13.12.2023 - 25.1 Eingruppierung der Oberbürgermeisterin: Eingru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Ratsherr Palm (AfD) führt aus, die Landesbesoldungsordnung sei in dieser Angelegenheit eindeutig und lasse keine Diskussion zu, trotzdem hätte die Ratsgruppe sich gewünscht, dass die Oberbürgermeisterin in Zeiten leerer Kassen auf die rückwirkende Zahlung für 3 Monate verzichten würde.

 

Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) lässt sodann über den Beschluss abstimmen.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen Frau Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen aufgrund der Änderung der Eingruppierungsverordnung (EingrVO) und des Aufstiegs der Stadt Aachen in die nächst höhere Einwohner*innengrößenklasse nach § 2 Abs. 1 Eingr.VO in die Besoldungsgruppe B 10 LBesO B zum nächstmöglichen Zeitpunkt unter Anwendung des § 20 Abs. 3 S. 2 LBesG NRW für 3 Monate rückwirkend einzugruppieren.