07.06.2022 - 4 Verabschiedung des Landeskinderschutzgesetzes NRW
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Es wird mündlich berichtet.
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 07.06.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Frau Drews stellt die wesentlichen Inhalte und Bestimmungen des am 6. April 2022 verabschiedeten Landeskinderschutzgesetz NRW anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift) vor.
Herr Tillmanns dankt Frau Drews für den Vortrag. Auch wenn dies mit einem höheren Arbeitsaufwand verbunden sei, bewerte er die im Gesetz enthaltene Qualitätssicherung und die Standardisierung als maßgeblichen und richtigen Schritt, die Rechte von Kindern nachhaltig zu stärken.
Herr Gurr erkundigt sich danach, wie hoch die Auslastung der Mitarbeitenden im Allgemeinen Sozialen Dienst derzeit sei und ob in diesem Zusammenhang eine Fallzahl pro Person genannt werden könne.
Frau Drews verweist hierzu auf die Vorlage „Sachstandsbericht für den Bereich der Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe nach SGB VIII für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022“ (TOP Ö 9). Eine konkrete Fallzahl pro Mitarbeiter*in könne nicht genannt werden, da nicht die Fälle, sondern die Leistungen gezählt würden. Dennoch sei die Belastung hoch.
Weiterhin ergänzt sie, dass die Jugendämter per Gesetz nun dazu verpflichtet seien, den Kinder- und Jugendausschuss einmal jährlich zum Thema Kinderschutz zu informieren. Dies sei in Aachen bereits gängige Praxis, aber sie freue sich, dass dies nun auch gesetzlich verankert worden sei.
Frau Braun-Kurzmann greift eine Aussage von Frau Drews während ihres Vortrages auf, dass bereits viele Strukturen und Vereinbarungen in Aachen vorhanden seien, auf die aufgebaut werden könne. Sie bittet um eine Erläuterung, wie die Landesmittel für die Beschäftigung von Kinderschutzfachkräften zu verwenden seien, also ob dies eine Stelle pro Jugendamt bedeute oder ob vorhandene Stellen aufgestockt werden sollen.
Frau Drews erläutert, dass in 2022 bereits eine Stelle in der Abteilung Jugend habe besetzt werden können, die sich mit dem Thema Kinderschutz befasse. Die im Gesetz benannte Kinderschutzfachkraft solle eine koordinierende Funktion erhalten, unter anderem habe sie als Aufgaben die Koordination von Fortbildungsangeboten für die vorhandenen Mitarbeitenden sowie Strukturen aufbauen und pflegen. Im Rahmen des Stelleneinrichtungsverfahrens sei ein Antrag auf Einrichtung einer solchen Stelle ab dem 1. Januar 2023 gestellt worden. Sollte die Verwaltung die Landesmittel bereits zu einem früheren Zeitpunkt erhalten, könne auch dann jemand eingestellt werden. Ob eine Teil- oder Vollzeitstelle eingerichtet werden soll, dazu gebe es bislang noch keine Vorgaben.
Frau Schmitt-Promny macht darauf aufmerksam, dass sich die Frage des Stundenumfangs der Fachkraft gegebenenfalls auch nach der Größe des Jugendamtes richten werde. Auch die Fallzahlen der Mitarbeitenden sei je nach Jugendamt unterschiedlich, ihrer Ansicht nach gebe die Fallzahl aber auch keinen Rückschluss auf die Belastung. Sie lobt die Zusammenführung der Mindeststandards mit Gelingensbedingungen, die Notwendigkeit von Mindeststandards und ihre Finanzierung werde auch mehr und mehr gesehen und akzeptiert. Ebenso wichtig sei für sie die Verankerung eines interdisziplinären Ansatzes und die damit einhergehende Verpflichtung zur Zusammenarbeit unterschiedlicher Stellen.
Kritisch empfinde sie allerdings die Qualitätsüberwachung. Es seien bereits gute und bewährte Strukturen vorhanden, da stelle sich für sie die Frage, ob eine solche Kontrollinstanz des Landes notwendig sei oder ob man die hierfür vorgesehenen Mittel nicht anderweitig sinnvoller nutzen könnte. Ihrer Meinung nach sei vielmehr eine Unterstützung als eine Überwachung angezeigt.
Herr Brötz stimmt ihr zu, dass die Qualitätskontrolle als kritisch angesehen werden könne. Gleichzeitig betont er, dass bei der Debatte um das Landeskinderschutzgesetz und in der Kinderschutzkommission des Landtags noch wesentlich weitergehende Vorschläge im Raum gestanden hätten mit der Folge, dass die Jugendämter ihre Autonomie verloren hätten. Das nun verabschiedete Gesetz sei somit Ergebnis eines umfassenden Aushandlungsprozesses, der durchaus zufriedenstellend sei.
Frau Drews bezieht sich auf die Ausführungen von Frau Braun-Kurzmann und erläutert, dass die Verwaltung bereits in 2021 mit einer Synopse begonnen habe, die gesetzlichen Forderungen mit der bereits gelebten Praxis gegenüberzustellen. Es gebe zwar noch Optimierungsbedarfe, aber grundsätzlich würden in Aachen bereits viele Forderungen umgesetzt.
Herr Weinen erkundigt sich danach, ob auch die Schulen als Netzwerkpartner aufgeführt seien. Eine enge Verzahnung von Jugendhilfe und Schule biete eine gute Möglichkeit, die Schutzkonzepte umzusetzen, insbesondere im OGS-Bereich.
Frau Drews bestätigt, dass die Schulen als Netzwerkpartner im Gesetz enthalten seien.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
128,3 kB
|