26.04.2022 - 5 Aufgaben und Beteiligung des Naturschutzbeirate...

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Beratung

Frau Bümmerstede erklärt anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich die rechtliche Lage der Aufgaben und der Beteiligung des Naturschutzbeirates. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Sie betont insbesondere, dass bei dem im derzeit gültigen Landschaftsplan der Stadt Aachen von 1988 festgesetzten Landschaftsschutzgebiet, artenschutzrechtliche Aspekte für die Festsetzung der Schutzzwecke nicht entscheidend seien und insofern auch nicht bei einer Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans betrachtet werden. Gleichwohl sei der Artenschutz in jedem Fall zu prüfen. Dieses artenschutzrechtliche Verfahren müsse jedoch getrennt von einer beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans gesehen werden.

 

Herr Dr. Güttes führt an, dass er die Ausführung in Bezug auf den Artenschutz nicht nachvollziehen könne und nicht verstehe, dass die Verwaltung Informationen zum Artenschutz zurückhalte. Er finde es für die Entscheidungsfindung wichtig, dass die Unterlagen zum Artenschutz schon zum Zeitpunkt der Befreiung vorgelegt werden.

Herr von Frantzius ist der Auffassung, dass artenschutzrechtliche Belange bisher in den allerwenigsten Fällen Bauvorhaben in der Stadt Aachen verhindert haben. Dies wird durch Herrn Dr. Engels bestätigt. Es sei in der Regel möglich, durch Schaffung von Ersatzquartieren bzw. durch Vermeidungsmaßnahmen dem Artenschutz gerecht zu werden. Insofern könnten artenschutzrechtliche Belange kein Maßstab für die Entscheidung über eine naturschutzrechtliche Befreiung sein. Herr von Frantzius ergänzt, dass durch das Instrument des Vorbescheides für den Antragsteller die Möglichkeit geschaffen worden sei, ohne viel Aufwand Fragen an die Verwaltung zu stellen, um mehr Planungssicherheit zu erhalten. Es könne im Rahmen eines solchen Verfahrens nicht die Erstellung eines Artenschutzgutachtens gefordert werden. Es gehe in diesem Verfahren lediglich um die Beantwortung der Fragen des Antragstellers.

Frau Bümmerstede weist ausdrücklich darauf hin, dass es keineswegs Absicht der Verwaltung sei, dem Naturschutzbeirat Informationen vorzuenthalten. Die Verwaltung freue sich über die Unterstützung und Beratung durch den Naturschutzbeirat. Dennoch gebe es unterschiedliche Rechtsgrundlagen, an die man sich halten müsse. Dazu gehöre auch, dass das im Landschaftsplan der Stadt Aachen festgesetzte Landschaftsschutzgebiet andere Schutzgründe als den Artenschutz beinhalte. In den Vorlagen zu beabsichtigten Befreiungen sei die Verwaltung dazu übergegangen, die Aspekte zum Artenschutz als freiwilligen Hinweis mitaufzunehmen. 

 

Herr von Frantzius weist an dieser Stelle darauf hin, dass ihm aufgefallen sei, dass seit der konstituierenden Sitzung im September 2021 immer häufiger nicht relevante Themen im Gremium diskutiert würden. Er wünsche sich für zukünftige Sitzungen, dass sich das Gremium wieder an den relevanten Fakten orientiere und über Anträge entscheide. Es gehe hier ausschließlich um bestehende Konflikte in Bezug auf den Landschaftsplan und um die Entscheidung über Befreiungen. Darüber hinaus habe sich die Anzahl der E-Mails an ihn zwischenzeitlich sehr erhöht. Die damit verbundene extreme Mehrarbeit könne er zeitlich kaum noch leisten.

Herr Grooten stimmt den Ausführungen des Herrn von Frantzius zu. Als Landwirt müsse er sich die Zeit für Sitzungen freischaufeln und ggfls. sogar für Ersatz sorgen. Er regt an, dass Hinweise zur Niederschrift zukünftig bereits vorab per E-Mail an die Verwaltung geschickt werden, so dass zumindest hier eine Zeitersparnis erfolgen könne.

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4913&TOLFDNR=112459&selfaction=print