20.09.2022 - 14 Umgestaltung des Spielplatzes Stettiner StraßeÜ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Pilgram fragt vor dem Hintergrund der zahlreichen heute behandelten Mittelbereitstellungen an, inwieweit die Verwaltung dies nachhalten würde, um Tendenzen feststellen zu können.

 

Frau Grehling erläutert, dass die Verwaltung dies in Gestalt verschiedener Personen tun würde. Der Leiter des Gebäudemanagements werde beispielsweise nicht müde, auf die allgemeinen Kostensteigerungen hinzuweisen. In dem Zusammenhang sei auch auf die Stoffpreisgleitklausel zu verweisen. Es gebe einen Index hinsichtlich der durchschnittlichen Steigerungsrate bestimmter Produkte, welcher bei Ausschreibungen und Planung neuer Maßnahmen berücksichtigt werde. Ein paar wenige Maßnahmen könnten noch immer im ursprünglichen kalkulierten Kostenrahmen abgewickelt werden. Es müsse aber zumeist ein mitunter sehr großer Unterschied festgestellt werden zwischen der ersten Grobkalkulation und der ausschreibungsreifen Umsetzung. Aufgrund der immer geringer werdenden Zahl potenzieller Auftragnehmer sei ferner zu befürchten, dass das Delta noch weiter ansteigen werde. Vor dem Hintergrund habe sich das Konzept der § 13-Liste zweifelsfrei bewährt. Es sei häufig zu beobachten, dass Maßnahmen bei entsprechender Planungstiefe mit deutlich höheren Ansätzen einzuplanen seien, als dies noch bei der § 13-Liste der Fall gewesen sei. Wenn dann auch noch ursprünglich nicht veranschlagte Erweiterungen gewünscht würden, könnten die für eine Maßnahme erforderlichen Mittel noch vor Umsetzung auch schon mal vervierfacht werden - so wie dies bei einer der soeben behandelten Mittelbereitstellungen auch der Fall gewesen sei.