23.08.2023 - 5.1 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Bürgermeister Plum (SPD) führt als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses aus, dass der § 5 der Wohnraumschutzsatzung vom Verwaltungsgericht für unwirksam erklärt worden sei, weil er zu unbestimmt gewesen sei. Daher habe die Verwaltung dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss einen Änderungsvorschlag unterbreitet und dieser habe nun in Zusammenarbeit mit einigen Rechtsanwälten über den Vorschlag der Verwaltung beraten. Nach langen Diskussionen sei dann ein anderer Vorschlag, als der der Verwaltung, entstanden, den das Gremium als noch bestimmter angesehen habe. Der vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gefasste Vorschlag sei dann nochmal von einem Rechtsanwalt geprüft worden und dieser liege jetzt als Vorlage vor. Der Änderungsvorschlag (Seite 59 der vorliegenden Vorlage) sei einstimmig vom Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in dieser Form empfohlen worden.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig den 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 18.02.2022.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?SILFDNR=4950&TOLFDNR=120609&selfaction=print