31.05.2022 - 4 Übersicht der Investitionsmaßnahmen 2022
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 31.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden weist ergänzend zur Sitzungsvorlage darauf hin, dass in der September-Sitzung 2021 im Finanzausschuss beschlossen worden sei, einen regelmäßigen Sachstandsbericht - mindestens halbjährlich - zu den Investitionsmaßnahmen vorzulegen. Demnach würde in einer der Sitzungen nach der Sommerpause ein weiterer Bericht folgen.
Frau Grehling möchte daran erinnern, dass mit dem Personalstand des FB 20 gegenwärtig noch kein umfassendes Investitionscontrolling geleistet werden könne. Entsprechend sei eine Übersicht zum Umsetzungsstand der einzelnen Investitionsmaßnahmen mit Angaben zu Anordnungen, Mittelbindungen usw. vorbereitet worden, welche jedoch keine tiefgreifenden Erläuterungen zu möglichen Verzögerungen bieten könne. Dabei seien sowohl die Zahlen aus dem Kernhaushalt als auch aus dem Investitionsprogramm des E 26 auf Basis des 1. Quartalsberichts ausgewertet worden. Angeordnet seien demnach zum jetzigen Zeitpunkt rund 31 Mio. Euro, inklusive der Zahlung an das Gebäudemanagement als Gesellschafterdarlehen auf Basis der dortigen Ist-Zahlungen des Vorjahres (rund 17 Mio. Euro). Darüber hinaus seien rund 42 Mio. Euro aufgrund von erteilten Aufträgen oder der Erwartung von Rechnungen gebunden. In der Summe seien somit knapp 73 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen verfügt. Zu diesem Betrag könne man 5,8 Mio. Euro an Ist-Auszahlungen des E 26 im 1. Quartal 2022 sowie dortige Mittelbindungen in Höhe von rund 21,8 Mio. Euro im selben Betrachtungszeitraum addieren. Entsprechend läge bei der günstigsten Lesart der investive Umsetzungsstand bei knapp über 100 Mio. Euro.
Dieser Wert müsse in Bezug gesetzt werden zu den fortgeschriebenen Ansätzen, welche zur Auszahlung zur Verfügung stünden. Der Ansatz gemäß dem beschlossenen Haushaltsplan belaufe sich auf rund 135 Mio. Euro. Durch Mittelbereitstellungen, aber insbesondere durch Ermächtigungsübertragungen, erhöhe sich der fortgeschriebene Ansatz auf rund 327,6 Mio. Euro. Die festgestellten Zahlen würden durchaus eine Analogie zu den Vorjahreserkenntnissen mit einer voraussichtlichen Umsetzungsquote zwischen 70% und 80% des Haushaltsansatzes ermöglichen. 2021 seien beispielsweise bei einem Ansatz für Investitionsauszahlungen von 120 Mio. Euro rund 86 Mio. Euro angeordnet worden.
Die erarbeitete Tabelle lasse darüber hinaus eine Vertiefung beispielsweise auf Ebene der Produktbereiche zu, denn diese lasse grundsätzlich eine Betrachtung jeder einzelnen Investitionsmaßnahme zu. Dabei müsse festgestellt werden, dass Anordnungen und Mittelbindungen nicht immer in Einklang mit der eigenen Erwartungshaltung stehen würden. Bei der Kanalerneuerung beispielsweise sei aufgrund des Auftragsverhältnisses zwischen Stadt Aachen und Stawag davon auszugehen, dass der geplante Haushaltsansatz auch zur Auszahlung gebracht werde. Im Haushalt seien jedoch überraschenderweise bislang noch keine Mittel angeordnet oder gebunden worden. Hier seien Ansatzpunkte für ein zielgerichtetes Investitionscontrolling offenkundig. Dies könne durch die Fraktionen in den jeweiligen Fachausschüssen begleitet werden, da dort genauere Informationen zu den einzelnen Maßnahmen einzuholen seien. Sie habe die Hoffnung, vorgesehene Stellen künftig besetzen zu können, um hier das erforderliche Controlling aufbauen zu können. Zur Hilfestellung für die Fraktionen hinsichtlich der gezielten Nachfragen zu einzelnen Investitionsmaßnahmen in den Fachausschüssen könne die erarbeitete Liste gerne zur Verfügung gestellt werden.
Ratsherr Pilgram dankt für die Vorstellung der Liste, welche er für sehr wertvoll halte, da diese den Ausschussmitgliedern die Möglichkeit eröffnen würde, gezielt nachzufragen, bei welchen Maßnahmen es aus welchen Gründen zu Verzögerungen kommen würde, beispielweise, weil Personal fehle, die Politik zu lange Entscheidungsprozesse benötige, etc. Er erachte es als sehr wichtig, dass die Thematik von den Fraktionen in die Fachausschüsse getragen würde, da dort von den jeweiligen Fachverwaltungen konkrete Aussagen zu bestimmten Projekten getroffen werden müssten. Gleichwohl hätten die Fachausschüsse eventuell so auch die Gelegenheit, Priorisierungen vorzunehmen.
Frau Grehling erläutert, dass die Ausführungen von Ratsherrn Pilgram in der Tat den Zielsetzungen des Investitionscontrollings entsprechen würden. Jedoch müsse sie darauf hinweisen, dass Diskussionen nicht nur auf der Ebene der Fachausschüsse zu erfolgen hätten, da die umsetzende Stelle teilweise nicht immer die Fachverwaltung sei, welcher die Haushaltsposition zugeordnet werden könne. So läge beispielsweise die baufachliche Umsetzung bei Schulmaßnahmen nicht beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule selbst. Dieser würde vielmehr eine Maßnahme in Auftrag geben und die Umsetzung begleiten. Eine Prioritätensetzung könne folglich nicht ausschließlich im Fachausschuss getroffen werden. Anders sei dies bei Maßnahmen, bei denen alles in einer Hand liegen würde, zum Beispiel im Straßenbaubereich. Dennoch sei eine vertiefte Betrachtung zweifelsfrei erforderlich, allerdings auch unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen, da auch die nicht erfolgreiche Besetzung von Stellen ein möglicher Grund für die fehlende Umsetzung von Maßnahmen sein könne. Die Liste sei insgesamt als erster Aufschlag zu verstehen, der gerne als Ansatzpunkt für weitergehende Diskussionen in den jeweiligen Fachausschüssen genutzt werden könne.
Herr Auler berichtet, dass im Rahmen der Fraktionsberatungen neben den Baupreissteigerungen noch der Punkt aufgenommen worden sei, dass die Fraktionen über das Aufheben von Vergaben, aufgrund von zu hohen Angebotspreisen oder dem Ausbleiben von Angeboten, leider nicht informiert würden. Es wäre äußerst hilfreich, wenn die Fraktionen künftig hierzu ebenfalls Informationen bekommen würden. Dabei sei eine Kurzinformation über das betroffene Projekt und den Grund der Aufhebung völlig ausreichend.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich für den Hinweis und fragt bei der Verwaltung an, ob es möglich wäre, dies einzurichten.
Frau Grehling weist auf die zentrale Vergabestelle im Fachbereich 60 hin. Eine Information der Fraktionen wäre sicher möglich. Die Aufhebung von Vergabeverfahren sei dabei zumindest noch nicht in einer solchen Vielzahl anzusetzen. Sie sichert zu, den Wunsch an den FB 60 weiterzugeben, eine Durchschrift der Vergabeentscheidungen an die Fraktionsgeschäftsstellen zu übersenden.
Herr Auler stellt ergänzend klar, dass die Fraktionen über Vergabeentscheidungen innerhalb der Wertgrenzen bereits informiert würden. Seine Bitte beziehe sich ausschließlich auf die Vergabeentscheidungen, die aufgehoben werden mussten. Eine Durchschrift oder die vollständigen Unterlagen würden dabei nicht benötigt, eine Kurzinformation wäre völlig ausreichend. Bei detaillierterem Informationsbedarf hätten die Fraktionen dann immer noch die Möglichkeit, nachzufragen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden dankt für den sehr pragmatischen Hinweis.
Ratsherr Pilgram richtet hinsichtlich der Tabelle zu den Investitionsmaßnahmen die Bitte an die Verwaltung, auch Prozentwerte einzufügen, um die Umsetzungsquote pro Maßnahme einsehen zu können.
Frau Grehling führt aus, dass dies mit Excel sicher kein Problem darstellen würde. Sie gibt jedoch zu bedenken, dass insbesondere bei Maßnahmen aus den Bereichen Kita und Schule immer die Verknüpfung mit den Quartalsberichten des Gebäudemanagements berücksichtigt werden müsse. Im Kernhaushalt der Stadt seien die Informationen jahresversetzt ablesbar, d.h. die Ist-Auszahlungen des E 26 im Jahr 2021 würden zu Anordnungen im Kernhaushalt 2022 führen.