07.04.2022 - 12 Bebauungsplan -Reumontstraße / Leonhardstraße- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Plum erläutert Frau Ohlmann, dass eine Änderung oder Konkretisierung der städtebaulichen Zielsetzungen im Bebauungsplanverfahren keine Auswirkungen auf die Bestandskraft der Vorkaufsrechtssatzung habe.

 

Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Dörter der Verwaltung für den strategisch richtigen Ansatz und  signalisiert Zustimmung zur Vorlage.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung

-          Schaffung von Planungsrecht für eine Wohnbebauung, bei der die Quote des öffentlich geförderten Wohnungsbaus über die grundsätzlich festgelegte Quote von 40% nach Quotenbeschluss hinausgeht und entsprechend angepasst an die kleinräumigen Bedarfe zwischen 50 - 60 % öffentlich geförderte Wohnfläche beträgt

die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 276 für das Grundstück Leonhardstraße 29, zwischen Reumontstraße, Gottfried-Dossing-Platz und Leonhardstraße, im Stadtbezirk Aachen-Mitte entsprechend zu konkretisieren.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage