28.04.2022 - 5 Schulplatzvermittlung/-zuweisung ukrainischer K...

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Beratung

Frau Griepentrog verweist darauf, dass dieser Tagesordnungspunkt mit aufgenommen worden sei, da es wichtig sei, dieses Thema und die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums auch politisch zu unterstützen. Dafür seien Informationen und das Wissen um den aktuellen Sachstand wichtig. Sie bittet anschließend Frau Dogan vom Kommunalen Integrationszentrum um einen Sachstandsbericht.

 

Frau Dogan berichtet, dass es bei dieser Krise eine sehr komplexe Rechtslage gebe. Die rechtlichen Regelungen ermöglichten es, dass geflüchtete Personen aus der Ukraine bis zu 90 Tage ohne Anmeldung beim Einwohnermeldeamt an einem Ort bleiben könnten. Dies habe u.a. auch Auswirkungen auf die Schulsituation. Insgesamt verzeichne das Kommunale Integrationszentrum (KI) 574 Seiteneinsteiger*innen in diesem Jahr. Davon seien 319 Schüler*innen aus der Ukraine; dies seit Februar diesen Jahres. Auch in dieser Situation seien die Schulen in der Stadt Aachen sehr bemüht und kooperativ. Es gebe eine enge Zusammenarbeit mit dem KI.

 

Frau Dogan erläutert, dass die Aufteilung der Seiteneinsteiger*innen auf die Schulformen sich wie folgt darstelle: Die meisten, nämlich 144 Schüler*innen, gingen an die Grundschulen. 39 an die Hauptschulen, 10 an die Realschulen; 6 an Gesamtschulen, 67 an Gymnasien und 38 an Berufskollegs. Es gebe bislang zwei Schüler*innen mit besonderem Förderbedarf.

Die Schüler*innen würden sich auf fast alle Schulen in der Stadt Aachen verteilen. Es gebe hierbei auch Fälle, in denen Eltern eigeninitiativ unterwegs seien oder die Schulen eigenständig einzelne Schüler*innen aufnehmen würden. Hierdurch verzögere sich die Information an das KI. Zudem sei zu bedenken, dass sich die Zahlen aufgrund der gerade zurückliegenden Osterferien noch ändern könnten, da es noch zu Nachmeldungen kommen könne. Auch zu berücksichtigen sei, dass sich einige Schüler*innen zwar bereits in Aachen befinden würden, diese jedoch noch nicht an einer Schule angemeldet seien, so dass auch hier eine aktive Vermittlung noch nicht erfolgen könne. Schätzungen, was die Entwicklung der Einwanderungen und des Zuzug angeht, könnten nicht abgegeben werden. Frau Dogan weist darauf hin, dass jedoch bereits jetzt absehbar sei, dass die Kapazitäten in den weiterführenden Schulen an ihre Grenzen stoßen würden. Hier werde zu gegebener Zeit zu prüfen sein, wie man hier weiter vorgehen könne.

 

Frau Keller betont, dass es an erster Stelle gelte ein Dankeschön an die Institutionen auszurichten, dass dort so schnell gehandelt worden ist. Für alles Weitere brauche man Zeit.

 

Frau Heider bedankt sich für die Informationen. Sie fragt nach, wie der Informationsfluss in den Fällen gewährleistet wäre, wenn die Eltern eigenständig einen Schulplatz suchen.

 

Frau Dogan erklärt, dass das KI eine Information erhalte, sobald schulpflichtige Kinder nach Aachen einreisen und angemeldet seien. Anschließend würde das KI die Eltern zu einem Beratungsgespräch einladen und dann die Vermittlung an eine Schule organisieren. Auch in den Fällen, in denen Eltern sich eigeninitiativ bei einer Schule melden, erhalte das KI die Information – dann über die Schule und in manchen Fällen leicht verzögert.

Frau Heider bittet um Erläuterung zu der Frage, ob die Schüler*innen am regulären Unterricht teilnehmen oder Schulen vermehrt eine Beschulung in Internationalen Förderklassen anbieten würden.

 

Frau Dogan führt aus, dass die Hauptschulen bereits vor mehr als zehn Jahren Internationale Klassen, die damals noch Sprachgruppen hießen, eingeführt hätten. Sie informiert darüber, dass jede Schule, die aktuell eine solche Klasse habe, auch Schüler*innen aufnehme. In Bezug auf die konkrete Umsetzung habe jede Schule ihr eigenes Konzept entwickelt. Der erste Auftrag sei das Erlenen der deutschen Sprache, damit es den Schüler*innen ermöglicht werde, Anschluss im Regelunterricht zu finden. Diese Erstförderung an den Schulen laufe grundsätzlich zwei Jahre.

 

Herr Fischer findet es bedauerlich, dass es ein Ungleichgewicht in den Schulen gebe. Es sei bekannt, dass Zuweisungen gemacht worden seien, wenn keine freien Platzmeldungen von Schulen erfolgt seien. Auch Gesamt- und Realschulen sollten sich mehr beteiligen.

 

Frau Dogan berichtet, dass in den Fällen, in denen eine Schule eine/n Schüler*in nicht aufnehme, von Seiten der Schule eine Begründung zu formulieren sei und sich eine Klärung mit dem Schulrat anschließe.

 

Herr Rohé fragt nach, ob die benannten Engpässe präzisiert werden könnten und welche Schulen bzw. Schulformen betroffen seien.

 

Frau Dogan erläutert, dass dies ein komplexes Thema sei, da es viele Gründe gebe und diese individuell seien. Jede Schule habe ihr eigenes Konzept, es gebe zum Teil personelle Engpässe und zeitgleich vielfältige Aufgaben an den Schulen. Die Aufnahme und Vermittlung von Seiteneinsteiger*innen sei nicht nur abhängig von der Anzahl der Schulen einer Schulform.

 

Herr Brantin richtet seinen Dank an die geleistete Arbeit in den Institutionen und in den Schulen aus.

 

Frau Schmitt-Promny stellt die Frage, ob die Daten des KI auch an das Jugendamt weitergeleitet würden und ob in Aachen auch Gruppen von Kindern (z.B. aus Heimen) ankämen. Sie überlegt, ob Kooperationen mit Lehrkräften aus der VHS denkbar seien, um personellen Engpässen zu begegnen und bittet um Information, ob Erkenntnisse darüber vorlägen, wie viele  pädagogische Lehrkräfte aus der Ukraine in Aachen angekommen seien. Gegebenenfalls könnten diese Personen bei einer Begleitung von Schüler*innen in der Schule oder auch in der Freizeit unterstützen. Sie fragt nach, ob für ukrainische Schüler*innen die Teilnahme an einem digitalen Unterricht in der Ukraine weiterhin möglich sei und dies unterstützt werde.

 

Frau Dogan antwortet, dass regelmäßig Daten und Informationen an das Jugendamt weitergegeben würden. Über mögliche Gruppenzuzüge lägen ihr keine Erkenntnisse vor. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gebe es aktuell nur in Einzelfällen. Die Frage der ukrainischen Lehrkräfte sei ein Thema der Bezirksregierung. In diesem Zusammenhang zum Beispiel auch die Frage, ob die Schüler*innen-Zahlen in den Klassen erhöht werden könnten, um kurzfristig auf den erhöhten Bedarf reagieren zu können. Digitaler Unterricht werde zurzeit den Schüler*innen ermöglicht, die an BKs seien und kurz vor dem Abitur in der Ukraine stünden. Einige Schüler*innen würden digital an einigen Stunden teilnehmen. Hierbei sei aber auch zu berücksichtigen, dass das Schulgesetz andere Regelungen zur Schulpflicht vorsehen würde. Im Rahmen dieser Möglichkeiten werde versucht, bestmöglich zu unterstützen.

 

Herr Brötz berichtet, dass eine Information an das Jugendamt bereits bei der Meldung im Einwohnermeldeamt erfolge. Das Jugendamt erhalte somit frühzeitig Informationen – auch bereits mit Hinweisen, falls Besonderheiten erkannt würden. Der Zuzug von Gruppen sei tatsächlich ein Problem, da zum Teil gesamte stationäre Jugendeinrichtungen aus der Ukraine evakuiert worden seien. Zwischenzeitlich gebe es hier eine Bundeskoordinierungsstelle, die für die Verteilung in NRW das Landesjugendamt als Ansprechpartner habe. Das Landesjugendamt lege auch die Quoten für die Verteilung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMA) fest. Da Aachen in Bezug auf die Quoten bereits überversorgt sei, habe es bislang noch keine Zuweisungen von stationären Gruppen gegeben. Sofern es dazu käme, würde diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit den freien Trägern gestemmt werden. Zum Einsatz von ukrainischen Lehrkräften erläutert er, dass dies über einen neuen Erlass in einem vereinfachten Verfahren möglich sei. Die Schulleitungen müssten ihre Bedarfe über eine entsprechende landesweite Plattform (Verena) publik machen. Zum Thema „Digitaler Unterricht“ gebe es viele Herausforderungen. Hier sei eine Taskforce auf Ebene der Kultusministerkonferenz eingerichtet worden, um die Fragestellungen und Probleme zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Für den Bedarf an digitalen Endgeräten seien bislang auf kommunaler Ebene Lösungen gefunden worden.

 

Frau Smajic bedankt sich für die Informationen und die geleistete Arbeit. Sie sei erfreut darüber, wie viel Solidarität gezeigt werde und wie schnell geholfen worden sei. Sie sehe hier jedoch auch einen gravierenden Unterschied zu früheren Flüchtlingsbewegungen und hoffe, dass die aktuellen Maßnahmen auch in Zukunft ergriffen werden könnten.

 

Frau Heider benennt die unterschiedliche Verteilung auf die einzelnen Schulformen. Ihr sei wichtig, dass Schüler*innen auf alle Schulformen verteilt werden und stellt die Frage, ob es eine Gestaltungsspielraum für die Stadt oder die Politik gebe.

 

Frau Dogan informiert darüber, dass es wöchentliche Gespräche mit der Schulaufsicht gebe. Hier würde u.a. auch überlegt, wie höhere Aufnahmen bei Gesamtschulen ermöglicht werden könnten.

 

Frau Griepentrog gibt den Hinweis, dass dies im Gesamtkontext zu sehen sei. Sie betont, dass es Wunsch der Politik sei, dass Integration an allen Schulen und Schulformen erfolge. Möglicherweise könnten Zuweisungen über die Schulaufsicht hier vermehrt geprüft werden. Sie bittet um einen erneuten Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung im Juni und dankt Frau Dogan für ihren Vortrag und die geleistete Arbeit des KI.

 

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