens des NABU NRW veranlassen werde. Die Frage sei, was im Aachener Wald gewünscht sei. Herr Meiners gibt dazu bekannt, dass es sich beim Aachener Wald um einen Erholungswald der höchsten Stufe handele. Daran müsse sich auch das Freizeitverhalten anpassen.

 

Es wird abschließend vereinbart, dass zunächst eine rechtliche Prüfung erfolgt und dann eine Abstimmung über die Stellungnahme erfolgt.

 

  1. Herr Slevogt spricht nochmals die Sanierung der Stützmauer in der Buchenallee an. Er ist der Meinung, dass die Sanierung weder aus naturschutzfachlicher Sicht noch aus Sicht des Denkmalschutzes befriedigend durchgeführt worden sei. Er bittet insofern, die Kostenaufstellung zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Herr Dr. Güttes äußerte bereits in einer der vergangenen Sitzungen den Wunsch, Infos zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erhalten. Nach Rücksprache mit Herrn Stolz von der unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen teilt dieser mit, dass sämtliche Unterlagen auf der Seite des MULNV: Die Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie | FLUSSGEBIETE NRW zu finden seien.

 

  1. Ebenfalls spricht Herr Dr. Güttes die in der letzten Sitzung des Naturschutzbeirates diskutierte Artenschutzproblematik an und fragt an, ob es dazu bereits neuere Erkenntnisse gebe. Frau Bümmerstede erwidert, dass dazu noch einige interne Prüfungen erforderlich seien und in der nächsten Sitzung seitens der Verwaltung darüber berichtet werde.

 

 

 

 

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