01.12.2022 - 13 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Die Leute hätten derzeit genug andere finanzielle Probleme, so Ratsherr Hecker. Daher werde er dem Beschluss zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.

Herr van den Hurk stellt den geänderten Beschlussvorschlag der Fraktionen die Grüne und SPD vor. Er erkennt an, dass es sich um ein sensibles Thema handele. Aus seiner Sicht sei sowohl die Zahl der Parkhäuser, als auch die Situation im Park und Ride gut aufgestellt. Die Politik wolle die Straßenränder frei lassen, daher müssten die Parkhäuser günstiger sein.

In Bezug auf das Bewohnerparken gibt er zu bedenken, dass es sich um die erste Erhöhung seit 30 Jahren handele. Wichtig sei ihm jedoch eine soziale Staffelung der Tarife.

Dem stimmt Ratsherr Neumann zu, der ergänzend hinzufügt, dass es nicht nur um die Anpassung der Gebühren gehe, sondern indirekt um eine Steuerung der Situation der Individualverkehrssituation. Die Klimakrise mache ein Umdenken dringend erforderlich, so dass man hier ein Signal setzen könne.

Man müsse in einem weiteren Schritt das Ganze noch weiter ausdifferenzieren, aber grundsätzlich müsse der Bürger sich in den nächsten Jahren noch auf weiterhin steigende Kosten einstellen.

Ratsherr Achilles findet es richtig, dass die Kommune nunmehr rechtlich die Möglichkeit habe, die Preise für das Bewohnerparken zu gestalten. In der Innenstadt gebe es einen Platzmangel, der dazu führe, dass die Nachfrage stark erhöht sei. Bisher habe die Stadt die Parkplätze nahezu verschenkt und nun in der Vorlage dargelegt, dass der Raum viel mehr wert sei.

Vielleicht gebe die Erhöhung auch einen weiteren Anreiz für die sogenannten Quartiersgaragen.

Wer in der Innenstadt ein oder mehrere Autos besitze, tue dies als Luxus.

Sein Vorschlag seien 600€ pro Jahr innerhalb des Allenrings und als Untergrenze 450€ pro Jahr ab Juli 2024. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wolle er eine Steigerung auf 300€ pro Jahr im Alleenring und 225€ pro Jahr außerhalb vorschlagen. Einzig Kleinstwagen bis zu 4m Länge sollten einen vergünstigten Tarif von 120€ pro Jahr bekommen.

Zum Thema Straßenrandparken möchte er gerne wissen, ob in den Parkhäusern außerhalb des Alleenrings eine Erhöhung der Gebühren geplant sei und ob die Differenzierung der Preise zwischen Straßenrandparken und Parkhausgebühren zu einer signifikanten Steigerung der Nutzerzahlen geführt habe.

Frau Reufsteck von der APAG antwortet, dass derzeit keine Erhöhung der Gebühren außerhalb des Alleenrings geplant sei. Bezüglich der Nutzerzahlen müsse man im Gegenteil aufpassen, dass man mindestens eine Differenz von 20-25% beibehalte, damit man nicht den gegenteiligen Effekt erziele.

Daraufhin schlägt Ratsherr Achilles vor, dass Parken in der Tarifzone 1 auf 4,20€ pro Stunde und in der Tarifzone 2 auf 2,40€ pro Stunde erhöhen um die Autos ins Parkhaus zu bringen.

Ratsherr Blum gibt zu bedenken, dass ein Bewohnerparkausweis nicht automatisch bedeute, dass man auch einen Parkplatz finde. Er erinnere sich an ein 30%iges Missverhältnis.

Man solle doch bitte auch die übrigen Belastungen für die Bürger*innen berücksichtigen.

Zudem vermisse er in der Vorlage die Verbindung, dass die Mehreinnahmen der Parkgebühren zur Finanzierung des ÖPNV genutzt würden.

Eigentlich müsse Parken mehr kosten, als die hier veranschlagten 120€ pro Jahr so Herr Nositschka. Dies seien immerhin gerade einmal 33 Cent pro Tag. Allerdings sehe auch er die derzeitigen Belastungen und werde sich daher zu diesem Thema gegebenenfalls im nächsten Jahr noch einmal einbringen.
Wichtig sei ihm die soziale Staffelung, sowie eine Ergänzung des Beschlussvorschlags ( 4a)  um einen Fahrzeugabhängigen Bewohnerparktarif unter Berücksichtigung der Fahrzeugdaten bei der Beitragsberechnung.

Ratsherr Achilles nimmt Bezug auf die Ausführungen von Ratsherrn Blum und sieht sich darin bestätigt, dass eine solch hohe Nachfrage nach Ausweisen dafürspreche, dass es zu günstig sei.

Wenn man entgegen der derzeit allgegenwärtigen Inflation das Parken nicht erhöhe, sei dies eine indirekte Subventionierung.

Herr Hofmann sieht die Bürger*innen durch die Inflation schon genug belastet. Aus seiner Sicht führe allein schon die maximale Höchstparkdauer am Straßenrand dazu, dass die Autos von Besucher*innen ins Parkhaus führen.

 

 

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Beschluss:

1. Der Mobilitätsausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde zu beschließen. Die zu bezahlenden Zeitintervalle werden an die Intervalle in den Parkhäusern angepasst.

2. Der MoA beauftragt die Verwaltung die Preispolitik der Parkhausbetreiber regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen, so dass die Parkgebühren im öffentlichen Raum in der Umgebung von Parkhäusern mindestens so hoch wie in den Parkhäusern sind.

3. Der MoA beauftragt die Verwaltung die Kostenstruktur für das Parken in Aachen und die Verfügbarkeit des P+R Angebots auch weit außerhalb der Innenstadt auffallend zu kommunizieren, um dem Parksuchverkehr rechtzeitig eine kostensensible Entscheidung zu ermöglichen.

4. Der MoA beauftragt die Verwaltung einen sozial gestaffelten Bewohnerparktarif unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger (z.B. Aachen Pass, Wohngeldempfänger*innen, Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G) auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises soll weiterhin auch online möglich sein.

4a. Der MoA beauftragt die Verwaltung einen fahrzeugabhängigen gestaffelten Bewohnerparktarif unter Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, wie Fläche, Länge, Gewicht oder Motorleistung auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen.

5. Die Verwaltung wird außerdem beauftragt ein Modell für das Parken in Parkhäusern für Bewohnerparkausweisinhaber*innen zu entwickeln.

6. Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Gebühren für den Parkausweis für soziale Dienste an die Gebühren für den Parkausweis Handwerk - also auf 120 € - anzugleichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

10 Zustimmungen, 7 Ablehnungen

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Anlagen zur Vorlage