31.05.2022 - 8 Verschiedenes

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Beratung

  1. Wie Herr Prof. Dr. Wagner bereits in der vorherigen Sitzung angekündigt hat, bittet er an dieser Stelle um Diskussion darüber, wie mit dem Aufenthalt von Kindergartengruppen und Schulklassen in Naturschutzgebieten umgegangen werden solle. Auf der einen Seite verstehe er, dass Gebiete wie beispielsweise die Quellteiche beim NSG Seffent dazu genutzt werden, Kindern die Natur näher zu bringen, es sich jedoch auf der anderen Seite teilweise um sehr sensible Bereiche handele und die bestehenden Schutzvorschriften in jedem Falle zu beachten seien. Er ist der Ansicht, dass die für die Gruppen Verantwortlichen nicht ausreichend informiert seien und sehe daher eine Information und Aufklärung über die Bedeutung von Naturschutzgebieten als dringend erforderlich an.

Herr Podborny unterstützt dies. Eine Schulung von Betreuern und Lehrern sei aus seiner Sicht Voraussetzung dafür, dass Ausflüge in Schutzgebiete unternommen werden könnten.

Herr von Frantzius ist der Ansicht, dass seitens der Verwaltung ein zusätzliches Budget für die Einstellung von Ordnungskräften (Rangern) zur Verfügung gestellt werden müsse. Als privater Eigentümer von Flächen bestünden keine Möglichkeiten der Ahndung. Es seien Möglichkeiten zu schaffen, dass Verstöße sofort mittels Bußgeld geahndet werden können. Auch er ist der Ansicht, dass neben der Kontrolle Aufklärungsarbeit unerlässlich sei.

Herr Prof. Dr. Wagner stimmt den Ausführungen des Herrn von Frantzius zu. Wichtig sei jedoch aus seiner Sicht insbesondere die Information an Schulen und Kitas.

Herr von Frantzius schlägt vor, dass die Naturschutzbeauftragten über sensible Naturschutzbereiche aufgeklärt würden, so dass diese auch entsprechende Informationen an die Bevölkerung weitergeben können.

Frau Dr. Maxam hält eine schriftliche Information an Schulen und Kitas für sehr wirksam.

Herr Bündgens schlägt eine Information der Bevölkerung über die Tageszeitung vor.

Herr Brandt erkundigt sich danach, ob ggfls. die Möglichkeit bestünde, die Mitglieder des Naturschutzbeirates zu schulen. Herr von Frantzius ist hier der Ansicht, dass dies eher ein Konzept für die Naturschutzwacht sei. Er werde sich hinsichtlich der Einstellung von Ordnungskräften (Rangern) mit der Verwaltung zusammensetzen und überlegen, wie vorgegangen werden könne.

 

  1. Herr Dr. Güttes erkundigt sich danach, ob die Präsentation des Büro Raskin (Vorstellung des Fachgutachtens Artenschutz zum FNP-Änderungsverfahren für die Ausweisung von Windvorrangzonen in Aachen, s. Sitzung vom 26.04.2022) zur Verfügung gestellt werden könne. Dies wird durch die Verwaltung zugesagt.

 

  1. Herr Dr. Güttes erkundigt sich ebenfalls danach, ob ihm auch die in einigen Bauanträgen geforderten Artenschutzgutachten zur Verfügung gestellt werden können. Frau Bümmerstede gibt dazu bekannt, dass dies insbesondere bei privaten Gutachten aus urheberrechtlichen Gründen bedenklich sei. Sofern artenschutzrechtliche Belange in die Entscheidungskompetenz des Beirates fallen, werden die entsprechenden Inhalte zur Verfügung gestellt
  2. Herr von Frantzius führt aus, dass der Naturschutzbeirat in der Vergangenheit häufig gebeten habe, frühzeitig in Verfahren involviert zu werden. Er zeigt sich erfreut darüber, dass die frühzeitige Beteiligung zuletzt oft erfolgt sei und so die Meinung und auch Hinweise des Gremiums bereits zu Beginn in die Prozesse einfließen könnten.

Ein besonderer Dank gelte Herrn Thomas für die frühzeitige Information über das Hochwassermaßnahmenkonzept.