20.09.2022 - 9 Sachstand über die mobile Jugendarbeit Forst / ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmanns stellt fest, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen 2021 die Einrichtung einer Stelle für aufsuchende Jugendarbeit in Schönforst gemeinsam von allen Fraktionen befürwortet worden sei. Diese Stelle habe bislang nicht besetzt werden können obwohl die hierfür benötigten finanziellen Mittel abrufbar seien. Bei allem Verständnis für die derzeitige Personalsituation auch im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule und die dortige Belastung stehe diese Stelle den jungen Menschen vor Ort zu. Daher sei es richtig und wichtig, dass in der kommenden Sitzung im Oktober über die Trägerschaft entschieden werde, der diese Stelle möglichst zeitnah bewirtschafte. Aufgrund dessen habe sich für ihn auch die Einberufung eines Beirates insoweit überholt, damit nicht weitere Verzögerungen eintreten. Eine Begleitung könne auch durch die Stadtteilkonferenz in Forst erfolgen. Seiner Ansicht nach könne die Trägerschaft zwar auch an einen Trägerverbund gehen, er persönlich würde allerdings einen einzelnen Träger befürworten. Er befürchtet, dass ein Verbund sich zunächst finden und Rahmenbedingungen verhandeln müsse.
Herr Küppers schließt sich den Ausführungen von Herrn Tillmanns grundsätzlich an. Ob die Entscheidung letztlich auf einen einzelnen Träger oder einen Trägerverbund falle, sei für ihn zunächst irrelevant, solange ein tragfähiges Konzept vorliege. Für ihn sei die Hauptsache, dass die Stelle schnellstmöglich besetzt werden könne. Die Notwendigkeit zur Einrichtung eines Beirates sehe er ebenfalls nicht, er bittet dann aber um eine Vorstellung des Trägers im Ausschuss.
Frau Schmitt-Promny ergänzt, dass die Entscheidung für einen Trägerverbund nicht zu Verzögerungen führen dürfe. In jedem Fall sollte auch eine Ansprechperson vorhanden sein und nicht mehrere. Ein Beirat könne dann sinnvoll sein, um die verschiedenen Aspekte des weitläufigen Sozialraums zu bündeln und zu koordinieren, sie sehe diesen Beirat aber auch eher als zusätzliches Instrument, was nicht den Prozess behindern dürfe.
Herr Pauls merkt an, dass es in den vergangenen Jahren versäumt worden sei, für diese Thematik eine AG § 78 SGB VIII einzurichten. Diese AG hätte bereits im Vorfeld die vorhandenen Bedarfe prüfen und die heutige Beratung mit vorbereiten können. Auch seiner Ansicht nach müsse eine Trägerentscheidung im Oktober folgen.
Frau Drews dankt dem Ausschuss für die Anmerkungen und die konstruktive Kritik. Hinsichtlich des Beirates erläutert sie, dass auch andere Instrumente entwickelt werden könnten. Der Vorschlag sei deshalb entstanden, weil der Fachbereich mit der Einrichtung einer mobilen Jugendarbeit noch Erfahrungen sammeln müsse, daher wäre ein begleitendes Gremium sinnvoll gewesen. Unabhängig davon, ob die Trägerentscheidung zugunsten eines einzelnen Trägers oder eines Trägerverbundes ausfallen werde, sollte ihrer Ansicht nach eine fachliche Begleitung im Sinne des Kinderjugendschutzgesetzes erfolgen. Dies könne sowohl ein Beirat, die Stadtteilkonferenz oder ein anderes Gremium leisten.
Herr Pauls stimmt Frau Drews zu und erkundigt sich nach der Haltung der Verwaltung zur Gründung einer entsprechenden AG § 78. Eine solche AG habe auch den gesetzlichen Auftrag, einen Kinder- und Jugendausschuss fachlich zu beraten. Die AG könne sich auch mit anderen Jugendthemen befassen, wie beispielsweise dem zu erstellenden Freizeitstättenbedarfsplan.
Herr Brötz unterstreicht die Ausführungen von Herrn Pauls und bestätigt, dass die Verwaltung bereits Ideen entwickelt habe, wie zukünftig eine tragfähige AG 78-Struktur aussehen könne, zu der die freien Träger zeitnah konsultiert würden bevor eine entsprechende KJA-Vorlage in den Ausschuss eingebracht wird. Es gebe aktuell bereits ein breites Spektrum von AG’s nach § 78 zu verschiedenen Themen im Kinder- und Jugendbereich, womit Aachen auch im interkommunalen Vergleich sehr gut dastehe.
Herr Tillmanns schlägt einen geänderten Beschlussvorschlag vor. Frau Scheidt lässt über diesen abstimmen.
Beschluss (geändert):
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und bittet die Verwaltung, zum 25.10.22 eine Vorlage zur Vergabe der Trägerschaft zum Thema aufsuchende Jugendarbeit zu erarbeiten.
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt momentan von der Gründung eines Beirates „Mobile Jugendarbeit Forst /Driescher Hof“ Abstand.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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179,3 kB
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