31.08.2022 - 6 Vergabe von Mitteln aus dem PSP-Element 4-05050...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Integrationsrates
- Gremium:
- Integrationsrat
- Datum:
- Mi., 31.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Uluğ weist eingangs noch einmal auf die Hintergründe der Tischvorlage vom heutigen Tage hin. Die Tischvorlage war notwendig geworden, weil aufgrund eines Übermittlungsfehlers der Projektantrag Nr. 10 nur in der Anlage enthalten war - im Beschlussvorschlag und im Erläuterungstext der ursprünglichen Verwaltungsvorlage jedoch fehlte.
Auf Nachfrage von Herrn Demmer stellt die Fachverwaltung klar, dass die beantragte Fördersumme des Projektantrags Nr. 8 „Kunstsommer 2022“ 760,00 Euro beträgt.
Ebenfalls auf Hinweis von Herrn Demmer debattiert der Integrationsrat zum Projektantrag Nr. 10 „Schulstartklar“. Unklarheit besteht darüber, ob die absolute Förderobergrenze von 5.000 EUR pro Jahr im konkreten Fall zu einer Deckelung der Förderung führt, weil es sich um einen Folgeantrag handelt und 2022 bereits Fördermittel für das Projekt geflossen sind. Konkret fraglich sei mithin, ob diese bereits geflossenen Mittel bei einer möglichen Bewilligung des Folgeantrags in Abzug zu bringen seien.
Im Ergebnis einigen sich die Mitglieder des Integrationsrats darauf, den Projektantrag Nr. 10
- ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, in vergleichbaren Fällen, in Zukunft ebenfalls so entscheiden zu müssen - in voller Höhe von 5.000 Euro zu bewilligen. Zur Klarstellung wird folgende Erklärung zu Protokoll gegeben: „In dem Bewusstsein, dass es sich bei dem Projektantrag Nr. 10 „Schulstartklar MOSAIK e.V“. um dasselbe Projekt handelt, dass der Integrationsrat bereits mit Projektmitteln in Höhe von 5.000 Euro finanziell fördert, bewilligt der Integrationsrat ausnahmsweise und ohne Begründung einer Rechtspflicht, bzw. die Schaffung eines Präzedenzfalls, einmalig die erneute Zuwendung von 5.000 Euro.“
Im Rahmen der Diskussion über Projektantrag Nr. 9 „22. Multikultifest“ wird die Frage beraten, ob die Förderung rechtzeitig beantragt wurde.
Dann beschließt der Integrationsrat einstimmig, wie folgt:
Beschluss:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu den Projektanträgen Nr. 7 und Nr. 8 zur Kenntnis.
Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zu Projektantrag Nr. 9 und Nr. 10 zur Kenntnis und
beschließt, beide Projekte jeweils mit einer Gesamtsumme in Höhe von 5.000,00 Euro zu fördern.
Anlagen zur Vorlage
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