22.03.2023 - 5 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 22.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr Tillmann (SPD) hält fest, dass es sehr still in der Stadt gewesen sei, als die SPD-Fraktion während der Corona-Pandemie den Antrag gestellt habe, mehr Straßenmusik zu ermöglichen. Mittels einfacherer Genehmigungsverfahren und mehr Auftrittsmöglichkeiten wollte man damals den Künstlerinnen und Künstlern es einfacher machen, auftreten zu können. Damit sei man auch auf die Wünsche der freien Szene eingegangen. Man freue sich, dass man die Regelungen, die man in den letzten Jahren ausprobieren konnte, heute dauerhaft beschließen könne. Man wisse, dass es nicht nur eine kulturpolitische, sondern auch eine ordnungspolitische Fragestellung sei und man bedanke sich bei der Verwaltung für die Flexibilität, das Genehmigungsverfahren in den letzten beiden Jahren befristet auszusetzen und jetzt dauerhaft zu beschließen. Man wolle keine stille Stadt, sondern eine lebendige mit einer attraktiven Innenstadt und hoher Aufenthaltsqualität. Deswegen stimme man der Vorlage zu, mit der Bitte, auch weiterhin für die neuen Regelungen zu werben.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater sowie des Hauptausschusses
beschließt der Rat einstimmig, die bestehenden Verordnungen zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt vom 29.06.2021 nebst der Verlängerungsverordnung vom 30.03.2022 mit deren Ablauf durch eine gleichlautende Verordnung zu ersetzen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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