10.11.2022 - 4 Stellenplan 2023 und Entwicklung der Personal- ...

Beschluss:
verwiesen
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Beratung

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn führt aus, dass nachdem in der gestrigen Sitzung des Rates der Stadt der Haushaltsplanentwurf 2023 eingebracht worden sei, für die heutige Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses die 1. Lesung des Stellenplans 2023 und die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2023 zur Beratung anstehe. Im Vorfeld sei interfraktionell zwischen den Geschäftsführungen vereinbart worden, dass aufgrund der Abwesenheit von Herrn Dr. Kremer die vorgesehene Präsentation in einem noch zu terminierenden interfraktionellen Gespräch nachgeholt werde. Vor Beschlussfassung bitte sie gerne -trotz Abwesenheit von Herrn Dr. Kremer- um gewünschte Anregungen bzw. Wortbeiträge.

 

Herr Hammers (FB 11) merkt an, dass er an dieser Stelle gerne einen kleinen Ausblick auf die 2. Lesung des Stellenplans 2023 zur zwischenzeitlichen Aufnahme zusätzlicher Stelleneinrichtungen geben möchte. Aufgrund der Wohngeldreform zum Jahresbeginn 2023 rechne die Verwaltung mit einer Verdreifachung der Wohngeldberechtigten. Dies führe zu sehr hohen prognostizierten Zahlen. Zusammen mit dem Bereich „Bildung und Teilhabe“ müssten zur Bewältigung dieses Themenfeldes nochmals 20 Stellenbedarfe im Rahmen der 2. Lesung des Stellenplans 2023 eingebracht werden. Die Stadt Aachen sei hier jedoch absolut im Trend der NRW-Städte. Absehbar sei daher jetzt schon, dass die Personalfindung hohe Schwierigkeiten bereiten werden. Es bestehe daher verwaltungsseitig der Wunsch, dieses Thema auch unmittelbar in die Bewirtschaftung bringen zu können. Obligatorisch stehe gerade im Bereich „Sachbearbeitung Wohngeld“ ein Auswahlverfahren an. Er bitte daher um Einvernehmen, diese wenn es der Verwaltung in diesem Auswahlverfahren bereits gelinge, schon mehr geeignete Bewerber*innen zu finden, dann auch schon zum 01.01.2023 rekrutieren zu können.

 

Ratsfrau Eschweiler (CDU) spricht an dieser Stelle ihr Erstaunen im Umgang mit diesem Themenfeld aus. Gestern habe man die Mitteilung erhalten, dass Herr Dr. Kremer nicht an der Sitzung teilnehmen könne und dass der Stellenplan 2023 im Nachgang zur heutigen Sitzung im Rahmen eines interfraktionellen Gesprächs, welches quasi die 1. Lesung des Stellenplans 2023 ersetzen solle, vorgestellt werde. Aufgrund der Tatsache, dass sie die umfangreiche Vorlage erst kurz vor Sitzungsbeginn erhalten habe, eine Durcharbeitung der Unterlagen somit zeitlich nicht möglich gewesen wäre und eine erklärende Vorstellung des Stellenplans 2023 nicht stattgefunden habe, könne sie im Rahmen der heutigen Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses keinen Beschluss entsprechend der Vorlagenformulierung fassen. In Absprache mit der Verwaltung habe sie es auch so verstanden, dass diese kurzfristig das beabsichtigte interfraktionelle Gespräch terminiere, in welchem ein entsprechender Austausch standfinden könne. Sie sehe sich außerstande, ohne heutige Vorstellung des Stellenplans 2023, einen Beschluss zu fassen.

 

Herr Eickholt (GRÜNE) betont, dass er sich gerne den Ausführungen seiner Vorrednerin anschließe. Er finde es ungewöhnlich, dass es bereits eine Änderung zur 1. Lesung des Stellenplans 2023 gebe, obwohl die 1. Lesung des Stellenplans noch gar nicht erfolgt sei. Die verwaltungsseitige Dringlichkeit könne er verstehen; sehe sich jedoch rein formal heute nicht in der Lage, die Vorlage so zu beschließen.

Herr Hammers (FB 11) ergänzt, dass ihm eine Ansprache und Regelung dieses Themenfeld im Rahmen des interfraktionellen Gespräches sehr recht sei. Eine abschließende Beratung erwarte er heute nicht.

 

Herr Eickholt (Grüne) sichert dies zu.

 

Ratsfrau Begolli (LINKE) erläutert, dass Herr Hammers ja auf die Dringlichkeit der vorzeitigen Bewirtschaftung von ganz bestimmten Stellen hingewiesen habe. Seitens der Politik wisse man, dass die Wohngeldreform wesentlich mehr Menschen Wohngeld zuspreche, die Bearbeitung dadurch umfangreicher und entsprechend mehr Personal benötigt werde. Sie gebe den Vorredenden Recht, dass heute aufgrund der Vorabsprache kein Beschluss gefasst werden könne. Über den Hinweis der Verwaltung an dieser Stelle sei sie jedoch froh, da den Fraktionen nun bereits jetzt schon eine interne Absprache und Entscheidungsfindung ermöglicht werde und gegebenenfalls im Rahmen des interfraktionellen Gesprächs bereits ein entsprechender Beschluss gefasst werden könne. Dies wäre natürlich in einem interfraktionellen Gespräch ungewöhnlich, jedoch habe man auch in der Vergangenheit schon in vielen Bereichen einer vorzeitigen Bewirtschaftung von Stellen zugestimmt. Schließlich wisse man, wie schwierig Stellenbesetzungen seien. Je früher mit der Ausschreibung begonnen werde, je größer sei die Wahrscheinlichkeit einen Bruchteil der Stellen, welche man eigentlich bräuchte, zu besetzen. Dies sei ihr Vorschlag zu einer möglichen Vorgehensweise.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Fohn (CDU) stellt kurz zusammenfassend fest, dass die 2. Lesung des Stellenplans 2023 erst für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 12.01.2023 vorgesehen sei. Sie stelle als Möglichkeit im Nachgang zum interfraktionellen Gespräch noch eine weitere Ausschusssitzung zu einer regulären Beschlussfassung in den Raum.

 

Ratsfrau Parting (SPD) weist daraufhin, dass in einem interfraktionellen Gespräch in der Tat kein Beschluss gefasst werden könne. Es könne jedoch ein Sonderausschuss einberufen oder eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden.

 

Ratsfrau Eschweiler (CDU) verdeutlicht, dass ihre Ausführungen in dieselbe Richtung gingen. Es bedürfe

zur Rechtsverbindlichkeit eines Ausschusses. Eine Dringlichkeit sei an besondere Voraussetzungen geknüpft, von denen sie nicht wisse, ob sie an dieser Stelle gegeben seien. Auch sie möchte, dass die Angelegenheit frühzeitig auf den Weg gebracht werde. Um jedoch alles formal richtig zu machen, bedürfe es zur Not noch einmal eines Ausschusses.

 

Der Tagesordnungspunkt wird ohne Beschlussfassung abgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage