16.08.2022 - 8 Sachstand gesamtstädtisches Inklusionskonzept -...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns dankt der Verwaltung für die gute Vorlage, allerdings habe er aus den Erläuterungen den Eindruck gewonnen, dass die Erarbeitung eines gesamtstädtischen Inklusionskonzeptes durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) mit seiner eigenen Fördersystematik ausgebremst worden sei und der Fokus aktuell eher darauf gelegt werde, wie die Regelungen des BTHG ausgelegt werden sollten. Die Systematik habe sich zwar durchaus geändert, aber es bestehe nach wie vor die Aufgabe, dass Inklusion systematisch und als Ganzes in den Köpfen aller Beteiligten verankert werden müsse. Daher sei es wichtig, dass das Thema weiterhin in der hierfür eingerichteten Unterarbeitsgruppe der AG § 78 bearbeitet und der Inklusionsgedanke in alle Einrichtungen getragen werde.

 

Frau van der Meulen betont, dass das Thema Inklusion sehr weitreichend sei und dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen müssten. Sie würde es begrüßen, wenn die Verwaltung den Ausschuss regelmäßig über den aktuellen Sachstand informieren würde.

 

Frau Schmitt-Promny stellt fest, dass Einigkeit dahingehend bestehe, dass sich Inklusion in den Köpfen aller verfestigen müsse. Gegebenenfalls könne es gelingen, auch unter den veränderten Rahmenbedingungen durch das BTHG Maßnahmen und Projekte zu entwickeln. Für sie stelle sich die Frage, welche Unterstützungsbedarfe vorhanden seien. Die Lösung sei nicht automatisch, jede Einrichtung für jedes Kind mit Behinderung zu öffnen. Auch wenn dies formal im Sinne des BTHG sei, sei dies nicht unbedingt für jedes Kind mit jeder Diagnostik bedarfsgerecht. Hierauf würden auch Kinderärzt*innen und Kinderpsycholog*innen hinweisen. Für die Regeleinrichtungen sei zu prüfen, welche Unterstützung das Personal benötige. 

 

Herr Küppers unterstreicht, dass derzeit ein Systemwechsel stattfinde, den nicht alle Beteiligten und politischen Fraktionen unterstützen würden. Es sei eine gute und enge Kommunikation zwischen Kindertageseinrichtungen, Verwaltung und Politik notwendig.

 

Frau Baumbach berichtet, dass sie selbst Teil der Unterarbeitsgruppe der AG § 78 sei. Die Unterarbeitsgruppe habe sich darum bemüht, selbst unter Coronabedingungen zu tagen und perspektivisch geeignete Lösungsansätze zu finden. Sie betont, dass Inklusion nicht allein in den Köpfen aller ankommen müsse sondern vor allem in den Herzen. Es handele sich um eine Haltungsfrage und die Haltung werde in der Regel nicht kurzfristig geändert. Daher seien auch kleine Maßnahmen wichtig und notwendig, die unterstützen könnten. Die Unterarbeitsgruppe plane daher erste konkrete Maßnahmen für 2023.

 

Frau Braun-Kurzmann unterstreicht die großen Herausforderungen für die Regeleinrichtungen in der Praxis. In einer KiTa in Trägerschaft des SKF hätte sich bei 6 neuen Kindern ein Förderbedarf herausgestellt. Die Zusammenarbeit mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestalte sich bedauerlicherweise äußerst schwierig. In einem Fall hätte das betreffende Kind nicht mehr in der Einrichtung betreut werden können, da die Betreuung in der Regelgruppe nicht für ihre individuellen Bedürfnisse geeignet gewesen sei. Das Personal sehe sich einem enormen Druck von Seiten mancher Eltern ausgesetzt, die ihre Kinder trotz möglicher Herausforderungen in der Regelgruppe betreuen lassen möchten. Die Leistungsverhandlungen mit dem LVR seien noch nicht abgeschlossen und es seien noch keine finanziellen Mittel geflossen. Zwar sei der Inklusionsgedanke richtig und werde von Seiten des Trägers unterstützt aber das System werde aus ihrer Sicht in seiner aktuellen Form nicht dauerhaft funktionieren können.

 

Frau Scheidt fasst zusammen, dass die Diskussion ernste Aufforderungen und Realitäten in der Praxis wiedergegeben habe, die an den LVR gespiegelt werden müssten. Auch im Ausschuss werde die Thematik oft diskutiert. Als eine Maßnahme sei die Weiterbeschäftigung der therapeutischen Fachkräfte in den städtischen Einrichtungen beschlossen worden, welche aus kommunalen Mitteln finanziert würden. Dies könne aber langfristig nicht die Lösung sein. Es sei unstrittig, dass alle Beteiligten eine bestmögliche Betreuung für alle Kinder im Sinn hätten, dennoch sei die Situation in den Einrichtungen sehr belastend für das Personal. In einem halben Jahr soll die Verwaltung einen erneuten Sachstandsbericht vorlegen.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag zur Tagesordnung kann somit als erledigt betrachtet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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