10.02.2022 - 3 Abstimmung über den Antrag auf Aufnahme des Sen...

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Beratung

Zu diesem Thema zitiert Frau Krauß, von der Verwaltung, § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenrates, er lautet:

 

„(2) Der Seniorenrat kann Mitglied in überörtlichen Seniorenvertretungen, insbesondere

in der Landesseniorenvertretung NRW, sein. Er pflegt Beziehungen zu anderen – auch

grenzüberschreitenden und ausländischen – gleichgelagerten Einrichtungen und

Institutionen.“ 

Entscheidend ist, dass eine inhaltliche Beschränkung auf das Thema „Senioren“

vorgenommen wird. D.h., allgemeinpolitische Institutionen und Zirkel sind nicht erfasst.

Eine Ausweitung dieser Art könne nur durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenrates erfolgen.

 

Es schließt sich eine rege Diskussion an. Der „Runde Tisch Klimanotstand Aachen“

hat keine Beitrittsbestimmungen. Er ist ein Zusammenschluss von vielen Initiativen,

Gruppen und Vereinen, die sich im Rahmen der Erklärung des Klimanotstandes gefunden hat.

 

Vorgeschlagen wird, dass eine freiwillige Teilnahme von Frau Feilgenhauer an den Sitzungen der Gruppierung „Runder Tisch Klimanotstand Aachen“ erfolgt. Frau Feilgenhauer wird dann den Seniorenrat entsprechend informieren.

 

 

 

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