14.06.2022 - 9 Zusammenlegung der PSP-Elemente 5-011301-900-00...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen merkte an, dass der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss bei einem der PSP-Elemente bislang bei Grundstückskaufgeschäften seine Zustimmung geben müsse und verwies auf den ersten Absatz der Vorlage. Nach heutigem Beschluss entscheide nur noch die Verwaltung, ohne vorherige Zustimmung des Ausschusses.

 

Herr Kemperdick informierte, dass der Ausschuss durch die Zuständigkeitsordnung bei Grundstückskaufgeschäften ab 60.000 Euro zwingend zu beteiligen ist.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum sagte, dass der Ausschuss wie in der bisherigen Form bei Grundstückskaufgeschäften beteiligt werden solle.

 

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Beschluss:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt die Zusammenlegung der PSP-Elemente 5-011301-900-00100-100-3 Allgemeiner Grunderwerb und 5-011301-900-00100-101-8 Strategischer Grunderwerb zu einem PSP -Element „Grunderwerb“ und bittet die Verwaltung sicherzustellen, dass er wie in der bisherigen Form beteiligt wird.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 15 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0