22.03.2022 - 3.1 Haushalt - Chancen und Risiken
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 22.03.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Grehling berichtet, dass das Verfahren zur Genehmigung des Haushalts 2022 laufe. Die Bezirksregierung habe 6 Nachfragen gestellt, welche beantwortet worden seien. Sie gehe folglich davon aus, dass die Genehmigung im Rahmen der Frist erteilt werde.
Die Gewerbesteuer weise einen guten Soll-Stand auf. Der Ansatz werde gegenwärtig bereits überschritten, jedoch sei ein Betrag von 8 bis 9 Mio. Euro gegenzubuchen aufgrund von drohenden Abgängen.
Sie führt des Weiteren aus, dass zur Thematik COVID-19 und damit einhergehenden Belastungen auf den Haushalt zum jetzigen Zeitpunkt keine umfangreichen Sachstandsberichte mehr erforderlich seien. Nun jedoch stehe die nächste Krise an, deren Belastungen für den städtischen Haushalt vermutlich noch größer seien: der Krieg in der Ukraine. Gegenüber dem Finanzausschuss bestehe diesbezüglich eine konkrete und umfassende Informationspflicht. Daher habe man einen entsprechenden Sachstandsbericht erarbeitet.
Bis zum 16.03.2022 hätten bei der Stadt Aachen insgesamt 1.288 Personen aus der Ukraine einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) gestellt, 720 Personen wurden zu diesem Zeitpunkt in städtischen Unterkünften untergebracht. Bis zum 21.03.2022 hätten sich die Zahlen wie folgt fortentwickelt: 1.762 Antragsteller*innen auf Leistungen nach dem AsylBLG und etwa 850 Personen in städtischen Unterkünften. Eine formelle Zuweisung von Seiten des Landes nach dem Königsteiner Schlüssel habe bisher noch nicht stattgefunden. Die bisherigen Annahmen und gemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, hätte Aachen aktuell eine „Erfüllungsquote“ von rund 168%, also bereits deutlich mehr Menschen aufgenommen als bei einer formellen Zuweisung zu erwarten gewesen wäre. Deutlich höhere freie Aufnahmekapazitäten würden gegenwärtig hingegen noch andere Kommunen in der Städteregion aufweisen, was sich mit der Durchführung des formellen Zuweisungsverfahrens jedoch voraussichtlich ändern werde. Eine „Entspannung“ könne jedoch keinesfalls konstatiert werden, da berücksichtigt werden müsse, dass viele Flüchtlinge zunächst privat untergekommen und somit bislang nicht registriert worden seien. Zumindest ein großer Teil dieser Personen würde in der nächsten Zeit somit noch in die Versorgungspflicht dazu kommen. Zwar sei auch in Aachen die Aufnahmekapazität begrenzt, gleichzeitig bestehe jedoch Einigkeit, dass niemand zurückgeschickt werden solle. Die Anstrengungen der handelnden Personen bei der Stadt hinsichtlich Flüchtlingsunterbringung seien immens, die Grenzen der Belastbarkeit zunehmend ausgeschöpft.
Es sei zu erwarten, dass das Land NRW eine eigene Erstaufnahmeeinrichtung in Aachen installieren werde. Sollte sich das bestätigten, würde dies aller Voraussicht nach mit 70% auf die Zuweisungsquote angerechnet.
Wenig überraschend sei die Erkenntnis, dass die weitere Entwicklung kaum eingeschätzt werden könne und von Faktoren abhänge, welche die Stadt Aachen nicht beeinflussen könne. Man müsse jedoch aller Voraussicht nach davon ausgehen, dass die Zahlen der Flüchtlingskrise 2015 überschritten würden. Der Vergleichswert von 2.700 aufgenommenen Personen stelle somit eher die untere Grenze dar. Vor dem Hintergrund habe im eingerichteten Krisenstab selbstverständlich die Bündelung der Akquise von Wohnraum im Vordergrund gestanden. Dabei hätten zunächst geeignete Flächen gefunden werden müssen. Als problematisch stelle sich das rückläufige Angebot bei gleichzeitig steigenden Preisen heraus, z. B. für Zelte, Container oder Ausstattung. Zusätzlich ergebe sich eine hohe Personalintensität als besondere Herausforderung. In der nächsten Ratssitzung stünde folglich eine Entscheidung zu einer
Vorlage an, welche eine stufenweise, bedarfsabhängige Ausschreibung von befristeten Stellen im Zusammenhang mit der Flüchtlingsunterbringung sowie deren Finanzierung zum Inhalt habe.
Die finanziellen Auswirkungen des Vorgestellten seien dabei selbstverständlich nicht im Haushaltsplan verankert, da dieser vor Ausbruch des Krieges verabschiedet worden sei. Dennoch sei man gegenwärtig noch dazu in der Lage, erforderliche Aufwendungen und Auszahlungen aus den bestehenden Ansätzen im Haushalt aufzubringen und somit eine Vorabfinanzierung zu leisten. Auskömmlich würden die Ansätze selbstredend nicht sein, die gebotene Handlungsfähigkeit sei aber zunächst gewährleistet. Im investiven Bereich stünden rund 950.000 Euro für jährliche Beschaffungen zur Verfügung, davon rund 800.000 Euro aus Ermächtigungsübertragungen. Davon seien bereits rund 350.000 Euro für Einrichtungsgegenstände und den Kauf von Containern verfügt worden. Im konsumtiven Bereich belaufe sich die Höhe der Anordnungen aus dem originären Haushaltsansatz auf rund 460.000 Euro, z. B. für Hausratpakete oder Matratzen sowie rund 283.000 Euro für Asyl-Leistungen. Mit rund 590.000 Euro schlage die Anmietung von Zelten und Containern am stärksten zu Buche.
Der Vollständigkeit halber wurde des Weiteren auf die Aktivitäten der Stiftungen hingewiesen. Knapp 70 Wohnungen in der Welkenrather Straße würden für die Unterbringung zur Verfügung gestellt. Rund
170.000 Euro seien für die Einrichtung von Wohnungen aus Stiftungsmitteln insgesamt aufgewendet worden. Zur Hilfestellung durch das Frauenwohnhaus in Haaren werde im entsprechenden Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil noch eingegangen.
Von städtischer Seite habe man insgesamt 5 Zelte mit rund 4.000 m² Fläche angemietet, in denen etwa 450 Personen untergebracht werden könnten. Der entsprechende Aufwand belaufe sich auf 530.000 Euro für einen Zeitraum von einem halben Jahr. Um die entsprechend geeignete Fläche am Siegel auch nutzen zu können, bedarf es jedoch zusätzlich der Zurverfügungstellung von Dusch- und WC-Containern. Der bereits erwähnte zusätzliche Personalbedarf schlage im Jahr 2023 mit bis zu rund 4,7 Mio. Euro brutto zu Buche. Ob dieses Volumen im vollen Umfang benötigt werde, hänge von der weiteren Entwicklung ab. Es handele sich um befristete Stellen, die bedarfsabhängig ausgeschrieben würden. Ob Förderungen zu erwarten seien, sei diesbezüglich ungewiss. Anders sehe dies aus bei Erstattungsleistungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), welche eine Pro-Kopf- Pauschale von 1.125 Euro pro Monat vorsehe. Im Jahr 2015 sei ein Kostendeckungsgrad von rund 80% erreicht worden, auch durch Hilfsmaßnahmen wie der Aufstockung der Soforthilfe bei der Umsatzsteuer. Ein solcher Deckungsgrad wäre auch die Mindesterwartung für die jetzige Krise, auch wenn gegenwärtig noch keine konkreten Aussagen vorliegen würden. Unvermeidbar sei, dass alles was über den Kostendeckungsgrad hinausgehe, vom Haushalt aufgefangen werden müsse, der grundsätzlich eine solche Deckung nicht ohne Weiteres leisten könne. Jedoch seien Mehrerträge zum Zwecke der Gegenfinanzierung in der laufenden Bewirtschaftung zu erwarten. Des Weiteren führt Frau Grehling aus, dass aufgrund von Abrechnungen mit der Städteregion bezüglich der Umlage aus Vorjahren mit einer
Erstattung an die Stadt Aachen zu rechnen sei. Dies begründe eine kurzfristig zu erwartende Abschlagszahlung der Städteregion an die Stadt in Höhe von rund 15 Mio. Euro.
Zusammenfassend lasse sich festhalten, dass die Handlungsfähigkeit bei der Stadt Aachen gegeben sei, gleichfalls aber die zeitliche Komponente im Fokus stehe. In dem Zusammenhang weist Frau Grehling auf eine erarbeitete Dringlichkeitsentscheidung hin. Ziel dieser sei - analog zur Vorgehensweise bei der Beschaffung von Schutzausrüstung in der Corona-Pandemie - ein erleichtertes und beschleunigtes Beschaffungsverfahren im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen ohne Beteiligung der Fraktionen bei Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte, jedoch selbstverständlich unter Beteiligung des Rechnungsprüfungsamts und der Beibehaltung der originären Zuständigkeit von Fachausschüssen, zum Beispiel des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss bei Grundstücksangelegenheiten, oder des Rates bei überplanmäßigen Mittelbereitstellungen. Sie bitte ausdrücklich um Verständnis dafür, dass bei der bisherigen Beschaffung der bereits benannten Positionen auf Basis der Analysen des Krisenstabes die eigentlich gebotene Fraktionsbeteiligung aufgrund der Eilbedürftigkeit nicht hätte erfolgen können, und dass das Einverständnis zur Entbindung der Beteiligung der Fraktionen somit für diese Fälle auch rückwirkend erfolgen müsse. Andernfalls sei man Gefahr gelaufen, dass zu beschaffende Zelte, Container, etc. nicht mehr auf dem Markt erhältlich gewesen wären. Daher bitte sie um Mitzeichnung der genannten Dringlichkeitsentscheidung, welche dann in der nächsten Ratssitzung noch zur Genehmigung anstünde sowie die nachträgliche Genehmigung der bereits getätigten Vergaben.
In den folgenden Finanzausschusssitzungen werde man die Übersicht über die finanziellen Auswirkungen des Krieges fortschreiben und entsprechend vorstellen, so dass das Gremium regelmäßig und umfassend informiert werde. Die heutige sehr umfangreiche Berichterstattung sei insbesondere dem Erfordernis geschuldet, ein Gefühl über die aktuelle Lage und die entsprechenden Herausforderungen zu vermitteln. Fortgeschriebene Erläuterungen zur konkreten Unterbringung, den Standorten sowie möglichen Problemstellungen würden künftig auch im Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie erfolgen.
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Pilgram dankt für den Bericht und insbesondere für die geleistete Arbeit.
Frau Göddenhenrich-Schirk führt aus, dass vermutlich alle froh und dankbar dafür seien, dass so schnell und umfassend reagiert worden sei. Das von Frau Grehling erbetene Vertrauen im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsentscheidung sei in jedem Fall gegeben. In der für alle belastenden Situation sei es erfreulich, dass hilfesuchende Menschen in Aachen Platz finden würden, auch wenn Zeltstädte sicherlich nicht als angenehm zu bezeichnen seien. Für die sehr gute Darstellung der finanziellen Auswirkungen sei Frau Grehling und ihren Mitarbeiter*innen ein herzliches Dankeschön auszusprechen.
Herr Auler berichtet, dass die Dringlichkeitsentscheidung sich inhaltlich anschließe an die getroffenen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie sowie der Flüchtlingskrise 2015. In der Fraktion bestehe daher Einigkeit über die Mitzeichnung.
Ratsherr Helg bittet um Mitteilung, wo sich die Dringlichkeitsentscheidung momentan befinde. Er würde sie sofort unterschreiben. Bereits in der vergangenen Woche habe er im Hauptausschuss die Oberbürgermeisterin gefragt, warum die Stadt Aachen kein eigenes Spendenkonto einrichten würde. Die Oberbürgermeisterin habe auf den zu hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen. Herr Helg bittet die Kämmerin diesbezüglich um eine Einschätzung. Des Weiteren würde er gerne nachfragen, ob es schon konkrete Überlegungen zum Standort einer zweiten Zeltstadt geben würde.
Auch Herr Casper dankt für die Berichterstattung und kündigt an, dass die SPD-Fraktion die Dringlichkeitsentscheidung mittragen werde, um Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Die Hoffnung seiner Fraktion liege darin, dass möglichst viele Menschen in kommunalen Wohnungen und nicht in Zeltstädten untergebracht würden.
Ratsherr Deumens möchte sich den Vorredner*innen anschließen. Die Leistung der Verwaltung in den letzten Wochen sei enorm. Nahezu alle Dezernate und Fachbereiche seien in die Aufgaben, die sich aus der Flüchtlingsunterbringung ergeben, eingebunden. Die Fraktion Die Linke werde die Dringlichkeitsentscheidung ebenfalls unterschreiben, auch wenn eine Fraktionsbeteiligung bei solch wichtigen Entscheidungen sicher wünschenswert gewesen wäre, jedoch aufgrund des zeitlichen Faktors wohl nicht umzusetzen gewesen sei.
Frau Grehling bedankt sich zunächst ausdrücklich für das ausgesprochene Vertrauen sowie auch die nachträgliche Genehmigung aller Fraktionen der bereits getätigten Beschaffungen. Dies würde die Arbeit sehr erleichtern.
Bezüglich der Frage nach einem eigenen Spendenkonto weist sie auf die gegenwärtigen Verwaltungsaufgaben hin, zum Beispiel die Begleitung von Wohnungsvermittlung, die umfassende Beantwortung von An- und Nachfragen, die Unterbringung der Flüchtlinge etc. Über diese Aufgaben hinaus ein eigenes Spendenkonto zu generieren, verbunden mit der Frage, für welche Zwecke genau die einlaufenden Gelder verwendet werden könnten, sei mit der Sorge einer Überforderung verbunden. Es dürfe auch nicht vergessen werden, dass freiwillige Leistungen der Stadt bereits erfolgt seien, zum Beispiel der von der Feuerwehr organisierte Hilfskonvoi in die Ukraine. Eine Konzentration auf die Maßnahmen, die die Stadt am besten leisten könne, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt sicherlich richtig. Dazu gehöre beispielsweise und in besonderem Maße auch die ebenfalls von Ratsherrn Helg angesprochene Flächenakquise bezüglich einer zweiten Zeltstadt. In Frage käme, neben der bereits im Jahr 2015 als Landeserstaufnahmeeinrichtung genutzten Fläche, das Areal neben dem Parkplatz am HIT-Supermarkt, dem ehemaligen Trainingsgelände der Alemannia, welche beim CHIO gerne als Parkfläche genutzt werde und den Vorteil der Nähe zur Infrastruktur des Tivoli aufbieten könne. Weitere Flächen würden ebenfalls begutachtet und in die Betrachtung einbezogen, zum Beispiel in der Karl-Kuck- Straße, wo zunächst jedoch eine Herrichtung erforderlich wäre. Weitere Objekte zur Anmietung, neben den Flächen für Zeltstädte, seien ebenso in die Liste der potenziellen Unterkünfte aufzunehmen, so zum Beispiel in der Habsburger Allee oder der Robert-Schumann-Straße. Der E 26 müsse hier die Bewertung der Qualität vornehmen, Standardmietverträge erstellen und umsetzen etc. Die Anzahl der Spezialisten auf diesem Gebiet sei jedoch begrenzt, so dass nicht alles gleichzeitig gemacht werden könne.
Insgesamt tue man, was man könne, und die erbrachte Leistung könne sich insgesamt auch im Verhältnis zu anderen Kommunen sicher sehen lassen.
Frau Grehling führt weitergehend zu den Chancen und Risiken des Haushalts aus. Über die positive Entwicklung der Gewerbesteuer habe sie eingangs bereits berichtet. Die Abrechnung mit der Städteregion über Vorjahre führe wie erwähnt zu einer erheblichen Abschlagszahlung, welche jedoch zur Finanzierung der nun anstehenden Lasten des Ukraine-Krieges, aber auch ggfs. für andere Risikopositionen dringend benötigt werde. Zu diesen gehöre nach wie vor die Auswirkung der Corona- Pandemie, auch wenn entsprechende Belastungen bereits im Haushaltsplan abgewickelt seien (Elternbeiträge, Sondernutzungsgebühren Außengastronomie etc.) und somit die größten Herausforderungen diesbezüglich überstanden zu sein scheinen. Die Unterbringung der Kriegsflüchtlinge stehe gegenwärtig im Mittelpunkt der Betrachtung. Nichtsdestotrotz seien die Auswirkungen des Krieges auch auf weiteren Ebenen spürbar. Besonders die Entwicklung der Energiekosten sehe sie mit größter Sorge. Aufgrund der zahlreichen zu verwaltenden städtischen Gebäude bestehe ein Risiko im Millionenbereich, welches sich weiter vervielfachen könne. Dies hänge im Wesentlichen auch von der Entscheidung über ein mögliches Energieembargo ab, wobei sie sich hier als Kämmerin erstaunlicherweise eher den wirtschaftlichen Nachteil wünsche.
Sie wolle zudem abermals zum Ausdruck bringen, dass sie überaus froh sei, dass die Stadt Aachen so früh auf dem Markt hätte agieren können, um beispielsweise Zelte und Container zu beschaffen und eben nicht zu dem Kreis der Kommunen gehöre, die dies nicht hätten tun können. Dies nicht zu gefährden, sehe sie als ihre Aufgabe an. Dafür sei es aber auch unabdingbar, dass jede Entlastung des Haushalts für die Finanzierung der nun anstehenden Aufgaben verwendet würde.
Frau Plum führt aus, dass es gut gewesen sei, dass der Haushalt noch vor Ausbruch des Krieges verabschiedet worden sei und dessen Genehmigung bevorstehe, so dass volle Handlungsfähigkeit bald gegeben sei, und die entsprechenden Aufwendungen, z. B. für Zelte, bereits hätten aufgebracht werden können. Ein glücklicher Umstand sei zudem, dass die Wohnungen in der Welkenrather Straße gerade rechtzeitig fertig gestellt worden seien, so dass sie nun zur Unterbringung genutzt werden können. Es bleibe die Hoffnung, dass das erforderliche Personal auch gefunden werde. Die Berichterstattung von Frau Grehling finde volle Zustimmung und vermittle ein positives Bild der Lage, soweit man dies in solchen Krisenzeiten sagen könne. Es sei beeindruckend, wie Verwaltung in dieser Zeit handle, agiere und funktioniere. Seit dem Jahr 2015 sei man von einer Krise in die nächste geraten. Alle Mitarbeiter*innen der Verwaltung würden derzeit wahrscheinlich 140% Leistung zeigen. Es bleibe nur zu hoffen, dass bald wieder eine Zeit kommen werde, in der 100% ausreichen würden.
Ratsherr Stettner bedankt sich für die Ausführungen. Die richtigen Worte seien bereits gefunden worden. Er würde gerne das Thema Energiekosten aufgreifen. Energiesparen sei selbstverständlich immer ein wichtiges Thema. Gegenwärtig stelle er eine besondere Empfänglichkeit für das Thema auch bei der Verwaltung fest. Mit einer gezielten Energieeinsparung ließe sich der Haushalt entlasten, gleichzeitig könne man dem Kriegstreiber Schaden zufügen. Daher würde er gerne anfragen, ob es möglich sei, die Thematik verwaltungsintern stärker zu kommunizieren. Bereits eine geringe Reduzierung des individuellen Energieaufwands könne bereits viel bewirken. Dies könne sehr plakativ dargestellt werden und würde sich in dieser Situation anbieten. Er würde gerne wissen, ob dies von Seiten der Verwaltung bereits gemacht worden bzw. angedacht sei.
Frau Grehling führt aus, dass bereits ohne die Verknüpfung mit dem Krieg die Thematik von Wichtigkeit sei. Es müssten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Auch die Menschen würden nach zwei Jahren Corona-Pandemie übergangslos in die nächste Krise hineingeraten. Richtig sei jedoch, dass jeder dazu angehalten sei, seine eigenen Gewohnheiten umzustellen und somit mögliche individuelle Energievermeidung auszuschöpfen. Auch die gebäudetechnischen Möglichkeiten müssten vertiefter betrachtet werden, beispielsweise der weitere Bau von PV-Anlagen. Man müsse jedoch auch sehen, dass selbst bei einer entsprechenden Reduzierung eine ökonomische Mehrbelastung nicht zu verhindern sei. Sie könnte bestenfalls abgemildert werden.