08.12.2022 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 993 - Südst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kelberlau erläutert die Vorlage der Verwaltung und geht dabei insbesondere auf die Meilensteine im Verfahren und die Veränderungen der Planung ein.

 

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen werde. Trotz einiger Fortschritte blieben aus seiner Sicht zu viele kritische Punkte offen; zu nennen seien hier insbesondere das immer noch zu hohe Bauvolumen, das Hineinragen des Parkhauses in den Innenbereich, die hohe Brandwand direkt an der Nachbargrenze, die Dachaufbauten auf dem freistehenden dreigeschossigen Gebäude, die mangelnde Wohnqualität in dem Gebäude mit den Apartments und die nicht ausreichende architektonische Qualität insgesamt. Wenn man schon eine hohe Dichte im Innenbereich realisieren wolle, so müsse gleichzeitig eine hohe Qualität umgesetzt werden. Dieser Anspruch werde nicht erfüllt, man laufe sehenden Auges in eine Planung, deren negative Auswirkungen später schwierig oder gar nicht mehr geheilt werden könnten. Auf dieser Basis das Verfahren fortzuführen, sei aus Sicht seiner Fraktion ein Fehler. Notwendig sei stattdessen eine Überarbeitung und eine kritische Begleitung durch den Gestaltungsbeirat.

 

Für die Fraktion Die Zukunft schließt sich Herr Allemand der Kritik von Herrn Beus an. Neben den bereits erwähnten Mängeln halte man die Wegeführung zum Boxpark für nicht gelungen, zudem seien die Regelungen zur Fassadenbegrünung nicht ausreichend. Angesichts der Herausforderungen im Klimaschutz müsse ein solches Projekt im Jahr 2022 höhere Anforderungen erfüllen als dies mit der vorgelegten Planung der Fall sei, daher lehne man einen Offenlagebeschluss auf dieser Grundlage ab.

 

Für die CDU-Fraktion sieht auch Herr Gilson die geäußerte Kritik als grundsätzlich berechtigt. Eine solche Nachverdichtung im Innenbereich bringe große Konflikte mit sich, dies sei allen Beteiligten bewusst. Zwar sei es gelungen, die Planung in etlichen Punkten zu verbessern, dennoch blieben einige Probleme bislang offen. An diesen Fragestellungen müsse man weiter arbeiten, dennoch wolle man heute den Offenlagebeschluss fassen, um auch der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung zu geben und die Eingaben in die weitere Diskussion und Abwägung einbeziehen zu können.

 

Für die Fraktion der Grünen spricht sich auch Frau Dörter dafür aus, den Offenlagebeschluss heute zu fassen. Dem Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ folgend sei dies ein idealer Standort für ein Wohnbauprojekt, daher wolle man das Verfahren weiterhin positiv begleiten. Die Kritik aus der Anwohnerschaft sei verständlich, aber es sei im Laufe des Verfahrens nicht zuletzt durch die beiden Wettbewerbe gelungen, positive Veränderungen wie beispielsweise eine Verringerung von Baumasse und Dichte, den Schutz des Boxparks, und die Etablierung eines Mobilitätskonzepts zu erreichen. Auf dieser Basis wolle man nun den nächsten Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung gehen.

 

Für die SPD-Fraktion weist Herr Plum darauf hin, dass man sich seit 2017 um dieses Projekt, mit dem dringend benötigter Wohnraum bereitgestellt werden solle, bemühe. Dabei habe man bereits in vielen Punkten die Kritik aus der Anwohnerschaft aufgegriffen und für Verbesserungen gesorgt. Man wolle nun den positiven Fortschritt würdigen und auch ein Signal an den Investor geben, dass man das Vorhaben weiterhin unterstütze.

 

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Dörter sowie die Herren Beus, Allemand, Gilson, Plum, Prof. Loseck und Baal beteiligen, fasst der Ausschuss den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 993 - Südstraße / Mariabrunnstraße - in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Die Zukunft sowie der AfD

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4891&TOLFDNR=116100&selfaction=print