01.09.2022 - 20 Änderung der Sondernutzungssatzunghier: mündli...

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Beratung

Herr Schuster trägt einen mündlichen Bericht vor.

Die Änderung der Sondernutzungssatzung werde für Anfang 2023 angestrebt, die Konzessionsverfahren für die erste Hälfte 2023.

 

Herr van den Hurk spricht die Sondergenehmigungen für E-Roller an, das sei ein großes Thema. Sie würden quer abgestellt oder auch umgelegt; sie könnten dann u. U. nicht erkannt werden und stellen so eine Unfallgefahr dar.

Herr Schuster erklärt, dies sei in der Sondernutzungssatzung nicht direkt regelbar, aber in der Konzessionierung.

 

Herr Achilles wünscht sich langfristig ein System, wo Roller nicht mehr frei abgestellt werden dürfen, sondern nur in dafür vorgesehenen Halterungen.

 

Herr Müller teilt mit, das Spektrum der Möglichkeiten sei groß. Die Verwaltung habe auf dem Schirm, solche Dinge zu regeln und im Auge zu behalten.

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

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