20.09.2022 - 13 Übersicht der Investitionsmaßnahmen 2022

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Beratung

Der TOP wurde in der Sitzung vorgezogen und de facto im Rahmen des Tagesordnungspunkts 3 „Mitteilungen und Berichte: öffentlicher Teil“ behandelt.

 

Frau Grehling führt aus, dass zu den Investitionsmaßnahmen heute, wie vom Ausschuss gewünscht, zum zweiten Mal in diesem Jahr berichtet werde. Das Haushaltsjahr sei recht weit fortgeschritten, so dass die Übersicht vergleichsweise aussagekräftig sei. Verbinden möchte sie dies mit der erneuten Bitte genauere Informationen in den jeweiligen Fachausschüssen zu hinterfragen, insbesondere beim Gebäudemanagement. Bei den von diesem abgewickelte Maßnahmen sei die Besonderheit des Jahresversatzes hinsichtlich Ist-Auszahlungen beim Eigenbetrieb und Anordnungen im städtischen Haushalt zu beachten.

Der reguläre Haushaltsansatz für Investitionsauszahlungen gemäß dem genehmigten Haushaltsplan liege bei 134,7 Mio. Euro, darüber hinaus seien Ermächtigungen in Höhe von 201,6 Mio. Euro in das Jahr 2022 übertragen worden. Inklusive der durch Vormerkungen gebundenen Mittel seien bis zum jetzigen Zeitpunkt in etwa über 100 Mio. Euro verfügt worden, sofern die noch zu erfolgenden Zahlungen bei den Kanalinvestitionen bis Jahresende miteinbezogen würden. Zur Folge habe dies, dass gegenüber dem regulären Ansatz für Investitionsauszahlungen voraussichtlich rund 70 bis 75% umgesetzt werden können. Dies stehe im Einklang mit den festgestellten Umsetzungsquoten der Vorjahre. Maßnahmen, die nicht im Haushaltsjahr 2022 abgeschlossen werden können, müssten voraussichtlich zu einem beachtlichen Teil in das Jahr 2023 übertragen werden. Die Höhe der investiven Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2023 könne somit durchaus bei schätzungsweise 230 Mio. Euro liegen. Durch das beschriebene Delta zwischen Plan und Ist sei in den letzten Jahren die Summe der ins Folgejahr zu übertragenden Mittel stetig angewachsen. Dies habe man für die Entwicklung seit dem Jahr 2015 zur Verdeutlichung visuell dargestellt. Ermächtigungsübertragungen könnten jedoch nicht unendlich vorgenommen werden, Mittel müssten irgendwann neu im Haushalt veranschlagt werden. Es müsse des Weiteren bedacht werden, dass Übertragungen von Haushaltsmitteln aus vorangegangenen Planungen nicht immer Schritt halten würden mit den insbesondere seit diesem Jahr zu beobachtenden Kostensteigerungen. All dies erhöhe die Kreditlast, zudem müssten die Folgewirkungen auf den Ergebnishaushalt gestemmt werden und es müsste zudem vom Personal auch umgesetzt werden können. Sie äußere die Hoffnung, dass künftig Haushaltsplanung, Haushaltsbewirtschaftung und auch die Erwartungshaltung an die Verwaltung in einem größeren Einklang zueinanderstehen würden, zumal sonst auch die Gefahr von entfallenden Fördermitteln vorhanden sei. Andernfalls sei ein großer Bruch zu befürchten, so dass sich die Politik mit der Frage auseinandersetzen müsse, ob die hinter den Maßnahmen stehenden Projekte mit der Neuveranschlagung neuer Projekte noch Schritt halten können.

 

Bezüglich der Ermächtigungsübertragungen merkt Ratsherr Pilgram an, dass das Thema angepackt werden müsse. Er würde gerne den Vorschlag ins Gespräch bringen, dass die Verwaltung Vorschläge bezüglich einer Priorisierung machen solle, da es seiner Meinung nach für die Politik schwierig sei.

 

Frau Grehling entgegnet, dass sie auf das Problem hinweisen müsse, dass die hinter den Ermächtigungsübertragungen liegenden Maßnahmen jeweils einem politischen Beschluss zuzuordnen seien, also vom Rat beschlossene Vorhaben seien. Es wäre daher kaum vorstellbar, dass die Politik akzeptieren würde, dass einzelne dieser vom Rat beschlossenen Maßnahmen durch die Kämmerin gestrichen würden. Was die Politik nun tun könne und tun solle, sei das Hinterfragen von Maßnahmen in den Fachausschüssen und eine Überprüfung, ob Maßnahmen nach einer gewissen Zeit überhaupt noch gewollt seien. Die Verwaltung könne an dieser Stelle lediglich die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen, z. B. welche Kostensteigerungsrisiken mit den einzelnen Maßnahmen verbunden seien. Die Entscheidungen müsse jedoch die Politik treffen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden ergänzt, dass im Finanzausschuss der Beschluss gefasst worden sei, dass halbjährlich eine Übersicht zu den Investitionsmaßnahmen - wie heute erfolgt - vorgestellt werde. Darüber hinaus sei mit dem entsprechenden Ratsantrag die Empfehlung ausgesprochen worden, dass Maßnahmen, bei denen ein Antrag auf Ermächtigungsübertragung gestellt werde, im jeweiligen Fachausschuss zu beraten seien. Dies müsse jedoch in den einzelnen Fachausschüssen entschieden werden. Dennoch können die Ausführungen von Frau Grehling von der Politik sicher mitgenommen werden.

 

Ratsherr Neumann würde gerne bezüglich der Ermächtigungsübertragungen die grundsätzliche Systematik erläutert bekommen und nachfragen, ob für die entsprechenden Maßnahmen bereits Kredite aufgenommen worden seien und entsprechend Zinsen zu zahlen seien.

 

Frau Grehling erläutert, dass die eingeplanten Maßnahmen erst dann zu einer Auszahlung führen würden, wenn diese in der Umsetzung seien. Gleichzeitig dürften Kredite nur in der Höhe der geleisteten Auszahlungen aufgenommen werden, sofern nicht Maßnahmen durch Einzahlungen gedeckt seien. Eine projektbezogene Kreditaufnahme gebe das Haushaltsrecht dem Grunde nach nicht her. Ausnahme seien rentierliche oder gebührenrelevante Leistungen. Die Tatsache, dass die Umsetzung von Maßnahmen häufig hinter den Planungen zurückliege, habe zur Folge, dass die Kreditermächtigung regelmäßig nicht ausgeschöpft werde. Bei den Ermächtigungsübertragungen sei das Risiko vorhanden, dass es zu deutlichen Kostensteigerungen kommen könne, was nicht nur auf Baupreissteigerungen, sondern teilweise, so wie bei einer Vorlage heute, auch auf Erweiterungswünsche zurückzuführen sei.