15.12.2022 - 5 Überarbeitung der Kriterien des städt. Kunstras...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Offermann bedankt sich im Namen der Fraktionen Grüne und SPD für die Vorlage der Verwaltung. Gemeinsam freue man sich, dass die Kriterien zum Kunstrasenprogramm geändert und eng mit der Sportentwicklungsplanung verzahnt werden sollen. Er schlage vor, dennoch auch die Bedarfe der Vereine in den Quartieren zu berücksichtigen. Insbesondere im Aachener Osten könne schon jetzt ein großer Bedarf für einen Kunstrasenplatz festgestellt werden. Die beiden Fraktionen schlagen deshalb vor, den von der Verwaltung vorgesehenen Beschlussentwurf zu erweitern und wie folgt zu formulieren:

 

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, neue Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms im Rahmen der Sportentwicklungsplanung priorisiert zu erarbeiten, mit der Absicht, die nächste Umwandlung, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2024 ermöglichen zu können.

 

Frau Fohn weist für die CDU-Fraktion darauf hin, dass die Sportentwicklungsplanung ergebnisoffen stattfinden solle. Sie befürchte, der Beschlussentwurf könne den Ergebnissen der Sportentwicklungsplanung vorgreifen. Dies dürfe auf keinen Fall passieren.

 

Herr Dr. Breuer sagt, es sei nicht geplant, die Sportplatzplanung vor die Bedarfsermittlung für die Quartiere zu stellen. Zunächst solle selbstverständlich eine solide Datenbasis geschaffen werden.

 

Herr Dr. Nadzeyka teilt mit, dass die FDP-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen könne. Seine Fraktion halte es für wichtig, dass soziale Kriterien berücksichtigt werden. Es müsse verhindert werden, dass das Kunstrasenprogramm verzögert werde.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion, an der sich auch Herr Hangarter, Frau Prömpler, Herr Dr. Nazeyka, Frau Fohn und Herr Offermann beteiligen, einigt sich das Gremium auf den von den Grünen und der SPD vorgeschlagenen Beschlussentwurf.

 

 

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Beschluss:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, neue Kriterien zur Fortführung des Kunstrasenprogramms im Rahmen der Sportentwicklungsplanung priorisiert zu erarbeiten, mit der Absicht, die nächste Umwandlung, wie ursprünglich vorgesehen, im Jahr 2024 ermöglichen zu können.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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