23.06.2022 - 3 Aufnahme aus der Ukraine Geflüchteter in Aachen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Dieser TOP ergibt sich im Zusammenhang mit dem Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 08.03.2022.

Der Vorsitzende, Herr Deumens, fragt nach, ob die Antragstellerin sich zum Antrag äußern möge. Nachdem das nicht der Fall ist, erinnert Herr Deumens an die weiterhin dynamisch bleibende Entwicklung hinsichtlich der Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine und bittet Herrn Frankenberger, die in der Vorlage beschriebene Situation um aktuelle Daten zu ergänzen.

 

Herr Frankenberger kommt dem gerne nach und gibt folgende aktuelle Zahlen bekannt:

 

-          seit Beginn bis zum 23.06.2022 wurden 3.893  Menschen in den Leistungsbezug aufgenommen (das entspricht 2.116 Fällen)

-          300 Personen seien aus dem Bezug von Leistungen inzwischen ausgeschieden

-          300 Fälle seien zum 01.06.2022 zur Bearbeitung an das Jobcenter übergeben worden

-          weitere 400 Fälle sollen zum 01.07.2022 an das Jobcenter abgegeben werden

-          2.071 Personen seien insgesamt in Übergangswohnheimen untergebracht worden und aktuell lebten dort 1.103 Personen

-          159 Personen konnten in Wohnungen der gewoge vermittelt werden

-          170 Personen wurden in private Wohnungen vermittelt

-          480 neue Ehrenamtliche wurden dazu gewonnen, so dass die Gesamtzahl von ehrenamtlichen Unterstützer*innen nun bei 1.240 liegt

-          es gebe bereits 6 Gruppen an städtischen Sprachkursen und 4 weitere Gruppen seien in Vorbereitung

-          828 Seiteneinsteiger*innen aus dem Ausland seien an Aachener Schulen vermittelt worden, darunter 560 aus der Ukraine

-          das Kommunale Integrationsmanagement habe seit dem 24.02.2022 in der Hackländerstraße und im Engagement Center im Depot insgesamt 1.463 persönliche und 2.494 telefonische Beratungsgespräche geführt und 1.754 Kontakte per E-Mail gehabt

 

 

Verschiedene Mitglieder des Gremiums danken der Verwaltung im Namen des Ausschusses für die gute Arbeit, merken jedoch an, dass es nicht hinnehmbar sei, dass die Verfahren zur Anerkennung von Ansprüchen nach dem SGB II für diese Menschen viel zu lange andauerten.

Grund dafür seien in der Hauptsache die Vorgaben vom Bund hinsichtlich des erkennungsdienstlichen Verfahrens. Die Notwendigkeit dieses Verfahrens sei nicht erkennbar, da ein Großteil der Menschen aus der Ukraine bereits über biometrische Ausweise verfüge. Erschwerend und das Verfahren verzögernd, sei die Tatsache, dass die notwendige Anzahl von Pik-Stationen nicht zeitnah bereitgestanden habe.

Dadurch könnten Geflüchtete aus der Ukraine Ansprüche nach SGB II gegenüber dem Job-Center erst nach 3 - 6 Wochen nach Antragstellung geltend machen. Das Sozialamt helfe den Menschen in diesem Zeitraum weiter.

Ebenso wurde aus dem Gremium wiederholt auf die Ungleichbehandlung der Geflüchteten hinsichtlich derer Ansprüche hingewiesen. Sog. Drittstaatler*innen, die aus der Ukraine nach Aachen geflüchtet seien, hätten lediglich einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Der Fachbereichsleiter, Herr Frankenberger, bedauert ebenfalls die schwierige Situation der zu lange dauernden Verfahren und die Probleme, die mit den unterschiedlich hohen Geldansprüchen einhergehen.

Gleichwohl informiert er das Gremium darüber, dass die Stadt Aachen sich diesbezüglich unverzüglich an den Städtetag gewandt habe.

Weiterhin sei das Ausländeramt der StädteRegion nach wie vor stark unterbesetzt, so dass es noch immer lange Warteschlagen vor dem Verwaltungsgebäude gebe.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.  

 

Einstimmig ohne Enthaltung beschlossen.

 

Auch Herr Deumens richtet seinen Dank an die Verwaltung für die gute Arbeit in den vergangenen Wochen.

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage