08.12.2022 - 8 Bebauungsplan - Büchel / Holzgraben -hier: Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man die Vorlage für teilweise nicht nachvollziehbar und sogar ärgerlich halte. Angesichts des dramatischen Handlungsdrucks im Wohnungsbaubereich müsse man Projekte, die im Innenstadtbereich bezahlbaren Wohnraum schaffen sollten, unterstützen und könne nicht nur anhand der Fassadengestaltung urteilen. Man werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nur deshalb zustimmen, weil man davon ausgehe, dass Bauvorhaben auch jetzt schon genehmigt werden könnten, wenn sie sich an die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans hielten.

 

Für die Fraktion der Grünen verweist Frau Dörter auf die komplexe Gesamtlage am Büchel, wo unterschiedlichste Interessen und Bedürfnisse in einer sehr ambitionierten städtebaulichen  Entwicklung berücksichtigt werden müssten. Bei den entstehenden Neubauten stelle man einen hohen Qualitätsanspruch, dieser Anspruch müsse aus ihrer Sicht auch in den Randlagen zur Wiese und bei Veränderungen im Bestand gelten. Hier planungsrechtliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, ohne dass zügige Entwicklungen unmöglich gemacht würden, sei der richtige Weg.

 

Für die Fraktion Die Linke plädiert Herr Beus dafür, den Wunsch nach Qualität nicht gegen den Wohnungsbedarf auszuspielen; bezahlbarer Wohnraum und hohe  gestalterische und architektonische Qualität müssten sich nicht ausschließen. Am Büchel würden aktuell mit hohem Aufwand tolle Entwicklungen in Gang gesetzt, es sei wichtig, dass auch im Umfeld eine hohe Qualität gesichert werde.

 

Für die Fraktion Die Zukunft unterstützt Herr Allemand die Absicht der Qualitätssicherung. Wie dies konkret aussehen könne, müsse man im Detail diskutieren. Angesichts der bereits heute sehr heterogenen Zeile gegenüber der Wiese, der insgesamt recht zerklüftet wirkenden Situation und auch der Größe der um die Wiese herum geplanten Neubauten, sei eine schlüssige Zielsetzung nicht ganz einfach.

 

Für die CDU-Fraktion hält es auch Herr Baal für sinnvoll, sich im direkt an den Pfalzbezirk anschließenden Bereich ein planungsrechtliches Sicherungsinstrument zu schaffen, um im Bedarfsfall eingreifen zu können. Mit dem vorgeschlagenen Aufstellungsbeschluss behalte man alle Steuerungsmöglichkeiten in der Hand, ohne dass erwünschte Entwicklungen verhindert würden. Die Erarbeitung einer schlüssigen Gestaltungssatzung halte man zwar für nicht ganz einfach, dennoch wolle man auch diese auf den Weg bringen. Die guten Erfahrungen mit der Denkmalbereichssatzung zeigten, dass solche Satzungen erfolgreich durchaus eingesetzt werden könnten.  

 

Frau Burgdorff betont, dass auch die Kante zur Wiese mit einem hohen Qualitätsanspruch profiliert werden solle. Im Umfeld des Welterbes stelle auch ICOMOS hier Anforderungen, beispielsweise an die Kleinteiligkeit der Bebauung. Eine Gestaltungssatzung sei aus Sicht der Verwaltung das mildeste Mittel, um allen Ansprüchen gerecht zu werden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung

-          Festlegung der Gebäudekubatur mit Orientierung an den denkmalgeschützten Gebäudebestand

-          Ablesbarkeit der kleinteiligen historischen Parzellenstruktur in den straßenseitigen Fassaden

-          Anforderungen der Gestaltungsqualität der straßenseitigen Fassaden im Kontext zu der Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel

-          Festlegung der überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen auch im Hinblick auf die Anpassung an die Folgen des Klimawandels

-          Festlegungen zum Umgang mit Mobilität und zur Förderung der Mobilität des Umweltverbundes

die Aufstellung des Bebauungsplanes -Büchel/Holzgraben- und einer Gestaltungssatzung für den Planbereich zwischen Büchel, Holzgraben und der Buchkremerstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4891&TOLFDNR=116246&selfaction=print