22.03.2023 - 6 Bebauungsplan – Rombachstraße – zwischen Triere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Hucke (Grüne) berichtet kurz aus dem Planungsausschuss, in dem man das einstimmig so beschlossen habe.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt einstimmig die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Brand.

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Anlagen zur Vorlage