01.06.2022 - 15 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
abgelehnt
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Beratung

Herr Deloie ist der Auffassung, dass das im Bezirk Laurensberg stattfindende CHIO keine Verkaufsöffnung in Aachen-Mitte begründen könne. Grundsätzlich sei bei Sonntagsöffnungen darauf zu achten, dass diese nicht gleichzeitig in verschiedenen Stadtbezirken stattfinden würden.

 

Der folgende Beschluss wurde mehrheitlich abgelehnt.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2022 zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Hauptausschuss, dem Rat der Stadt den Beschluss des beiliegenden Entwurfs der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2022 als Ordnungsbehördliche Verordnung zu empfehlen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja- und 9 Nein-Stimmen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4814&TOLFDNR=113211&selfaction=print