26.04.2022 - 5 Grundsteuerausgleich; hier: Ratsantrag Nr. 244...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist daraufhin, dass sich der Finanzausschuss bereits häufiger mit der Grundsteuerreform 2025 beschäftigt habe, zuletzt in der vorangegangenen Sitzung am 22.03.2022. Man habe der Stadtverwaltung die Unterstützung signalisiert, hinsichtlich der Thematik Länderöffnungsklausel nochmal aktiv zu werden. Heute würden zwei weitere Vorlagen zur Information zur Grundsteuer vorliegen, die das Zahlenwerk nochmals verdichten würden und für deren Ausarbeitung er sich herzlich bei der Verwaltung bedanken möchte.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Rechenmodelle der Stadt zur künftigen Grundsteuer nochmals nachgeschärft worden seien. Es bestünde demnach bei Anwendung der vorgegebenen Parameter die Gefahr, dass sich die Grundsteuerbelastungen erheblich verschieben würden. Möglicherweise sei die über it.nrw einsehbare Datenbasis für die Landesregierung gegenwärtig noch nicht aussagekräftig genug, um sich doch noch für die Nutzung der Länderöffnungsklausel zu entscheiden. Die Aufkommensneutralität gelte für die Summe der Steuerzahler sowie für den städtischen Haushalt. Um dies auf Ebene des Haushalts zu gewährleisten, seien Beschlüsse zu Hebesatzänderungen nach jetzigem Stand nicht zu vermeiden, auch wenn die Ausmaße vermutlich nicht ganz so gravierend ausfallen würden, wie zunächst befürchtet.

 

Ratsherr Baal legt dar, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert, welcher für Westdeutschland aus den 1960er Jahren und für die neuen Bundesländer noch aus Zeit vor dem 2. Weltkrieg stamme, für verfassungswidrig erklärt habe. Der Grundansatz der Aufkommensneutralität bei der Grundsteuerreform sei daher nur so zu verstehen, dass die Summe der Steuerpflichtigen nicht mehr zahlen solle, als dies bisher der Fall sei. Eine Verschiebung der einzelnen Objekte zueinander sei jedoch unumgänglich. Dies sei auch Grundlage der Reform. Denn wenn die Werte in Ordnung sein würden, hätte das Bundesverfassungsgericht sie ja nicht für verfassungswidrig erklärt. Wie sich die einzelnen Verschiebungen genau entwickeln würden, sei immer noch ein Blick in die Glaskugel. Vor ungefähr vier Wochen seien für Aachen und andere Kommunen die Bodenrichtwerte veröffentlich worden, die für die Wertermittlung durchaus wesentlich seien. Der vorherige Bundesfinanzminister habe zugesagt, dass die Werte so zeitnah ermittelt würden, dass die Kommunen zum 01.01.2024 die Summe der Steuermessbeträge kennen würden, um so zu identifizieren, welche Hebesatzänderungen möglicherweise erforderlich seien, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Die Vorlage sei handwerklich sehr gut und interessant. Die Einschätzungen, dass weniger genutzte Grundstücke eher höher zu bewerten seien und dichte Bebauungen tendenziell etwas günstiger würden, könne von seiner Seite aus geteilt werden. Des Weiteren möchte er noch auf die offizielle Internetseite https://grundsteuerreform.de/ hinweisen. Zur Thematik Ländermodell weist er abschließend darauf hin, dass sich der Freistaat Bayern für ein besonders einfaches Modell entschieden habe, was demnächst im dortigen Landtag zum Beschluss anstünde.

 

Für die SPD-Fraktion bedankt sich Herr Casper für die Vorlage. Es sei auf die deutlichen Belastungserhöhungen bei Ein- und Zweifamilienhäusern in der Tendenzrechnung hinzuweisen. Sollte sich diese Tendenz verdichten, sei die Bitte, die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zeitnah darüber zu informieren. Des Weiteren hoffe man auch darauf, dass das Land die Länderöffnungsklausel doch in Anspruch nehmen werde, da ansonsten eine zu große Verdichtung von Wohnbebauung drohe.

 

Ratsherr Deumens stellt fest, dass die Vorlage zum Ausdruck bringe, dass sich die Grundsteuer in der Tendenz bei Wohngrundstücken erhöhe und bei Geschäftsgrundstücken verringere. Des Weiteren sei festzuhalten, dass sich die gegenwärtigen Steuererträge von rund 49 Mio. Euro nur mit einer Erhöhung der Hebesätze aufrechterhalten ließen. Das Land könne durch die Anwendung der Länderöffnungsklausel diese Tendenz zumindest abschwächen, was auch die Bemühung des Städtetags gewesen sei. Jedoch habe das Land NRW dies abgelehnt. Es stelle sich entsprechend die Frage, warum das Land NRW von dieser Option der Landeröffnungsklausel nicht Gebrauch mache.

 

Ratsherr Pilgram äußert, dass er die in der Vorlage aufgeführten Zahlen teilweise erschreckend finde, insbesondere, dass die Grundsteuer bei Ein- und Zweifamilienhäusern unter 500m² Grundstücksfläche erheblich steigen würde. Dass Mietgrundstücke in der Tendenz eher entlastet würden, werde von ihm als positiv angesehen. Seine Fraktion teile jedoch die Ansicht des Ratsherrn Deumens, dass hier insgesamt

eine erhebliche Schieflage festzustellen sei. Er habe die Vorlage so verstanden, dass die Stadt Aachen bestenfalls die Möglichkeit habe, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, nicht jedoch die Entwicklung zu entschärfen. Er weist auf die Initiative des Städtetags hin, dass erst nach Abschluss der Auswertung der Zahlen das Gesetzgebungsverfahren des Landes erlassen werden sollte. Die Frage sei jedoch, ob überhaupt die Chance einer möglichen neuen Landesregierung gegeben sei, eine Anpassung zu erreichen, da die bisherige Landesregierung eine solche ja bereits abgelehnt habe.

 

Ausschlaggebend für die Verschiebungen sei die Bewertung des Grund und Bodens, wie Ratsherr Baal erläutert. In Ballungsgebieten, wie dies in Aachen in kleinerem Maße der Fall sei, sei dies in verstärktem Maße zu konstatieren, in Städten wie Köln, Düsseldorf oder Dortmund noch deutlicher. Je stärker ein Grundstück ausgelastet sei, desto weniger stark schlage der Bodenrichtwert durch. Dies sei jedoch genau der Tenor, den der Bundesrat über die Landesregierungen - auch solchen mit Beteiligung der Grünen wie in Baden-Württemberg - eingebracht habe. Der vormalige Bundesfinanzminister habe sich genau für dieses Modell stark gemacht. Über die politische Verantwortung könne folglich diskutiert werden, sie liege aus seiner Sicht jedenfalls nicht bei demjenigen, der nun den Zuschlagssatz festlege. Als CDU spreche man sich als Teil der großen Koalition nicht frei, der Grundsteuerreform habe man zugestimmt. Aber auch die jeweiligen Landesregierungen hätten in der Gesetzgebung ihre Verantwortung mitgetragen. Die Wirkung der Grundsteuerreform, die in der Vorlage zum Ausdruck gebracht werde, sei genau die beabsichtigte, nämlich die stärkere Belastung von einzelnen Wohneinheiten auf großen Grundstücken. Die letzten vom ehemaligen Bundesfinanzminister vorgenommen Änderungen seien auch auf Druck der Kommunen vorgenommen worden, die einen Anstieg der Grundsteuer bei Mietwohnungseinheiten vermeiden wollten. Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich festgestellt, dass die bisherigen Bewertungen eine Schieflage ausweisen würden und daher den Gesetzgeber aufgefordert, korrigierend tätig zu werden. Das bedeute eben auch, dass jetzt nicht willkürlich Faktoren eingebaut werden können, um beispielsweise Einfamilienhausgrundstücke nicht zu stark zu belasten. Denn dadurch würden die bisherigen, als rechtswidrig festgestellten, Wertverhältnisse künstlich wieder hergestellt werden. Jeder Einzelne werde die individuelle künftige Belastung feststellen können, nachdem er seine Erklärung zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.10.2022 abgegeben habe.

Da das weitgehend digitalisierte Verfahren typisiert sei, könne dies sehr zeitnah erfolgen. Die in der Vorlage festgehaltenen Informationen würden jedenfalls die gesetzliche Grundlage sehr gut wiedergeben.

 

Frau Grehling erinnert daran, das mit der Vorlage nicht das erste Mal auf die entsprechenden Verschiebungen bei den jeweiligen Grundstücksarten hingewiesen werde. Aachen gehöre zu den ersten Kommunen, die versucht hätten, stichprobenhafte Berechnungen zu entwickeln. Das Land NRW führe gegenwärtig aus, dass die Datengrundlage noch zu gering sei, um Tendenzen bei Verschiebungen landesweit bestätigen zu können. Man müsse zwischen Ballungsräumen und ländlichen Gebieten unterscheiden. Das Land könne aber nicht unterschiedliche gesetzliche Grundlagen für urbane und rurale Räume festlegen. Die Initiative des Städtetags beruhe im Wesentlichen darauf, einen begleitenden Arbeitskreis ins Leben zu rufen, um die entsprechenden Folgewirkungen detailliert zu erörtern und auf der Basis Gegensteuerungsmöglichkeiten zu diskutieren. Die Entwicklung der Auswertung der Daten müsse weiterverfolgt werden und in den Arbeitskreisen des Städtetags fortlaufend hinterfragt werden. Herr Hermanns vom Fachbereich Steuern und Kasse bestätigt, dass dies regelmäßig auf der Tagesordnung stehe. Für die weitere Entwicklung sei aber unabdingbar, dass sich die Datenlage aus der kommunalen Familie insgesamt weiterentwickle, um ein Gesamtbild gewinnen zu können. Auf der Basis müsse dann erörtert werden, wie erfolgversprechend weitergehende Initiativen sein könnten.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden fasst zusammen, dass sich bei Verdichtung der Datenlage die Information der Stadt Aachen ausgeweitet und Transparenz hergestellt werden müsse. Es sei absehbar, dass eine weitere Befassung mit dem Thema bis zur Wirkung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 zu erfolgen habe.

 

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht einstimmig zur Kenntnis. Der Ratsantrag Nr. 244/18 der SPD-Fraktion vom 08.03.2022 gilt damit als behandelt.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4774&TOLFDNR=112590&selfaction=print