06.04.2022 - 5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1002 - Von-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kelberlau (Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur) stellt den o.g. Bebauungsplan mündlich mittels einer Power-Point-Präsentation vor.

 

Die Bezirksvertretung dankt ihm für den ausführlichen Vortrag und begrüßt die Planungen, da Wohnraum dringend gebraucht werde und hier der Baubereich bereits durch das ehemalige Gewerbe versiegelt sei.

 

Es wird die Sorge geäert, dass der geplante Wendebereich stärker frequentiert wird als vom Fachbereich erhofft und dass es dadurch zu gefährlichen Verkehrssituation -insbesondere im Zusammenhang mit dem angrenzenden Kinderspielplatz- kommen könnte. Herr Kelberlau weist darauf hin, dass es in der -als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesenen- Straße sowohl Bäume als „Schikanen“ gibt, aber auch dass das Pflaster des Wendebereichs farblich abgehoben ist. Die Bezirksvertretung bittet zusätzlich auch die Installation von Geschwindigkeitshemmern „lner Teller“ prüfen zu lassen.

 

Auf Nachfrage teilt Herr Kelberlau mit, dass die Umsetzungsverpflichtung des geplanten (Wohn-) Bauprojektes vertraglich unter Fristsetzung festgelegt sei.

 

Weiterhin teilt er mit, dass eine verkehrsgutachterliche Untersuchung habe ergeben, dass es zu keinen erheblichen Verzögerungen / Komplikationen beim Einbiegen auf die Von-Coels-Straße komme.

 

Die Bezirksbürgermeisterin Frau Eschweiler unterbricht kurz die Sitzung, um Eigentumsparteien der anliegenden Grundstücke die Möglichkeit zur Fragestellung einzuräumen. Herr Kelberlau antwortet, dass die rückwärtige Erschließung der Grundstücke, die an der Steinstraße liegen, in einem gesonderten Bebauungsplan geregelt werden und das Verfahren hierzu laufe.

 

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt einstimmig dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger*innen sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Darüber hinaus empfiehlt sie einstimmig dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 1002 - Von-Coels-Straße / Auf Trimpersfeld - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

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Anlagen zur Vorlage