22.03.2023 - 4 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Brinner (Grüne) hält fest, dass das Thema Genehmigung oder Nichtgenehmigung verkaufsoffener Sonntage jährlich diskutiert würde. Man habe Interesse, die Innenstadt weiter belebt zu halten, da alle und der Einzelhandel besonders, die Nachwehen der Corona-Pandemie spürten. Dies sei ein gutes Argument für verkaufsoffene Sonntage, da die Leute sonst zu Hause sonntags online einkaufen würden. Gleichzeitig müsse man auch die Gegenargumente bei Themen wie Sonntagsarbeit sehen. Aus Sicht der Gewerkschaften sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Tag in der Woche zur Erholung haben. Andererseits sei es auch so, dass viele kleine Läden nicht stemmen könnten, Mittarbeiter*innen zu finden, die an einem verkaufsoffenen Sonntag arbeiten möchten. Im Endeffekt würden oft größere Ketten und weniger die kleinen Läden profitieren. Deswegen würden selbst aus der Sicht des Einzelhandels die verkaufsoffenen Sonntage grundsätzlich gutgeheißen, aber an einigen Stellen auch kritisch gesehen. Zu guter Letzt sei es fraglich, ob man noch den siebten Tag in der Woche einkaufen gehen müsse, wenn man über Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz spreche.

 

Die Oberbürgermeisterin verweist auf die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 08.02, in der drei vorgesehene Termine, 30.04, 25.06 und 03.12, mehrheitlich abgelehnt worden seien.

Der Hauptausschuss habe allerdings am 15.03. bei drei Gegenstimmen der Vorlage mehrheitlich zugestimmt.

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Beschluss:

Auf Vorschlag der Verwaltung und nach Beratung und Empfehlung der Bezirksvertretungen und des Hauptausschusses beschließt der Rat der Stadt mit 14 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich den beiliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen für das Jahr 2023 als Ordnungsbehördliche Verordnung.   

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Anlagen zur Vorlage