02.12.2021 - 6 Friedhofsgebühren der Stadt AachenGebührenbedar...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Blum bemängelt im Zusammenhang mit der Vorlage die sehr späte Versendung der die Gebühren betreffenden Vorlagen an die Ausschussmitglieder.

Die Themen seien lange im Voraus hinlänglich bekannt, so dass eine zeitigere Versendung möglich sein sollte.

Insbesondere weist er darauf hin, dass zwei Bezirksvertretungen Vorlagen über die Änderung der Straßenreinigungssatzung erst am Sitzungstag erhalten haben; dies sei ein Ding der Unmöglichkeit.

 

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, merkt hierzu an, dass der Unmut über die späte Versendung der durchaus umfangreichen Ausschussvorlagen nachvollziehbar sei.

Grundsätzlich erfolgt die Abstimmung mit den beteiligten Fachbereichen und Dezernaten bereits sehr frühzeitig. Allerdings haben Vorlagen wie beispielsweise der Wirtschaftsplan oder die Gebührenbedarfsberechnungen unmittelbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Da bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs verwaltungsweite Einflussfaktoren berücksichtigt werden müssen, sind auch die Vorlagen des Stadtbetriebs von diesen Prüfungsprozessen abhängig, bevor sie endgültig freigegeben werden können.

Ergänzend weist der Betriebsleiter, Herr Thalau, darauf hin, dass die Unterlagen gemäß Geschäftsordnung für den Rat und die Ratsausschüsse fristgerecht zugegangen seien.

 

Bezüglich der Vorlagen in den genannten Bezirksvertretungen sei es jedoch zu einem Abstimmungsfehler im Hause gekommen, wofür sich Herr Thalau aufrichtig entschuldigt.

 

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Beschluss:

Ohne weitere Aussprache nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig, die Beibehaltung der derzeit gültigen Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage