01.02.2023 - 9 Bewohnerparken Ost-Viertel (Stolberger Straße);...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Wenzel (Grüne) erläutert, dass der Mobilitätsusschuss den Passus „…die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird auf 30 Euro festgelegt geändert habe in „…wird gemäß den Regelungen der Gebührenordnung festgesetzt“, da die Verwaltung in der Sitzung im Dezember letzten Jahres beauftragt wurde, eine Gebührenanpassung beim Bewohnerparken vorzunehmen. Sie bittet daher den Rat, den Beschlusstext auch so zu übernhemen.

 

Die Oberbürgermeisterin hält fest, dass die Änderung so übernommen werden könne und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

  1. Sonderparkberechtigt werden:

a) Hauptwohnsitzler*innen, die mit einem auf den Hauptwohnsitz in Aachen zugelassenem Kfz fahren (Kennzeichenmitnahme möglich).

b) Hauptwohnsitzler*innen, die ein Firmenfahrzeug nutzen (für Firmenfahrzeuge ist die dauerhafte dienstliche und private Nutzung lohnsteuerwirksam nachzuweisen).

c) Hauptwohnsitzler*innen, die an einer Hoch- oder Fachhochschule immatrikuliert sind und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

d)  Hauptwohnsitzler*innen, die eine Ausbildung machen, ein ÖV Azubi-Abo nachweisen und denen ein Kfz nicht nur vorübergehend von Familienangehörigen zur Verfügung gestellt wird.

e) Hauptwohnsitzler*innen, die ein CarSharing-Fahrzeug nutzen und die Mitgliedschaft zu der Organisation nachweisen.

f) Darüber hinaus erhalten Familienangehörige und nahestehende Personen, die eine nachweislich häuslich pflegebedürftige Person unterstützen, die ihren Hauptwohnsitz in einer Bewohnerparkzone hat eine Ausnahmegenehmigung. Diese bezieht sich auf den Wohnsitz der pflegebedürftigen Person.

 

  1. Die Gebühr für die Erteilung eines Bewohnerparkausweises wird gemäß den Regelungen der Gebührenordnung festgesetzt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage