03.11.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spor...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Als Vertreter der AfD nimmt Herr Palm Bezug auf die Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand, die einen einstimmigen Ergänzungsbeschluss hinsichtlich der Abwicklung der Baustellenverkehre gefasst habe. Um die Berücksichtigung der Sicherheitsbelange der Schule zu gewährleisten, bitte man darum, sich diesem Beschluss im Planungsausschuss anzuschließen.

 

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man das Anliegen der Bezirksvertretung grundsätzlich unterstütze, allerdings könne man die Abwicklung der Baustellenverkehre nicht im Bebauungsplan regeln. Man schlage daher stattdessen vor, der Verwaltung einen entsprechenden Prüfauftrag zu erteilen.

 

Für die CDU-Fraktion weist Herr Baal darauf hin, dass die Regelung der Baustellenerschließung laufendes Geschäft der Verwaltung sei. Dass dabei die Sicherheitsaspekte insbesondere einer Schule Beachtung fänden, sei aus seiner Sicht selbstverständlich. Eine konkrete Abwicklung zu beschließen sei nicht sinnvoll, da sich die Verkehrsführung situationsbedingt während der Bauzeit auch ändern könne.

 

Für die Fraktion der Grünen schließt sich Frau Dörter der Einschätzung von Herrn Baal grundsätzlich an. Einem Prüfauftrag an die Verwaltung könne man jedoch zustimmen.

 

Herr Müller bittet darum, insbesondere eine Lösung umzusetzen, die den LKW-Verkehr vor der Schule reduziere. Aus Sicht der Bezirksvertretung sei dies möglich, indem man den Abfluss des Baustellenverkehrs als Rechtsabbieger auf die Trierer Straße ermöglichen könne.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Abwicklung der zukünftigen Baustellenverkehre zu prüfen und die bestmögliche Lösung unter besonderer Beachtung der Sicherheitsaspekte hinsichtlich der Schule umzusetzen.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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