05.04.2022 - 4.1 Entschärfung des Gefahrenpunktes Krefelder Stra...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Dopatka stellt den Antrag kurz vor, begrüßt den Antragsteller, Herrn Dinslaken, und erteilt diesem das Wort. 

Herr Dinslaken stellt sich kurz vor und schildert im Anschluss die momentane Situation an der Krefelder Straße unter Zuhilfenahme von einer Auswahl an Bildern. Herr Dinslaken setzt ein besonderes Augenmerk auf die Krefelder Straße stadteinwärts und berichtet, wie unübersichtlich die Verkehrssituation dort sei. Insbesondere auf dem vierspurigen Abschnitt der Straße seien die Ortseingangsschilder schwer einsehbar, da diese teilweise durch größere PKW oder LKW verdeckt würden. Hierdurch sei für Verkehrsteilnehmer*innen nicht eindeutig nachvollziehbar, welche Geschwindigkeitsbeschränkung gelte, da auf dem zweispurigen Abschnitt eine Richtgeschwindigkeit von 70 km/h ausgeschildert sei. Sein Vorschlag sei es, die Ortstafeln vor die Einmündung der Zufahrt der Justizvollzugsanstalt zu positionieren, so dass die Verkehrssituation an dieser Einmündung ebenfalls beruhigt werde. Als besonders kritisch sehe Herr Dinslaken die Situation für linksabbiegenden Verkehr in Richtung Würselen und er mahnte ebenfalls erneut, wie problematisch es sei, wenn LKW die Ortseingangsschilder verdecken würden. Außerdem berichtet er von einem Gespräch mit einem Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA), der ebenfalls auf die unübersichtliche Situation an der Einmündung aufmerksam mache. Der Vorschlag der Verwaltung, die Ortstafeln 50 m zu versetzen, mache für ihn keinen Sinn, man solle doch direkt die Einmündung der JVA mitdenken.

Herr Dopatka bedankt sich bei Herr Dinslaken und erläutert den weiteren Ablauf. Als nächstes erteilte er Herrn Friedrich Havertz von FB 61 das Wort und im zweiten Schritt gäbe es eine Diskussion. Hierbei stellt er erneut klar, dass der Dialog zwischen Bürger*innen, Politik und Verwaltung der Sinn des Bürgerforums sei und dass das Bürgerforum darüber hinaus Befugnis habe, Empfehlungen auszusprechen.

Herr Havertz stellt zunächst klar, dass die Ortstafel nicht wie fälschlicherweise von Herrn Dinslaken angenommen platziert werde, wo die Ortschaft, sondern dort, wo die Bebauung beginne. Im Falle der Krefelder Straße sei das unmittelbar vor dem Knoten Prager Ring, weswegen eine Versetzung der Ortstafeln vor die Einmündung der JVA nicht möglich sei. Außerdem gibt er zu bedenken, dass es der vierspurigen B 57 trotz einer höheren Geschwindigkeit von 70 km/h auf nicht zu einem erhöhten Unfallaufkommen käme. Die Polizei habe dies geprüft und die Geschwindigkeit sei auf diesem Abschnitt kein auffälliger Faktor für Unfälle. Er wiederholt den Vorschlag der Verwaltung, die Ortstafel 50 m in den zweispurigen Abschnitt zu versetzen, der Landesbetrieb Straßen.NRW habe hier auch schon grünes Licht gegeben. Die Verkehrssituation sei „tragbar“ und die Einmündung sei nun mal nicht der Beginn der Bebauung. Herr Dinslaken meldet sich mit einer Zwischenfrage, ob es denn möglich wäre, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h ab dem Bereich der Einmündung zu realisieren, wenn die Ortstafeln „nur“ 50 m versetzt werden, woraufhin Herr Havertz antwortet, dass hierfür die gesetzliche Legitimation fehle. Jede Geschwindigkeitsreduzierung bedürfe einer gesetzlichen Legitimation, die hier aufgrund niedrigem Unfallaufkommen fehle.

Herr Dopatka bedankt sich bei Herr Dinslaken sowie Herrn Havertz und erteilt Frau Bürgermeisterin Hilde Scheidt das Wort.

Frau Scheidt bedankt sich ebenfalls und erläutert, dass sie eine Lanze für das Versetzen der Ortstafeln hinter die Einmündung brechen wolle. Sie selber sei aufgrund ihrer Tätigkeit als Vorsitzende des Anstaltsbeirates der JVA häufig selber vor Ort und fahre in dieser Verkehrssituation selber nicht sicher. Für Menschen, die mit dieser Situation nicht vertraut wären, sei es sehr wohl eine unsichere Situation, ohne Ampel auf eine schnell befahrene Straße abzubiegen. Darüber hinaus müsse man den starken Verkehr durch die Gärtnerei, die Kläranlage und Besucher der JVA in das Bild miteinbeziehen.

Herr Dopatka wendet sich erneut an Herrn Havertz und fragt diesen, ob es irgendwie möglich sei mit Straßen.NRW diesbezüglich in den Dialog zu treten und die Situation an der Einmündung durch Ortstafeln oder Geschwindigkeitsbegrenzung zu entschärfen. Herr Havertz antwortet und verweist abermals auf die StVO, die besagt, dass Ortstafeln mit der Bebauung beginnen und es für jedes Straßenschild eine rechtliche Grundlage benötige.

Herr Dopatka bedankt sich für die Ausführung und erteilt Herrn Jan van den Hurk das Wort.

Herr van den Hurk ist erfreut über den Vorschlag von Herrn Dinslaken und bedankt sich ebenfalls. Die Verkehrssicherheit läge der SPD sehr am Herzen, er könne die Situation sehr gut nachvollziehen und weise auf den starken Verkehr an diesem Abschnitt hin. Er ergänzt außerdem, dass das Straßenverkehrsrecht hochkomplex und kompliziert sei, was im Alltag nicht tragbar sei. Die Frage über die Situation an der Einmündung sei für ihn immer noch offen. Bezüglich der Geschwindigkeitsüberschreitungen stellt er Herrn Havertz die Frage, ob neben der Polizei auch der Fachbereich Sicherheit und Ordnung (FB 32) kontrolliere. Dieser verneint dies, da FB 32 nur in besonders gefährdeten Bereichen kontrolliere und außerdem stadteinwärts am Platz für den Radarwagen mangele. Er verweist wieder auf die Aussage der Polizei, dass Geschwindigkeit kein Problem sei, erkläre sich aber bereit, noch einmal nachzufragen.

Kaj Neumann gibt zu bedenken, dass die StVO den Kommunen die Hände binde und fordert, dass die Bundes- bzw. Landesebene den Kommunen mehr Freiheiten gebe. Insbesondere Lärm und Umweltschutz seien nicht in der StVO geregelt.

Herr Daniel Hecker formuliert die Frage, ob nicht erneut geprüft werden könne, ob Ortstafeln nicht an Ort und Stelle verbleiben können und diese in Verbindung mit Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder von 50 km/h an der Einmündung zur Kläranlage aufgestellt werden. Ihm sei bewusst, dass dies ein kompliziertes Unterfangen sei, aber er bitte nochmal, mit Straßen.NRW in den Dialog zu gehen.

Herr Dinslaken erhält erneut das Wort und fordert entgegen des Vorschlags der Stadt, dass nach der Einmündung bis zur Ortstafel die Geschwindigkeit auf 50 km/h begrenzt werde, da es keinen Sinn ergebe, ca. 50 m vor der Ortstafel zu beschleunigen. Bezüglich der Kontrolle der Geschwindigkeit berichtet er, wie er auf der Höhe der 100,5 Arena durch eine Geschwindigkeitskontrolle „geblitzt“ wurde, versichert aber, dass es ihm bei dem Antrag nicht um diesen Vorfall ginge. Seiner Ansicht nach, sei es nötig, dass auch an anderen Zufahrtsstraßen (Bspw. Eulersweg, Prager Ring, etc.) Ortsschilder platziert würden, Herr Havertz entgegnet, dass das die StVO nicht hergebe.

Herr Geber erwähnt, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen in Vergangenheit öfter Anlass für Anträge an das Bürgerforum waren und bittet darum, dem Gremium noch folgende Informationen zur Verdeutlichung der Situation darzulegen, da dieses nicht aus der Vorlage hervorgeht:

-          Wie groß ist der letztendlich verbleibende Streckenanteil, welcher mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70km/h versehen ist?

-          Welche Institution entscheidet letztendlich über die Verkehrsanordnung? Seiner Auffassung nach, ist dies nicht Strassen.NRW..Die Stellungnahme von Strassen.NRW schließt nicht aus, dass von dort eine Reduzierung auf 50 km/h erfolgen kann.

Dieser gesamte Abschnitt Krefelder Str./Aachener Str. (Bereich Würselen) würde darüber hinaus einem „Flickenteppich“ an Geschwindigkeiten gleichkommen, welches zu Verunsicherung der Verkehrsteilnehmer*innen führt. Eine Vereinheitlichung in diesem Bereich würde sich auf eine Einhaltung von 50 km/h auf der gesamten Krefelder Str. auswirken. Daran kann nur allen gelegen sein. Herr Havertz ergreift erneut das Wort und erklärt, dass Radialstraßen in die Baulast von Straßen.NRW fielen und nennt als Beispiele unter anderem die Monschauer Straße, die Eupener-, die Lütticher- oder eben die Krefelder Straße. Diese Radialstraßen führen den Verkehr zwischen Gemeinden. Er räumt allerdings ein, dass Straßen.NRW keine Weisungsbefugnis habe, sondern in Streitfällen dann die Bezirksregierung in Köln entscheide. Weiterhin weist er darauf hin, dass eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur für den Straßenzug gelte, Ortstafeln wiederum auch für abbiegende Fahrzeuge. Er hielte aus diesem Grund an der Idee fest, die Ortstafeln zu verlegen und die Sichtbarkeit dieser für alle zu gewährleisten. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Einmündung der Kläranlage sei möglich, sein Vorschlag:

-          Ortstafeln 50 m versetzen sowie

-          Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h an der Einmündung zur Kläranlage.

Frau Andrea Derichs berichtet, sie fahre diese Strecke täglich und in Richtung Würselen sei exakt dies der Fall, also müsse es ja auch in die andere Richtung funktionieren. Sie stimme dem Vorschlag von Herr Havertz zu. Herr Dopatka fasst das bisher Gesagte zusammen und schlägt vor, die Verwaltung solle prüfen, ob zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen eingerichtet werden können, er vertraue der Verwaltung bezüglich der genauen Position dieser Schilder.

Auf Herr Dinslakens Beharren auf zusätzliche Beschilderung zu Geschwindigkeitsbegrenzungen, auch auf Höhe des ADACs. Auf erneute Nachfrage von Herrn Dopatka entgegnet Herr Havertz abermals, dass dies rechtlich nicht zulässig sei. Die Ortstafel regele das eindeutig, eine weitere Beschränkung sei nur zulässig, wenn diese etwas ändere. Ebenfalls müsse die Ausschilderung über die Kennzeichnung der Umweltzone verschoben werden, um ausreichend Platz für die versetzten Ortstafeln zu gewährleisten.

Herr Dopatka schlägt schließlich vor, die Ortstafeln zu versetzen, aber auch eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Höhe der Justizvollzugsanstalt einzurichten, um die Situation dort zu entschärfen. Auf Nachfrage von Herrn Havertz hin, wie mit dem Verkehr stadtauswärts umgegangen werden solle, äußert sich Frau Scheidt, dass alle Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Sicherheit brächten, richtig und wichtig seien. Es sollen also, auch der Eindeutigkeit halber, beide Fahrtrichtungen in die Geschwindigkeitsbegrenzung miteinbezogen werden.

Reduzieren

Beschluss:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und regt an, dass die Ortseingangstafeln „Aachen“ auf der Krefelder Straße um ca. 50m bis in den zweistreifigen Teil vorgezogen werden und hierdurch jeder vorbei fahrende Verkehrsteilnehmende zumindest eine der beiden Ortstafeln eindeutig sehen kann.

Darüber hinaus bittet das Bürgerforum die Verwaltung um Prüfung und Erzielung von Einvernehmen mit Straßen.NRW, ob die Einmündung Kläranlage in beiden Fahrtrichtungen in die geschlossene Ortschaft oder bei Unzulässigkeit mangels vorhandener Bebauung in ein vorgelagertes 50 km/h-Streckengebot für beide Fahrtrichtungen einbezogen werden kann.


 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:17 Ablehnung:0 Enthaltung:0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4773&TOLFDNR=112054&selfaction=print