13.12.2022 - 7 Jahresabschluss zum 31.12.2021 und Lagebericht ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Betriebsausschusses VHS
- Gremium:
- Betriebsausschuss VHS
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 42 - Volkshochschule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Gielsdorf verweist auf das positive Jahresergebnis in Höhe von 161.906 € hin. Dieser gute Jahresabschluss wurde erreicht durch Zuschüsse nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG), sparsames Wirtschaften und die Nicht-Besetzung bzw. verzögerte Besetzung von Stellen.
Frau Pitz, CDU-Fraktion, bedankt sich für die gute Arbeit und das zufriedenstellende Finanzergebnis.
Beschluss:
- Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt den geprüften Jahresabschluss 2021
einschließlich dem Lagebericht 2021 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.685.194 €, der Zuführung des städtischen Zuschuss in Höhe von 4.847.100 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 161.906 € zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss 2021 sowie den Lagebericht 2021 festzustellen und das Jahresergebnis 2021 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 12 Abs. 5 Satzung der VHS).
Der Betriebsausschuss Volkshochschule beschließt die Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 EigVO NRW.
Weiterhin beantragt der Betriebsausschuss Volkshochschule seine Entlastung gem. § 4 EigVO
NRW durch den Rat der Stadt.
- Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Volkshochschule beschließt der Rat der Stadt Aachen, den geprüften Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 einschließlich des Lageberichtes 2021 mit dem Jahresverlust in Höhe von 4.685.194 € , der Zuführung des städtischen Zuschuss in Höhe von 4.847.100 € und dem positiven Jahresergebnis in Höhe von 161.906 € gemäß § 4 EigVO NRW festzustellen und das Jahresergebnis 2021 über das Eigenkapital- Rücklagekapital zu verrechnen (§ 14 Abs. 4 Satzung der VHS). (§10 Abs. 6 EigVO).
Weiterhin beschließt der Rat die Entlastung des Betriebsausschusses Volkshochschule für das Wirtschaftsjahr 2021 gem. § 4 EigVO NRW.
Der Beschluss wird einstimmig angenommen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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