07.12.2022 - 6 Integrationsmaßnahmen 2023– Beschlussfassung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Demmer lobt die geplante Bereitstellung von 30.000 Euro für den Tag der Integration im Haushaltsjahr 2023. Er dankt der Verwaltung für die beabsichtigte Bereitstellung von insgesamt 150.000 Euro an Haushaltsmitteln im Jahr 2023 und zeigt sich zufrieden, dass von den Mitteln in Höhe von 150.000 Euro im Jahr 2022 insgesamt ca. 95% abgerufen bzw. verausgabt worden seien. Für den Fall der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Bereiche „I. laufende Projekte“ bis „VI. Projektanträge zur Integration“ (vgl. Anlage 1 der Vorlage FB 56/0239/WP18), kündigt er seine Zustimmung an. Außerdem erklärt Herr Demmer, dass der Integrationsrat im Jahr 2023 einen höheren Betrag von den zur Verfügung gestellten Mitteln i. H. v. 150.0000 Euro abrufen bzw. verausgaben wolle.

 

Die angesprochene gegenseitige Deckungsfähigkeit der Bereiche „I. laufende Projekte“ bis „VI. Projektanträge zur Integration“ wird von Herr Frankenberger bejaht.

Außerdem spricht Herr Frankenberger die möglicherweise 2023 erneut nötig werdende Verschiebung von Mitteln in den Sprint-Pool des PÄZ sowie die Entscheidungsparameter für eine Ausrichtung des „Tags der Integration“ im Jahr 2023 an.

Herr Frankenberger schlägt vor, im Hinblick auf die Veranstaltung des „Tags der Integration“ in der nächsten Sitzung des Integrationsrats Anfang 2023 ein Brainstorming durchzuführen. Dafür wird die Verwaltung einen entsprechenden Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung nehmen. Dieser Vorschlag trifft auf Zustimmung.

 

Einstimmig, bei einer Enthaltung, wird wie folgt beschlossen:

 

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Beschluss:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 zu.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage