01.12.2004 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Frage von Frau Bosten, Soerser Weg 67, 52070 Aachen an Herrn Hilgers, FB 36:

Im Bebauungsplan Nr. 865 – Soerser Weg – ist vorgesehen, auch die anliegenden Grundstücke des Geländes der ehemaligen Fabrik Stracke mit einer Kennzeichnung für vorhandene Altlasten zu versehen. Welche Folgen hat dies und welche Möglichkeiten bestehen für die Grundstückseigentümer, gegen diese Kennzeichnung vorzugehen bzw. diese löschen zu lassen ?

 

Herr Hilgers schlägt vor, diese Frage im Rahmen der Beratung zum Tagesordnungspunkt I/4 zu beantworten, da hierzu ein Vortrag vorgesehen sei, der auch die von Frau Bosten angesprochene Problematik behandele.

 

Frau Bosten erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.

 

 

Frage von Herrn Karl Jungkeit, Meisenweg 12, 52078 an Frau Verheyen:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 863 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd – soll die Möglichkeit eröffnet werden, in diesem Bereich weitere Autohäuser anzusiedeln. Das Verkehrsaufkommen in diesem Gebiet ist heute schon untragbar, durch die geplante Ansiedlung würde diese Problematik noch verschärft, zudem ist das Vorhaben angesichts der bestehenden Frischluftschneise sowie des erforderlichen Wasserschutzes kritisch zu betrachten. Ist es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll, nochmals grundsätzlich über die Planung nachzudenken ?

 

Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zugesagt.

 

 

Frage von Herrn Josef Donders, Meisenweg 7, 52078 Aachen an Frau Verheyen:

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 863 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd – wurde das Wasserschutzgebiet aufgehoben bzw. reduziert, das Wasserwerk Katharinenstraße ist nicht mehr in Betrieb, obwohl in diesem Bereich natürliches Trinkwasser zur Verfügung steht. Stehen die jetzt vorliegenden Planungen hinsichtlich des Wasserschutzes im Einklang mit dem neuen EU-Recht ?

 

Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zugesagt.

 

 

Frage von Herrn Leo Stiefs, Neuenhofstraße 109, 52078 Aachen, an Frau Verheyen:

In der Nähe des Madrider Rings befindet sich ein Brunnen, der in etwa 75 m Tiefe einen Querstollen von mehreren hundert Metern Länge besitzt, der unter dem bisherigen Wasserschutzgebiet verläuft. Wegen des ergiebigen Wasservorkommens hat die STWAG hier eine Wasseraufbereitungsanlage errichtet. Vermutlich um hier mit dem Bebauungsplan Nr. 863 – Gewerbegebiet Neuenhofstraße Süd – neue Gewerbeflächen einzurichten, wurde das Wasserschutzgebiet aufgehoben und der Betrieb der Wassergewinnungsanlage eingestellt. Ist es angesichts der in absehbarer Zeit drohenden Trinkwasserknappheit sinnvoll, ein so ergiebiges Wasservorkommen aufzugeben ?

 

Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zugesagt.

 

 

Frage von Frau Jasper-Gärtner, Reinhardstraße 66a, 52078 Aachen und Herrn Homberg, Goldammerweg 154, 52078 Aachen, an Frau Verheyen:

Wir halten eine Erweiterung des Gewerbegebietes an der Neuenhofstraße, wie im Bebauungsplan Nr. 863 vorgesehen, sowohl aus verkehrlichen als auch aus klimatischen Gründen für nicht verträglich. Das Verkehrsaufkommen in der Reinhardstraße sowie in den anderen Wohnstraße in diesem Bereich ist heute bereits extrem hoch und würde bei Verwirklichung der Planung noch höher. Aus diesem Grund haben wir bereits dem Planungsausschuss und dem Verkehrsausschuss zwei Alternativen zur Verkehrsführung vorgeschlagen, bislang jedoch keine Reaktion hierauf erhalten. Zudem muss das Rödgerbachgebiet als Frischluftschneise erhalten bleiben. Wie sollen bei Verwirklichung der Planung die ökologischen Belange gewahrt sowie eine weitere Belastung der Anwohner durch verstärktes Verkehrsaufkommen verhindert werden ?

 

Frau Verheyen beantwortet die Frage und erläutert, dass die CDU-Fraktion bereits einen Ratsantrag gestellt habe mit dem Ziel, durch einen Bebauungsplan den heutigen Zustand und damit die Klimafunktion des Rödgerbachtales zu erhalten und zu sichern. Zur Verkehrsführung stünden verschiedene Varianten zur Auswahl, diese Frage müsse im weiteren Verfahren geklärt werden.

 

 

Frage von Herrn Kaußen, Neuenhofstraße 70, 52078 Aachen an Frau Verheyen:

Das Verkehrsaufkommen im Bereich der Neuenhofstraße ist bereits heute zu Spitzenstunden nicht tragbar, durch die geplante Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen wird sich diese Situation weiter verschärfen. Welche Maßnahmen hat sich der Verkehrsausschuss zu Entlastung überlegt ? Welche Art von Gewerbebetrieben werden im Plangebiet zulässig sein ?

 

Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zu gesagt.

 

 

Frage von Frau Dorothea Thomas-Kupke, Maria-Theresia-Allee 223, 52074 Aachen:

Wie kann es sein, dass die Fa. Jakobs ein städtisches Grundstück kauft und die Stadt Aachen dann im Nachhinein die passende Planung hierzu liefert ? Wie ist es möglich, dass die Fa. Jakobs selbst ein Gutachten machen lässt, das die Verträglichkeit der Planung bescheinigt, obwohl die für den Stadtteil Rothe Erde wichtige Frischluftschneise beeinträchtigt wird, ein Bauer seine Existenz verliert und ein Naherholungsgebiet praktisch zerstört wird ?

 

Die schriftliche Beantwortung der Frage wird zugesagt.

 

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