15.03.2022 - 16 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

  1. Übersicht über noch ausstehende Ratsanfragen und -anträge

Herr Brötz weist auf eine zur Beginn der Sitzung ausgelegte Übersicht über die aktuell laufenden Ratsanfragen und -anträge hin, die entweder in Zuständigkeit des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Bearbeitung oder in der Entscheidungskompetenz der beiden Fachausschüsse lägen, hin (s. Anlage zur Niederschrift). Die Vorlage einer solchen Übersicht entspräche auch einer geplanten Änderung in der Geschäftsordnung des Rates. Sofern die Ausschüsse mit der gewählten Darstellungsform einverstanden seien, würde eine solche Vorlage einmal pro Halbjahr erfolgen. Spätere Änderungswünsche könnten selbstverständlich berücksichtigt werden.

Es gibt keine Anpassungswünsche seitens der Ausschussmitglieder.

  1. Beschwerdeverfahren zur Beschaffung von Luftfiltergeräten

Herr Fagot knüpft an seine Aussagen in der letzten Ausschusssitzung an, wonach eine Firma gegen die Vergabeentscheidung für die Beschaffung der Luftfiltergeräte rechtlich vorgegangen sei, die Vergabekammer aber zugunsten der Stadt Aachen entschieden habe. Die betreffende Firma habe zwischenzeitlich auch gegen diese Entscheidung Einspruch eingelegt, sodass der Fall nun vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werde. Die Verhandlung sei nach aktuellem Stand für November 2022 vorgesehen.

  1. Übersicht Bildungsgutscheine 

Zu Beginn der Sitzung wurde ein Vermerk hierzu ausgelegt (s. Anlage zur Niederschrift).

Frau Griepentrog bittet darum, die Beratung zu diesem Thema auf die nächste Sitzung zu vertagen. Hierüber herrscht Einvernehmen. 

  1. Umwandlung der KGS Michaelsbergstraße und der KGS Düppelstraße

Herr Fagot erläutert, dass zwischenzeitlich die Anträge beider Schulen auf Umwandlung ihrer Schulformen in Gemeinschaftsgrundschulen vorlägen. Die Einleitungsverfahren seien erfolgreich abgeschlossen, sodass nun die öffentlichen Bekanntmachungen vorbereitet werden könnten. Die Schulaufsicht habe bereits zugestimmt, die Bezirksregierung habe ihre Zustimmung in Aussicht gestellt, diese erfolge jedoch erst nach Abschluss des Verfahrens. Die Umwandlungen würden auch dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Die aktuelle Situation in der Ukraine

Frau Schwier erläutert, dass aktuell ca. 1.000 Personen mit einem Anspruch nach Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in Aachen angekommen seien, somit auch eine entsprechend hohe Anzahl an Kindern. Es seien verschiedene Szenarien zur Unterbringung entwickelt worden, die im Rahmen der morgigen Sitzung des Hauptausschusses von Frau Oberbürgermeisterin Keupen vorgestellt würden.

Wie bereits in 2015 würden Sporthallen für die temporäre Unterbringung von geflüchteten Personen und Familien umgewidmet. Es seien aktuell fünf Hallen in Prüfung und teilweise bereits hergerichtet. Wohingegen in 2015 vorrangig junge Männer in Aachen mit einem dauerhaften Aufenthaltswunsch angekommen seien, so seien es dieses Mal vor allem junge Frauen mit Kindern oder ältere Personen, die schnellstmöglich in die Ukraine zurückkehren möchten. Im Vorfeld zur heutigen Sitzung habe ein Termin mit der Schulaufsicht und den Bildungsdezernenten der StädteRegion stattgefunden. Die Schulaufsicht werde Kinder an die weiterführenden Schulen mit verfügbaren Kapazitäten zuweisen. Es seien noch mehrere Schulen zu weiteren Aufnahmen in der Lage, es warte derzeit kein Kind in Aachen auf einen Platz an einer weiterführenden Schule. Sie betont, dass die Zuweisung an eine bestimmte Schulform nicht zwangsläufig über den weiteren Bildungsweg entscheiden werde. Gleichzeitig werde die Wahrung des Kindeswohls vorrangig vor der Durchsetzung der Schulpflicht angestrebt. Das bedeutet, es werde berücksichtigt, wenn Kinder nicht unmittelbar die Schule besuchen oder die Eltern ihre Kinder noch nicht direkt in eine Fremdbetreuung abgeben möchten. Jede Familie werde durch das Kommunale Integrationszentrum begleitet. Es würden kreative Lösungen entwickelt und gefunden mit dem Ziel, die Kinder und ihre Familien bestmöglich und auf ihre individuellen Bedarfe ausgerichtet zu unterstützen. Grundschulen seien gebeten worden, dass zunächst die Unterbringung der Familien sichergestellt sei und erst danach eine Zuweisung an eine Schule erfolgen solle. Dies solle verhindern, dass Kinder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln weite Fahrten bewältigen müssten. Die Schulaufsicht habe heute eine Information an alle Schulen gegeben. Bei Fragen – auch von Seiten der Politik oder Bürgerinnen und Bürger – könne man sich jederzeit an das Kommunale Integrationszentrum wenden. Weiterhin seien die Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit sowie des Schulpsychologischen Dienstes entsprechend instruiert und mit Informationsmaterialien zum Auslegen in den Schulen versorgt worden.

 

Herr Auler erkundigt sich danach, ob vorrangig die internationalen Förderklassen gefüllt würden.

 

Frau Schwier erläutert, dass die Schulaufsicht jede Schule genau und verantwortungsvoll prüfen würde, bevor Kinder zugewiesen würden. Es lägen aber auch bereits Angebote mehrerer Schulen vor, diese internationalen Förderklassen wiedereinzurichten.

 

Hinsichtlich der Situation in den Kindertagesstätten erläutert Frau Schwier, dass am Montag eine außerordentliche Trägerkonferenz digital stattgefunden habe, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu besprechen. Sie dankt allen freien Trägern ausdrücklich für ihr Engagement. Es sei vereinbart worden, zunächst Mutter-Kind-Gruppen einzurichten. Die Verortung dieser Gruppen werde noch geprüft. Die Träger würden ihre Angebote gebündelt auf einer Online-Plattform darstellen, zudem werde eine Informationsmail formuliert.

  1. Weiterer Einsatz der Fach- und Ergänzungskräfte für Inklusion in städtischen Kindertageseinrichtungen

Frau Traeger erläutert, dass sich infolge der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) zum 1. Januar 2020 Auswirkungen auf den weiteren Einsatz von Inklusionsfach- und Ergänzungskräften in Kindertageseinrichtungen ergeben hätten. Vor Einführung des BTHG wären Kinder mit (drohender) Behinderung vorrangig in integrativen Gruppen bzw. Einrichtungen betreut worden. Zu diesem Zwecke seien in den jeweiligen Einrichtungen auch vermehrt Inklusionskräfte eingesetzt worden. Mit Einführung des BTHG seien jedoch diese Schwerpunkteinrichtungen abgelöst worden durch eine Stärkung des Elternwahlrechtes, ihr Kind in jeder Einrichtung betreuen lassen zu können. Dieses Wunsch- und Wahlrecht sei umgehend verstärkt in Anspruch genommen worden, mit der Konsequenz, dass immer weniger Kinder mit (drohender) Behinderung in den ehemals integrativen KiTas betreut würden, sondern vielmehr in Regeleinrichtungen bzw. in wohnortnahen Einrichtungen. Das habe zur Folge, dass der Bedarf an Inklusionsfachkräften in den ehemals integrativen Einrichtungen zurückgehen würde zugunsten eines steigenden Bedarfes in Regeleinrichtungen. Vor diesem Hintergrund habe die Verwaltung den städtischen Bediensteten das Angebot unterbreitet, dass sie entweder in Einrichtungen wechseln könnten, um dort weiterhin als Inklusionsfachkraft mit Beibehaltung der entsprechenden Besoldung tätig sein zu können. Alternativ könnten sie auch in ihrer bisherigen Einrichtung verbleiben, allerdings einhergehend mit einer Herabgruppierung, sofern sie ihre Tätigkeit als Inklusionsfachkraft aufgrund des mangelnden Bedarfs dort nicht mehr ausüben könnten. Aus diesem Grund habe sich im Vorfeld der Sitzung auch eine Demonstration der Betroffenen und der Gewerkschaft verdi formiert. Obwohl sie die Befürchtungen und den Wunsch der Mitarbeitenden auf Verbleib in ihren Einrichtungen nachvollziehen könne, müsse die Verwaltung den Bedarf an Inklusionsfachkräften in den Regeleinrichtungen decken, ohne einen Überhang in den ehemals integrativen Einrichtungen zu schaffen. Selbstverständlich müssten Versetzungen mit Blick auf Kontinuität und Bindungsarbeit sukzessive erfolgen, damit die Kinder der betroffenen Einrichtung nicht sämtliche Bezugspersonen verlieren.

 

Frau Scheidt dankt Frau Traeger für ihre Ausführungen und bittet die Verwaltung um eine Vorlage mit Darstellung der Auswirkungen für die nächste Sitzung.  

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Anlagen