26.04.2022 - 8 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Röthke berichtet über folgende beabsichtigte Erteilung einer Ausnahme von den Verboten des Landschaftsplans:

Neuerrichtung Abwasserpumpwerk Zum blauen Stein durch Regionetz

Regionetz muss ein abgängiges und veraltetes Abwasserpumpwerk für die Anlieger der Straße Zum blauen Stein am Nordrand der Soers erneuern. Da das bestehende Bauwerk direkt unter der genannten Straße liegt, wird eine Sanierung bzw. Erneuerung des Bauwerks an der bestehenden Position aus verschiedenen Gründen schwierig: Zum einen gibt es bei der für die Maßnahme nötigen Sperrung der Straße keine Ausweichrouten für den Verkehr. Damit ist die Zufahrt zu dem beliebten Naherholungsgebiet Paulinenwäldchen/ Wurmtal/ Blauer Stein blockiert, ebenso wie die Zufahrt der Kunden zu dem dort ansässigen Biohof und insbesondere auch Rettungsfahrzeuge können den hinteren Bereich der Straße in Richtung Blauer Stein nicht mehr erreichen. Da dies aber zwangsläufig sichergestellt werden muss, müsste eine Ersatzzufahrt geschaffen werden, die einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten würde. Aufgrund der Bebauung müsste eine Zufahrt durch einen massiven Eingriff in das Paulinenwäldchen oder entlang des abfallenden Hanges in Richtung Soers mit erheblichem Aufwand angelegt werden. Zum anderen ermöglicht eine Erneuerung im Bestand nur eine eingeschränkte Modernisierung des bestehenden Bauwerks an übliche und geforderte Normen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass durch die nötige Erweiterung des Bestandsbauwerks ein Eingriff in den Wurzelraum der alten und großen Bäume des direkt angrenzenden Paulinenwäldchens nötig wäre. Der befürchtete Eingriff in den Wurzelraum ist auch für einen Alternativstandort des Bauwerks auf Höhe der Lua Pauline anzunehmen. Daher schlägt Regionetz vor, unter Abwägung der Alternativen und o.g. Bedingungen, das Pumpwerk ganz neu auf der angrenzenden Wiese der Straße Zum blauen Stein zu errichten, um so einen Eingriff in den Baumbestand auszuschließen. Der Eingriff in das Grünland wird als geringer bewertet als der Eingriff in den Baumbestand.

Durch die Umsetzung der Maßnahme auf dem Grünland kommt es zu einer Teilversiegelung mit Rasengittersteinen auf gut 68 m² (Aufstellfläche zur Unterhaltung und Wartung für Spülfahrzeuge). Der Entwässerungsgraben sowie die vorhandene Weißdornhecke wird von der Straße weg an den Rand der Aufstellfläche in Richtung Soers verlegt. Hierdurch bleibt der Bereich eingegrünt. Ein Ausgleich des Eingriffs soll durch Baumpflanzungen an den RRB am Campus Melaten erfolgen, die im Eigentum der Regionetz sind. Die uNB kann der Einschätzung von Regionetz folgen und beabsichtigt für die geplante Maßnahme eine Ausnahme zu erteilen.

 

Herr von Frantzius erkundigt sich danach, ob eine Übererdung des Abwasserpumpwerkes erfolge, so dass auf eine Einzäunung verzichtet werden könne. Dies wird durch Herrn Röthke bestätigt.

 

Herr Slevogt schlägt vor, Randsteine um das Bauwerk zu verlegen und so die Möglichkeit eines Trockenbiotops zu schaffen. Herr Röthke sagt zu, diese Idee beim Vorhabenträger anzuregen.

 

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