01.02.2023 - 7 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Rothe Erde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Hucke (Grüne) berichtet, dass der Planungsausschuss in seiner letzten Sitzung einstimmig entschieden habe, die Instrumente, die die Verwaltung sehr zügig erarbeitet habe, in Anwendung bringen und dem Rat empfehlen wolle.

 

Ratsherrn Allemand (Die Zukunft) teilt mit, dass die Fraktion DIE Zukunft dieses wichtige Projekt sehr begrüße. Es sei dringend hinsichtlich eines ökologischen, resilienten, entsiedelten und spannenden Bereiches, wo auch wirklich neue urbane Industrie stattfinden könne, zu steuern.

 

Ratsherrn Baal (CDU) möchte wissen, ob seine Frage zur Veröffentlichung des Continental-Schadstoffgutachtens, die er in den letzten Ratssitzung gestellt hatte, mittlerweile beantwortet werden könne.

 

Die Oberbürgermeisterin teilt mit, dass das Thema platziert wurde, ihr Durchgriffsrecht bei Continental jedoch leider an der Stlele begrenzt sei.

 

Ratsherrn Beus (DIE LINKE) teilt mit, dass die Fraktion DIE LINKE das gewählte Instrument für gut und richtig hält und daher diesem Beschlussvorschlag auch gerne zustimme.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt einstimmig den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er bekräftigt einstimmig die in dieser Vorlage beschriebenen Ziele zur nachhaltigen und zukunftsweisenden Revitalisierung des Gewerbestandorts Rothe Erde. Der Standort soll als Teil des Gemeindegebiets entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung als letzte große integrierte Fläche mit Möglichkeit zur Produktion im Rahmen einer städtebaulichen Neuordnung einer neuen Entwicklung zugeführt werden. Er beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Vorbereitung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 BauGB und fasst zu diesem Zweck den Beschluss über die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 141 BauGB für das in der Anlage 1 dargestellte Untersuchungsgebiet. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen.

 

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Anlagen zur Vorlage