17.08.2022 - 12 Einbahnregelung Kehrbrückstraße zwischen Hansma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

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Beschluss:

 

Nach intensivem Meinungsaustausch -insbesondere zur Frage, ob der Radverkehr beidseitig erfolgen soll oder nicht- beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf einstimmig bei zwei Enthaltungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen -Eilendorf beschließt die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Kehrbrückstraße zwischen Hansmannstraße und Stapperstraße mit Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung. Zur Gewährleistung einer ausreichenden Sicht auf den Gegenverkehr wird in der Innenkurve vor Haus 15-16 eine 20m lange Haltverbotszone ausgeschildert.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4831&TOLFDNR=114391&selfaction=print