07.12.2022 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet den TOP 2.

 

Herr F. vom Aachener Baumschutzbund erläutert die Risiken des Vorhabens am Boxpark. Er fragt die Verwaltung, warum sie eine Bebauung zulässt und so ein Biotop vernichtet. 

 

Frau Buchkremer (Fachbereich Umwelt) versichert, dass die Fläche städtisch bleibt. So kann unter städtischer Aufsicht schonend und im Sinne der Natur gehandelt werden.

 

Herr P., Mitglied der Bürgerinitiative Luisenhöfe, merkt eine Überschreitung der Traufhöhen am Bauvorhaben Luisenhöfe an. Diese sollten die Traufhöhen der Bestandsbebauung nicht überschreiten. Er bittet um Erläuterung.

 

Herr Kelberlau (Fachbereich Stadtentwicklung) bestätigt, dass die vorhandenen Traufhöhen der Nebenbebauung nicht überschritten werden sollen. Ausnahmen sind die zweigeschossige Aufstockung des Bunkers abgerückt von der Bestandsbebauung -, um eine sinnvolle Nutzung des Gebäudes zu ermöglichen, sowie der Kopfbau vor dem Parkhaus, welcher der Höhe des Parkhauses angepasst sein soll. Auf Grund der Entfernung zur Randbebauung bestehen keine Beeinträchtigungen.

 

Auf Nachfrage des Herrn P findet laut Herrn Kelberlau eine Erhöhung der Verschattung an den Bestandsgebäuden statt. Diese ist nach einem Gutachten richtliniengemäß.

 

Frau E. bemerkt, dass 2000 Quadratmeter unversiegelte Fläche des Bestandes wegfallen. Diesem Wegfall soll mit kompensierenden Maßnahmen begegnet werden. Sie fragt, ob wissenschaftlich untersucht worden ist, dass die Maßnahmen zum Erhalt der Biodiversität und der Ökosystemleistung im Block ausreichen, den Wegfall o.g. Fläche auszugleichen. Weiter stellt sich die Frage, wer diesen Themenkomplex prüft.

 

Frau Buchkremer (Fachbereich Umwelt) negiert einen wissenschaftlichen Beleg. Der Baumbestand soll weitrechend erhalten bleiben. Ein Ausgleich des Wegfalls ist gefordert, kann auf der in Rede stehenden Fläche jedoch nicht gänzlich geschaffen werden, soll aber an anderer Stelle erfolgen.

 

Frau W. fragt nach einer Bestandsbewertung der Gebäude auf dem Gelände unter dem Aspekt einer möglichen Einbeziehung dieser in die Neuplanung und dem Vergleich der Abriss- und Entsorgungskosten zur Herstellung der neuen Materialien in Bezug auf graue Energie und die Einsparung von Ressourcen. 

 

Herr Kelberlau verneint. Die Gebäude sollen jedoch energiesparend errichtet und unterhalten werden.

 

Herr B. erkundigt sich nach den Nutzern des Werkhofes 2.

 

Laut Herrn Kerlberlau ist nach dem Bebauungsplan Wohnbau- und Gewerbefläche möglich. Letzten Endes liegt die Nutzung in Verantwortung des Eigentümers. Dem städtebaulichen Vertrag sind keine detaillierten Regelungen zu entnehmen.

 

Frau N. fragt nach einem öffentlich einzusehenden Verkehrsgutachten.

 

Ein solches Gutachten liegt vor und wird mit der Offenlage des Bebauungsplanes veröffentlicht, so Herr Kelberlau. Diesem sind z.B. Carsharing, Lastenradsharing und Fahrradstellplätze enthalten. Eine Veröffentlichung erfolgt vermutlich ab dem 09.01.2023.

 

Frau L., für den Aachener Baumschutzbund fragt unter Bezug zu dem Aachener Klimaziel 2030 nach einer Bilanzierung des Projektes in Hinblick auf das Klima.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Kelberlau erfolgt keine Bilanzierung in Zahlen. Es werden lediglich klimatisch wirksame Belange für den Bebauungsplan erfasst.

 

Weitere Fragen liegen nicht vor. Herr Bezirksbürgermeister Ferrari schließt den TOP 2.

 

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