06.12.2022 - 12 Gemeinsame städteregionale Jugendhilferichtlini...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Richtlinien über die finanzielle Ausgestaltung

von Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe gemäß § 2 Abs. 2 Ziffern 1, 2, 4, 5 und 6

und Abs. 3 Ziffern 1 und 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe

(SGB VIII) - Jugendhilferichtlinien - zur Kenntnis.
 

  1. Er beschließt deren Anwendung zum 01.01.2023.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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