13.12.2022 - 3.1 Haushalt: Chancen und Risiken

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Beratung

In Vertretung für Frau Grehling berichtet Herr Kind zur aktuellen Haushaltssituation.

Er weist darauf hin, dass heute auf eine Präsentation verzichtet werde, was auch daran liege, dass sich gegenüber der letzten Berichterstattung nichts Grundsätzliches geändert habe.

Im Haushaltsjahr 2022 würden sich die Steuererträge nach wie vor sehr positiv entwickeln. Der gegenwärtige Soll-Stand liege bei über 260 Mio. Euro. Einige Abgänge seien zwar noch zu erwarten, dennoch könne der Sockel von 250 Mio. Euro zum Jahresende, welcher auch für die Haushaltsplanung zu Grunde gelegt worden sei, bestätigt werden.

 

Die Unterbringung von Flüchtlingen sei aus haushalterischer Sicht gesichert. Der Gesetzgeber räume den Kommunen ein, Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haushaltsrechtlich zu isolieren. Des Weiteren würden Mittel des Bundes bzw. des Landes auch liquide Hilfestellung leisten. Die 15 Mio. Euro, welche als Abschlagszahlung auf Abrechnungen von Vorjahren von der Städteregion geleistet worden sei und überplamäßig zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung bereitgestellt worden sei, werde für diesen Zweck aus den genannten Gründen voraussichtlich nicht mehr benötigt und könne für den Haushalt als Ergebnisverbesserung genutzt werden.

 

Beim Personalkostenverbund könne die Auskömmlichkeit des Haushaltsansatzes - trotz des bekannten pauschalen Abzugs - weiterhin bestätigt werden.

 

Im Ergebnis ließe sich nach heutiger Einschätzung ein Forecast bilden, der deutlich besser sei als der noch in der Haushaltsplanung hinterlegte Fehlbedarf von rund 30,7 Mio. Euro, sicher könne ein Fehlbedarf im Haushaltsjahr vermieden werden. Konkret hänge dies aber von den noch zu erfolgenden Buchungen auch im Wertaufhellungszeitraum ab.

 

In dem Zusammenhang weist Herr Kind auch auf den Entwurf des Jahresabschlusses 2021 hin, welcher in der morgigen Ratssitzung auf der Tagesordnung stehe und einen Überschuss in Höhe von rund 11,9 Mio. Euro aufweise.

 

Als größtes Risiko für die künftige Haushaltssituation sei zweifelsfrei der Abschluss der Tarifverhandlungen anzusehen. Bis zur Verabschiedung des endgültigen Haushaltsplans 2023 am 1. Februar 2023 sei nicht mit einem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen, da drei Verhandlungstermine bis einschließlich Ende März angesetzt worden seien. Im Haushaltsplan habe die Stadt Aachen daher die Personalkosten, auch auf Empfehlung des Ministeriums, mit einer jährlichen Steigerung von 1% fortgeschrieben. Mehraufwendungen, insbesondere in der Mittelfristplanung, seien jedoch unausweislich. Hierzu gibt er folgende Beispielrechnung. Ein 1%-iger Anstieg der Entgelte bzw. Besoldungen würde die Personalkosten im Bereich der tariflich Beschäftigten um rund 2 Mio. Euro pro Jahr und bei den Beamten um rund 1 Mio. Euro pro Jahr anwachsen lassen. Da der voraussichtliche Anstieg der Tarife und deren anzunehmende Ableitung auf die Beamtenbesoldung noch nicht vorliege, müsse das Risiko in der unterjährigen Bewirtschaftung aufgefangen werden.

 

Des Weiteren möchte Herr Kind noch auf die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen beim Kommunalabgabengesetz hinweisen. Herr Schoel hätte die Fraktionen per E-Mail vom 12.12.2022 bereits über das mittlerweile beschlossene Gesetz und die möglichen Auswirkungen informiert. Herr Kind schlägt vor, hierzu im Rahmen der Tagesordnungspunkte der Gebührenkalkulationen ausführlich zu informieren, insbesondere hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen.

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