04.05.2022 - 16.1 Bebauungsplan Nr. 999 A - Antoniusstraße -hier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Moselage bezieht sich auf eine Einwendung zum Bebauungsplan. Diese betrifft ein Grundstück in dem Bereich, der als Sondergebietszone 1 ausgewiesen werden soll. Zukünftig sollen dort nur Bordelle oder eine bordellähnliche Nutzung zulässig sein. Wenn der Eigentümer des Grundstücks dieses nicht für ein Bordell hergeben möchte, solle man ihn auch nicht dazu zwingen. Ein solcher Zwang sei in seinen Augen nicht üblich. Er werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Abgestimmt wird der Beschlussvorschlag zu 16.1.

 

Es wurde mehrheitlich folgendes beschlossen:

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich, 1 Gegenstimme

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