06.12.2022 - 3.1 Änderung der Marktstandgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Moselage merkte an, dass der Text der Vorlage korrigiert werden müsse. Es werde nicht eine Mehrwertsteuer, sondern eine Umsatzsteuer erhoben.

 

Herr Lübben fragte, warum die Formulierung zum Elisenbrunnen entfallen sei.

 

Herr Kemperdick erläuterte, dass die Grundlage hierfür im Rückzug der Vorlage zum neuen Wochenmarktkonzept liegt. Die Vorlage zum neuen Wochenmarktkonzept werde in die Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss am 28.02.2023 eingebracht.

 

Herr Baal bat darum, bis zur Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 14.12.2022 zu klären, ob aufgrund der Beschlusslage, Beschluss des Rates der Stadt Aachen am 14.12.2022 und Beschluss des Bundesrates, erst am 16.12.2022, mithin nach der Sitzung des Rates der Stadt Aachen, die Vorlage im Rat der Stadt Aachen überhaupt so beschlossen werden könne.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum bat Herrn Kemperdick um entsprechende Klärung, für die Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 14.12.2022.

 

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Beschluss:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Marktstandgebührensatzung entsprechend anzupassen. Die Empfehlung wird unter dem Vorbehalt ausgesprochen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) nicht weiter verlängert wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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