24.01.2023 - 4 Haushaltsplanberatungen 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden verweist auf die Sitzungsunterlagen und die entsprechende Veränderungsnachweisung. Es lägen darüber hinaus zwei Tischvorlagen aus, zum einen der gemeinsame Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD sowie eine verwaltungsseitige Änderung. Möglicherweise würden weitere Anträge noch hinzukommen. Bevor die Debatte eröffnet werde, erteilt er Frau Grehling für einige Erläuterungen der Verwaltung vorab das Wort.

 

Diese erläutert zunächst die wesentlichen Punkte der Veränderungen aus der Verwaltung.

So sei die Maßnahme Ersatzneubau Brücke Turmstraße aufzuführen, bei der eine, über die in der letzten Sitzung des Jahres 2022 bereitgestellten Mittel hinausgehende, Kostensteigerung in der Planung berücksichtigt werden müsse. Gleichfalls habe es auch auf der Einzahlungsposition Veränderungen gegeben, was jedoch keineswegs daran liege, dass die Entschädigungsleistungen der Bahn zurückgegangen seien. Diese habe etliche Leistungen jedoch bereits vorab erbracht, d. h. die ursprünglich für die Jahre 2023 und 2024 eingeplanten Kostenbeteiligungen seien bereits im Jahr 2022 bei der Stadt Aachen eingegangen. Diese - nicht eingeplante - Einzahlung im Jahr 2022 sei wiederum von der Stadt Aachen als Finanzanlage genutzt worden. Der entsprechende Rückfluss erfolge im Jahr 2023. Nicht Bestandteil der Planung seien hingegen mögliche zusätzliche Fördermittel des Landes, da hierzu noch keine Informationen vorlägen. Auch die eingeplanten Kostensteigerungen würden lediglich das abbilden, was an möglichen Nachträgen zum jetzigen Zeitpunkt zu erwarten sei. Auf dieser Basis eine erhöhte Förderung des Landes einzuplanen, sei nicht angemessen.

 

Ebenfalls von der Verwaltung vollzogen seien Anpassungen bei der Kita-Bedarfsplanung, welche sich gegenwärtig noch im Beratungslauf befinde, unter der Annahme, dass diese von den Gremien beschlossen werde.

 

Durch die Veränderungen bei den beschlossenen Investitionen habe sich ferner ein Anpassungsbedarf bei den Abschreibungen sowie auch den Zinsaufwendungen für Investitionskredite ergeben. Hier wirke sich selbstverständlich die Entwicklung der Zinsen auf dem Markt negativ für die Stadt Aachen aus. Insbesondere bei längerfristigen Krediten müssten mittlerweile Zinssätze von mindestens 3% konstatiert werden.

 

Die vom Ausschussvorsitzenden Ratsherr Linden erwähnte ausgelegte Änderung sei haushaltsneutral und beziehe sich auf die Maßnahme Sanierung Neues Kurhaus. Hier sei die Bitte der Verwaltung, eine Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2023 mit Kassenwirksamkeit der in 2024 bereits eingeplanten Mittel zu beschließen, damit die Vergabe entsprechender weitergehender Aufträge bereits in diesem Jahr erfolgen könne.

 

Schließlich sei noch auf die Schlüsselzuweisung hinzuweisen. Am gestrigen Tage habe man den Bescheid über die Festsetzung der GFG-Zahlungen 2023 erhalten, welcher besage, dass die Schlüsselzuweisung bei der Stadt Aachen um rund 400.000 Euro geringer ausfalle als zuletzt erwartet. Frau Grehling weist darauf hin, dass diese Änderung nicht zurückzuführen sei auf Steuerkraftveränderungen bei der Stadt Aachen oder einen Rückgang der verteilbaren Finanzausgleichsmasse. Vielmehr seien Verschiebungen innerhalb der kommunalen Familie und die entsprechende Neuberechnung der Verteilung maßgeblich. Aus diesem Grunde müsse auch der wichtige Hinweis gegeben werden, dass diese Ertragsreduzierung nicht nach den Bestimmungen des NKF-CUIG haushaltsrechtlich isoliert werden könne. Bei der 1. Veränderungsnachweisung sei das aufgrund der rückgehenden Landessteuereinnahmen gegenüber der Arbeitskreisrechnung und der damit zurückgehenden Finanzmasse der Fall gewesen.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden bedankt sich für die Erläuterungen und bittet um Wortmeldungen.

 

Für die Fraktionen Grüne und SPD stellt Ratsherr Neumann den gemeinsamen Beschlussvorschlag vor. Für die Förderung der Einrichtung eines NS-Dokumentationszentrums und einer Gedenkstätte am Theaterplatz beantrage man 35.000 Euro für das Jahr 2023.

Bereits in der letzten Sitzung sei die Zuschusserhöhung für den Kulturbetrieb in Höhe von 350.000 Euro für das Projekt „Stadtglühen“ im Jahr 2023 beschlossen worden. Zielsetzung sei jedoch gewesen, die Mittel auch für die Jahre 2024 und 2025 einzuplanen, was nun nachgeholt werden solle. Der Plan sei, nach diesem Zeitraum eine Evaluierung des Projekts vorzunehmen, mit der Folge, dass für das Jahr 2026 zunächst keine Mittel eingeplant werden sollen.

Das Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen solle auch für das Jahr 2023 finanziert werden. Um dies zu ermöglichen, beantrage man die Einplanung von 50.000 Euro.

Nicht bezifferbar, aber beantragt werde ferner die Zweckbestimmung der im nicht-schulischen Reparaturprogramm zur Verfügung stehenden Mittel um den Bereich der energetischen Sanierung zu erweitern. Hintergrund dieses Antrags sei die erfolgreiche energetische Sanierung von Nicht-Wohngebäuden, wie zuletzt im Personal- und Verwaltungsausschuss vorgestellt. Um diese fortzuführen und weiterzuentwickeln, müsse die Finanzierung gewährleistet werden. Hierfür biete sich das erwähnte nicht-schulische Reparaturprogramm an.

 

Ratsherr Baal schlägt vor, zunächst die ausgelegten Beschlussvorschläge zu diskutieren, bevor eigene Anträge vorgestellt würden.

Die von der Verwaltung vorgesehene Verpflichtungsermächtigung beim Neuen Kurhaus könne mitgetragen werden.

Hinsichtlich der von Grünen und SPD vorgeschlagenen Erweiterung der Zweckbestimmung könne hier im Finanzausschuss zwar ein Beschluss erfolgen, die eigentliche Beschlusskompetenz liege seiner Ansicht nach jedoch beim Betriebsausschuss Gebäudemanagement. Inhaltlich könne man sich dem Vorschlag jedenfalls anschließen.

Hinsichtlich des Vorschlags zur Förderung der Einrichtung eines Gedenkzentrums würde er nachhaltig empfehlen, den Zusatz „am Theaterplatz“ zu streichen, da es hierzu noch keinen Grundsatzbeschluss gebe. Dass das Projekt „Wege gegen das Vergessen“ vorangebracht werden solle, finde er gut. Aber auch hier empfehle er eine Einbindung des Kulturbereichs und der Volkshochschule. Es sei zwar durchaus möglich, dass im Zuge der Umgestaltung des Theaterplatzes eine geeignete Räumlichkeit gefunden werde, allerdings kämen auch andere, möglicherweise geeignetere, Standorte in Frage. Die Einplanung der vorgesehen Mittel in Höhe von 35.000 Euro sei nicht bedenkenswert.

Anders sehe das beim Stadtglühen aus, allein wegen des deutlich höheren Betrags, aber auch, weil gerade die Mittelfristplanung nicht sehr viel Spielraum geben würde. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass beim Kulturbetrieb im vergangenen Jahr der zur Verfügung stehende Ansatz bei den KAStE-Mitteln nicht in Gänze ausgeschöpft worden sei, so dass die Finanzierung für Stadtglühen auch ohne eine Erhöhung des Betriebskostenzuschusses möglich sein müsste. Er könne nachvollziehen, dass die Begeisterung für das Projekt durch die Einplanung von Mitteln im Haushalt dokumentiert werden solle. Aber insbesondere der Ansatz für das Jahr 2025 tue dem Haushalt weh und sei im Moment eigentlich nicht notwendig. Die Erwartung für das Jahr 2023 von seiner Fraktion sei, dass dieses ebenfalls überfinanziert sein werde. Für die Signalsetzung einer dauerhaften Etablierung des Projekts sei aus Sicht seiner Fraktion die Einplanung von Mitteln für das Jahr 2024 ausreichend. Daher rege er an, den Ansatz für 2025 nicht um die 350.000 Euro zu erhöhen und somit einen Kompromiss zu schaffen, der von seiner Fraktion mitgetragen werden könne.

Beim Projekt „Querbeet“ wiederum könne seine Fraktion den tatsächlichen Mittelbedarf und die Notwendigkeit gegenwärtig nicht abschätzen. Sollte dieser Bedarf bestehen, könne einer Einplanung der Mittel im Jahr 2023 sicher zugestimmt werden. Er rege jedoch an, bis zu den Haushaltsplanberatungen im Rat den Zuschussbedarf mit mehr Informationen zu hinterlegen. Bekannt seien die Debatten zu unterschiedlichen Förderungen aus dem Sozialausschuss. Eine hinreichende Begründung über die Notwendigkeit sei daraus jedoch noch nicht abzuleiten. Dennoch stehe man der Einplanung der Mittel nicht entgegen, um die Arbeit der Suchthilfe weiter zu fördern.

 

Ratsherr Deumens kündigt für die Fraktion Die Linke an, den Anträgen von Grünen und SPD zuzustimmen.

Zur Erhöhung des Zuschusses für das Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen weist er auf die intensive Diskussion zum Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie in der vergangenen Woche hin. Sein Eindruck sei, dass die Arbeit von Querbeet von allen Fraktionen als gut bewertet werde und das Projekt fortgeführt werden solle. Es sei jedoch zum Zeitpunkt des Ausschusses letzte Woche noch nicht klar gewesen, inwieweit das Projekt weiterhin von der Städteregion bzw. dem Jobcenter unterstützt werde. Diese Unterstützung habe bisher bei 89% gelegen. Nachdem es zunächst so ausgesehen habe, dass keine Unterstützung seitens des Jobcenters mehr geleistet werde, haben Gespräche zwischen Stadt und Städteregion Aachen eine weitere Beteiligung bewirken können, jedoch sicher nicht mehr in dem bisherigen Umfang. Vor dem Hintergrund vermute er die Intention von Grünen und SPD, die finanzielle Beteiligung der Stadt zu erhöhen. Da jedoch bei der Sitzung des Sozialausschusses noch so viele Unklarheiten bestanden hätten, sei dort der einstimmige Empfehlungsbeschluss getroffen worden, dass der Finanzausschuss eine Haushaltsposition einrichten solle zur ggf. erforderlichen Absicherung der Suchthilfeprojekte in der Stadt. Die Entscheidung über die Bewirtschaftung solle dabei abhängig gemacht werden von den Ergebnissen der weiteren Abstimmung zwischen Stadt und Städteregion. Daher sei die Frage, ob dieser von Grünen und SPD erarbeitete Vorschlag heute im Finanzausschuss eingebracht werde oder dies in einer späteren Sitzung erfolge.

 

Ratsherr Pilgram erläutert, dass er diese Frage nicht beantworten könne. Er habe sich jedoch die Mühe gemacht, den Anteil der Aufwendungen für Kultur an den Gesamtaufwendungen des Haushalts in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro zu ermitteln. Dieser liege bei unter 4%. Zwar habe der Kulturbereich in absoluten Zahlen mehr Mittel erhalten, relativ gesehen jedoch nicht. Ratsherr Baal habe die KAStE-Mittel erwähnt. Diese seien jedoch nicht mit dem Projekt „Stadtglühen“ in Verbindung zu bringen. Vielmehr handele es sich bei den KAStE-Mitteln um Zuschüsse für die freie Kulturszene. Die dafür zur Verfügung stehenden Mittel könnten zumeist nur bei einem Drittel der Anträge auch bewilligt werden, was ein deutlicher Hinweis auf den hohen Bedarf sei. Auf Nachfrage beim Kulturbetrieb habe er die Auskunft bekommen, dass bereits im September 2022 nur noch ein kleiner Betrag an zur Verfügung stehenden Mitteln vorhanden gewesen sei. Dass also hier noch Mittel zur Verfügung stünden, die z. B. für die Finanzierung von Stadtglühen genutzt werden könnten, sei somit nicht zu bestätigen. Zum Thema Stadtglühen habe es mehrere einstimmige Beschlüsse in den Betriebsausschüssen gegeben, in denen die Verwaltung darum gebeten worden sei, die Mittel zur Verfügung zu stellen, welche dieser Bitte jedoch nicht nachgekommen sei. Ein Grundgedanke beim Projekt sei die Konzentration der Kultur aus dem Zentrum der Stadt aufzulösen und die Stadtteile und -bezirke stärker einzubeziehen. Hier sollen kulturelle Angebote geschaffen werden, die überwiegend getragen würden von Künstler*innen aus der Stadt und aus der Region mit dem Ziel, kulturelle Angebote in den Stadtteilen und -bezirken dauerhaft zu etablieren. Dies sei sehr bewusst nicht auf einmalige Ereignisse, sondern auf Kontinuität ausgerichtet. Problematisch sei in dem Zusammenhang, dass für das Jahr 2022 noch keine Abrechnung vorliege, was jedoch nicht von der Politik zu verantworten sei. Er kündigt an, dass die Planung der Ausgaben für die künftigen Jahre sich ausrichten würden an den festgestellten Ergebnissen. Aufgrund der aktuellen Informationslage halte seine Fraktion die Einplanung der 350.000 Euro pro Jahr ebenso für wichtig wie die Verstetigung der Ansätze, um der Kulturszene - anders als in den Vorjahren - eine frühzeitige Sicherheit und einen ausreichenden Planungsvorlauf gewährleisten zu können. Bei einer Ausschreibung erst nach Genehmigung des Haushalts sei dieser ausreichende Vorlauf nicht gegeben.

 

Frau Grehling bestätigt die Aussagen des Ratsherrn Deumens, dass zum Zeitpunkt des Sozialausschusses Unklarheit geherrscht habe hinsichtlich der Förderung von Suchthilfeprojekten durch die Städteregion. Nach den erfolgten Gesprächen habe aber auf Ebene des Jobcenters ein Umdenken stattgefunden, mit der Folge, dass zumindest wieder eine Finanzierung des Projekts auf geringerem Niveau als bisher zugesichert worden sei, was auch Anerkennung vom Träger gefunden habe. Für die Stadt Aachen habe dies zur Folge, dass für die Finanzierung der Zuschuss für 2023 auf 60.000 Euro erhöht werden müsse, was durch den eingebrachten Beschlussvorschlag abgebildet sei. Mit der dann zur Verfügung stehenden Fördersumme könne der Träger laut Aussage vom gestrigen Tage das Projekt fortführen. In dem Zusammenhang verweist sie auf eine mögliche Förderung durch das Land, die auch solchen Projekten zugutekommen könnte, ohne dass hierzu gegenwärtig konkrete Informationen vorliegen würden.

Hinsichtlich der Ausführungen zum Kulturbereich gibt sie zu Protokoll, dass sie sich kein Urteil über einzelne Projekte erlauben würde. Dies sei vollständig Entscheidungskompetenz des Rates. Es könne aber nicht sein, dass vom Kulturbetrieb zu stemmende Leistungen stets durch den Haushalt aufzufangen seien. Dies sei aus ihrer Sicht die falsche Herangehensweise. Sie möchte in Erinnerung rufen, dass beim Kulturbetrieb Mittel für das Depot Talstraße nicht vollständig zurückgenommen worden seien, obwohl die Zuständigkeit gewechselt habe. Zudem sei eine grundsätzliche Aufstockung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 1 Mio. Euro im Jahr 2023 gewährt worden. Irgendwann müsse der Betrieb mit den zur Verfügung stehenden aufgestockten Mitteln in der Lage sein, Projekte innerhalb seines Wirtschaftsplans selbst zu finanzieren. Es sei auch mal der Grundsatzbeschluss getroffen worden, dass wegfallende Förderungen nicht durch den Haushalt aufgefangen werden sollten. Für die Zukunft würde sie sich freuen, wenn dieser Grundsatz wieder berücksichtigt werden würde.

 

Ratsherr Helg berichtet für die FDP-Fraktion, dass die Einplanung der Verpflichtungsermächtigung beim Neuen Kurhaus als unproblematisch angesehen und mitgetragen werde.

Hinsichtlich der vorgesehenen Erweiterung der Zweckbestimmung um die energetische Sanierung schließe er sich den Ausführungen des Ratsherrn Baal an. Die Zuständigkeit liege eigentlich nicht beim Finanzausschuss, in der bündelnden Sitzung zum Haushalt könne der Beschluss hier jedoch sicher getroffen werden.

Die vorgeschlagenen Veränderungen der Fraktionen Grüne und SPD können in Bezug auf die Projekte „Wege gegen das Vergessen“ und „Querbeet“ ebenfalls als unproblematisch und zustimmungsfähig angesehen werden.

Beim Stadtglühen teile er die Ansicht der CDU. Einer Einstellung von Mitteln für das Jahr 2024 könne gefolgt werden, nicht jedoch für das Jahr 2025, da insbesondere in den letzten beiden Jahren der Mittelfristplanung der Eigenkapitalverzehr bereits sehr hoch sei.

Um die unterschiedliche Meinung zu den Punkten in seinem Abstimmungsverhalten zum Ausdruck bringen zu können, bitte er aus diesem Grund um eine Einzelabstimmung der vorgelegten Änderungsvorschläge.

 

Ratsherr Baal dankt Ratsherrn Deumens für die aufklärenden Erläuterungen zur Thematik Suchthilfe, so dass der Antrag mitgetragen werden könne. Er halte die Einplanung der Mittel in Kombination mit einem Sperrvermerk im entsprechenden Produktblatt mit Aufhebungsmöglichkeit durch den Sozialausschuss für sinnvoll.

Er finde es gut, dass Ratsherr Pilgram zum Thema Stadtglühen in der Breite ausgeführt habe. In vielen Punkten könne den Ausführungen uneingeschränkt zugestimmt werden. Es sei jedoch leider nicht die Frage beantwortet worden, wie mit dem Jahr 2025 zu verfahren sei. Denn wenn Kontinuität beim Projekt gewünscht sei, dann müssten konsequenterweise auch Mittel für das Jahr 2026 beantragt werden. Er vermute jedoch, dass der hohe Eigenkapitalverzehr im Jahr 2026 dazu geführt habe, dass die Mittel in diesem Jahr nicht vorgesehen seien, ebenso wie der lange Zeitraum für eine mögliche Evaluation. Aus Sicht seiner Fraktion sei daher aber auch der Ansatz für das Jahr 2025 entbehrlich. Frau Grehling habe eingangs der Sitzung auf die Tarifverhandlungen und deren Belastungen für den städtischen Haushalt hingewiesen. Es sei kaum anzunehmen, dass der Tarifabschluss bei 1% liegen werde, was vom Ministerium für die Fortschreibung der Personalkosten empfohlen worden sei. Schließlich hätten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Dass die Tarifverhandlungen zeitgleich zur Verabschiedung zum Haushalt der Stadt erfolgen würden, sei ein großes Risiko für die Zukunft. Man müsse davon ausgehen, dass in den Jahren 2025 und 2026 die Einhaltung der 5%-Grenze nicht mehr geschafft werden könne. Aus diesem Grund seien die 350.000 Euro im Jahr 2025 durchaus ein großer Posten und er bitte die Antragsteller darzulegen, ob vor dem Hintergrund des Besagten am Beschlussvorschlag festgehalten werde. Er kündigt eigene Beschlussvorschläge an und ruft in Erinnerung, dass sich seine Fraktion in den Fachausschüssen die Zeit genommen habe, jeden einzelnen Punkt zu diskutieren und abzuwägen, sehr differenziert abzustimmen und Beschlussvorschläge der Mehrheitsfraktionen nicht grundsätzlich abzulehnen, anders als dies in der vergangenen Ratsperiode von anderen Fraktionen gemacht worden sei.

 

Ratsherr Dr. Breuer sagt, dass seine Wortmeldung durch die bereits erfolgten Erläuterungen von Frau Grehling zum Thema Querbeet obsolet geworden sei. Hinsichtlich des von Ratsherrn Baal Vorgetragenem könne er sich gut an die Oppositionszeiten seiner Fraktion erinnern, als Beschlussvorschläge durch die damalige Koalition stets abgelehnt worden seien. Dies sei aber Vergangenheit.

 

Bezüglich des Vorschlags, die Mittel für das Projekt Stadtglühen für das Jahr 2025 nicht einzuplanen, gibt Ratsherr Neumann zu Protokoll, dass am Beschlussvorschlag festgehalten werde, der Ansatz somit auch für das Jahr 2025 vorgesehen sei. Die Ausführungen von Frau Grehling bezüglich der Finanzierung von Maßnahmen innerhalb des Wirtschaftsplans würden selbstverständlich ernst genommen.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden fragt nach bezüglich der Anregung, beim NS-Dokumentationszentrum den Zusatz „am Theaterplatz“ zu streichen. Nach Verständigung der Fraktionen Grüne und SPD wird dieser Zusatz aus dem Beschlussvorschlag herausgenommen. Der Antrag beim Stadtglühen bleibe wie vorgeschlagen. Ferner führt er aus, dass über die Anträge später wie gewünscht einzeln abgestimmt werde. Für die angekündigten Änderungsanträge der CDU-Fraktion erteilt er Ratsherrn Baal das Wort.

 

Dieser erinnert an die Haushaltsplanberatungen im Hauptausschuss in der Vorwoche. Zwei Punkte daraus möchte man heute nochmal aufgreifen.

Bei der Position „Nachtbürgermeister“ habe der Ausschuss den einstimmigen Beschluss getroffen, zusätzliche Sachmittel einzustellen. Seine Fraktion habe darum gebeten, zu prüfen, ob die Ansätze der Repräsentationskosten der Bezirksbürgermeister*innen in Höhe von 800 Euro jährlich vor dem Hintergrund als angemessen erscheinen. Seine Fraktion schlage nun vor, den jährlichen Ansatz pro Bezirk um 1.200 Euro auf dann 2.000 Euro anzupassen.

Ferner habe in der Sitzung eine intensive Diskussion stattgefunden über die Reduzierung der Mittel für den Bürgerentscheid zur ÖPNV-Umlage aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit, dass im Jahr 2023 noch keine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegen werde. Auch seine Fraktion habe dem zugestimmt, gleichzeitig aber auch geltend gemacht, dass die Überlegungen hinsichtlich eines verpflichtenden ÖPNV-Tickets nur dann erfolgreich umzusetzen seien, wenn ein breiter Konsens in der Gesellschaft gegeben wäre. Dieser könne über den Bürgerentscheid abgebildet werden. Entsprechend sei es auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag des Landes vereinbart. Dieser Konsens könne jedoch auch anders hergestellt werden, dafür hätte der Rat ausreichend Gestaltungsfreiheit. Ohne einen solchen Konsens könne es jedoch nicht gehen. Daher schlage er vor, Mittel in Höhe von 200.000 Euro für das Jahr 2024 und 140.000 für das Jahr 2025 einzuplanen. Alternative wäre, um das Jahr 2025 nicht weiter zu belasten, 300.000 Euro im Jahr 2024 einzuplanen. Es müsse jedenfalls ein deutliches Signal ausgesendet werden, dass die Einführung eines ÖPNV-Tickets mit Informationskampagnen zu begleiten sei. Dieses Ziel hätten sich alle Oberbürgermeisterkandidat*innen bei der letzten Kommunalwahl gesetzt. Ohne finanzielle Mittel sei dies jedoch nicht möglich.

 

Ratsherr Neumann erklärt nach Abstimmung in der Koalition Zustimmung zur Erhöhung der Sachmittel für die Repräsentationsmittel der Bezirksbürgermeister*innen.

Bei der Bürgerbeteiligung zum ÖPNV sei man offen hinsichtlich der Gestaltung. Die Notwendigkeit eines Bürgerentscheids sei fraglich. Seine Fraktion schlage vor, im Haushaltsjahr 2024 100.000 Euro für die Bürgerbeteiligung einzustellen, in der Hoffnung, dass sich im Laufe des Jahres 2023 eine entsprechende Rechtsgrundlage ergeben werde. Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagenen Mittel erscheinen jedenfalls zu hoch, für andere Informationskampagnen seien weitaus weniger Mittel auskömmlich gewesen.

 

Dem Vorschlag zur Erhöhung der Mittel für die Bezirksbürgermeister*innen werde von der Fraktion Die Linke zugestimmt, wie Ratsherr Deumens mitteilt. Hinsichtlich der Informationsmittel für die ÖPNV-Umlage schließe er sich den Ausführungen des Ratsherrn Neumann an.

Er müsse jedoch nochmals den Punkt Querbeet ansprechen. Er möchte nachfragen, wie nun mit dem Empfehlungsbeschluss aus dem Sozialausschuss umgegangen werde.

 

Von Seiten des Gremiums wird Einvernehmen festgestellt, dass die Empfehlung aus dem Sozialausschuss heute umgesetzt werde.

 

Ratsherr Baal bedankt sich für die Zustimmung zum Vorschlag der Aufwandserhöhung für die Repräsentationsmittel.

Er habe den Wortbeitrag des Ratsherrn Neumann zur ÖPNV-Informationskampagne so verstanden, dass diese nicht untergehe, was sehr wichtig sei. Inhaltlich müsse dieser Punkt aus Sicht seiner Fraktion konkreter ausgestaltet werden, um die Zustimmung der Bevölkerung zu erreichen.

In den Ausschüssen für Wissenschaft und Digitalisierung und für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung sei das Projekt „Smart Shopping“ behandelt worden. Im Haushalt seien dafür 50.000 Euro für das Jahr 2023 eingestellt. Seine Fraktion habe beantragt, den Ansatz auf 175.000 Euro zu erhöhen, im Jahr 2024 einen Planwert von 125.000 Euro einzusetzen sowie in den Jahren 2025 und 2026 von 75.000 Euro. Als Kompromiss für die heutige Sitzung rege er an, die Mittel für 2025 und 2026 nicht noch einmal zu beantragen. Da man jedoch auch vom FB 02 das Signal erhalten habe, dass der Ansatz von 50.000 Euro zu knapp sei und das Projekt die Möglichkeit eröffne, kleine, regionale und nachhaltige Angebote zu fördern, halte man am Vorschlag für die Jahre 2023 und 2024 fest.

 

Frau Grehling erläutert korrigierend, dass für „Smart Shopping“ nicht ein Ansatz von 50.000 Euro zur Verfügung stünde, sondern dieser auf insgesamt 75.000 Euro aufgestockt worden sei. So sei der Beschluss im Ausschuss getroffen worden, auch wenn der Antrag der CDU-Fraktion zweifelsfrei weitgehender gestellt worden sei.

 

Ratsherr Baal bestätigt, dass der Vorschlag seiner Fraktion die Erhöhung um 100.000 Euro auf 175.000 Euro im Jahr 2023 sei.

 

Ratsherr Stettner entgegnet, dass die Thematik im Ausschuss für Wissenschaft und Digitalisierung bereits ausreichend diskutiert worden sei und seine Fraktion keinen Spielraum für eine weitere Ansatzerhöhung sehe.

 

Ratsherr Baal berichtet von zwei weiteren Anträgen seiner Fraktion.

Der Erste betreffe das Themenfeld Mobilität in Aachen. Man habe das Problem, dass innerhalb des Grabenrings kein ÖPNV-Angebot bestehe. Dies wird auch nach der Umgestaltung der Jakobstraße weiterhin anhalten. Zuvor habe es eine Verbindung über Jakobstraße und Eilfschornsteinstraße gegeben. Der angesprochene Bereich des Grabenrings weise immerhin einen Durchmesser von 2,8 km auf und sei vollkommen ÖPNV-frei. In der letzten Ratsperiode habe man sich sehr lange mit dem Thema autonom fahrende Busse auseinandergesetzt, was den Ideengeber gefreut, jedoch nicht zu einem positiven Ergebnis für die Stadt Aachen geführt habe. Das Problem sei weiterhin vorhanden. Daher schlage man für das Haushaltsjahr 2023 einen Ansatz in Höhe von 250.000 Euro für ein solches ÖPNV-Angebot vor. Die Formulierung sei bewusst offen und ohne Vorgaben getroffen worden, damit die inhaltlichen Details im Mobilitätsausschuss diskutiert und entschieden werden können.

Der zweite Antrag betreffe das Thema Soziales. Für den Driescher Hof beantrage seine Fraktion die Einrichtung einer sog. „Kümmerei“. Hierzu werde auch ein Ratsantrag in der nächsten Woche eingebracht. Diese Kümmerer*in solle die Menschen im Viertel unterstützen, die auf Transferleistungen angewiesen seien. Denn es sei immer häufiger festzustellen, dass bei Menschen in solchen „Brennpunktbereichen“ eine falsche Zurückhaltung hinsichtlich der Beantragung von Hilfestellung bestehe. Auch die digitale Affinität zur Online-Antragstellung sei häufig nicht existent. Eine Begleitung durch eine/n solche Kümmerer*in sei aus anderen Kommunen bekannt, wo diese eine nachhaltige Wirkung haben erzielen können. Ziel sei, dass die Menschen, die einen Anspruch auf soziale Hilfsleistungen hätten, diese auch bekommen können. Dies könne den Unterschied ausmachen zwischen einem sehr knapp und einem nicht auskömmlichen Leben. Das Pilotprojekt könne realistischerweise nicht vor Mitte des Jahres 2023 gestartet werden, da eine Begleitung durch einen sozialen Träger unabdingbar sei. Aus diesem Grunde schlage seine Fraktion Ansätze für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 von jeweils 39.000 Euro vor.

 

Ratsherr Neumann verweist bezüglich des Marktliners bzw. des ÖPNV-Angebotes innerhalb des Grabenrings auf die Diskussionen im Mobilitätsausschuss. Ergebnis dessen war, dass nicht absehbar sei, dass es im Jahr 2023 zu Maßnahmen kommen werde. Zunächst stünde die Ertüchtigung der Jakobstraße an. Die Thematik sei sicherlich wichtig, für eine Darstellung im Haushalt seien jedoch gegenwärtig noch keine Grundlagen gegeben.

Das Thema Kümmerei am Driescher Hof höre sich grundsätzlich gut an, jedoch solle man zunächst die Diskussionen zum Ratsantrag abwarten, bevor Haushaltsmittel eingestellt würden.

 

Ratsherr Baal habe sich bemüht das Wort „Marktliner“ nicht zu verwenden. Nach Herrichtung der Jakobstraße im Sommer könne ein Busverkehr, zumindest mit Gelenkbussen, dort nicht mehr stattfinden, da im Zuge der Maßnahme auch die Bürgersteige deutlich verbreitert werden sollen. Es gehe ihm darum, dass im zentralen Innenstadtbereich keinerlei ÖPNV-Angebot bestehe. Für mobilitätseingeschränkte Personen, oder solche die aus anderen Gründen den Weg in die Innenstadt nicht zu Fuß nehmen können, ende das Leben am Grabenring, z. B. an der RWTH, Elisenbrunnen, Alter Posthof oder am Bushof. Hier seien große Entfernungen zu überwinden. Die Erfahrung, welche Belastung damit verbunden sei, habe er, aufgrund einer vor rund eineinhalb Jahren zugezogenen Verletzung, selbst machen müssen. Zu den verschiedenen Mobilitätsthemen gebe es sehr unterschiedliche Sichtweisen. Bezüglich des ÖPNV-Angebots innerhalb des Grabenrings möchte er jedoch eindringlich dafür werben, den „weißen Fleck“ auf der Karte nicht bestehen zu lassen. Zu sagen, die inhaltliche Diskussion sei richtig, man stelle jedoch kein Geld dafür ein, sei verbunden mit der Botschaft, dass der „weiße Fleck“ bestehen bleibe. Es hänge nicht an der Fertigstellung der Jakobstraße oder der ASEAG. Eine Mobilitätswende könne so für den Bereich nicht erreicht werden. Dabei sei dieser so dicht besiedelt, dass ein ÖPNV-Angebot Sinn machen würde, zumal der PKW-Verkehr objektiv betrachtet an der Stelle eine größere Belastung darstelle.

 

Vor Beschlussfassung möchte Frau Grehling der Form halber noch auf zwei Angelegenheiten hinweisen. Zum einem sei bereits mit dem Versand der Unterlagen über die Beschlussempfehlungen und Prüfaufträge der Bezirksvertretungen informiert worden. Des Weiteren seien in der Datei einige Positionen farblich hinterlegt, da die entsprechenden Beschlüsse im Grunde in einem nicht zuständigen Fachausschuss getroffen worden seien. Hier müsse der bündelnde Finanzausschuss diese bestätigen. Sie schlage vor, dass bei der Abstimmung über den Gesamthaushalt diese ausdrückliche Bestätigung der Punkte inkludiert werde.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt für den wichtigen Hinweis. Zur Strukturierung der Abstimmung schlägt er vor, zunächst über die ausgelegte Ergänzung der Verwaltung zum Neuen Kurhaus abzustimmen. Hier gehe er auf Basis der Wortmeldungen von einer einheitlichen Sichtweise der Fraktionen aus. Daraufhin würde er über die 5 Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion abstimmen lassen, d.h. über die Erhöhung der Repräsentationsmittel der Bezirksbürgermeister*innen, die Einplanung eines Ansatzes in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2024 für Informationen zur ÖPNV-Umlage als Kompromiss nach der erfolgten Diskussion, die Erhöhung des Ansatzes für Smart Shopping im Jahr 2023 von 75.000 auf 175.000 Euro, die Einstellung von Mitteln für ein ÖPNV-Angebot innerhalb des Grabenrings im Jahr 2023 in Höhe von 250.000 Euro sowie die Einstellung von Mitteln für die „Kümmerei“ im Stadtteil Driescher Hof in Höhe von jeweils 39.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024. Da sich hier teilweise Konsens abzeichne, zum Teil jedoch auch nicht, würde er über diese 5 Punkte einzeln abstimmen lassen. Danach würden die Beschlussvorschläge von Grünen und SPD folgen, ebenfalls wie gewünscht in Einzelabstimmung. Zuletzt würde dann abschließend der Gesamtbeschluss folgen inklusive der zuvor beschlossenen Einzelveränderungen.

 

Zu dieser Vorgehensweise wird Einvernehmen hergestellt, so dass die Debatte beendet wird und die Beschlussfassung wie folgt stattfindet:

 

1.) Beschlussvorschlag der Verwaltung: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Einplanung einer Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2023 in Höhe von 14.250.000 Euro mit Kassenwirksamkeit im Jahr 2024 für die Maßnahme Sanierung Neues Kurhaus.

 

2.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Erhöhung der Ansätze für die Repräsentationsmittel der Bezirksbürgermeister*innen von jeweils 800 Euro auf 2.000 Euro.

 

3.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion (als Kompromiss nach Debatte im Ausschuss): Der Finanzausschuss beschließt einstimmig die Einstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 100.000 Euro im Jahr 2024 für Informationen zur ÖPNV-Umlage.

 

4.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Der Finanzausschuss lehnt die Erhöhung der Ansätze für das Projekt „Smart Shopping“ im Jahr 2023 um 100.000 Euro mehrheitlich ab.

 

5.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Der Finanzausschuss lehnt die Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von 250.000 Euro im Jahr 2023 für ein ÖPNV-Angebot innerhalb des Grabenrings mehrheitlich ab.

 

6.) Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Der Finanzausschuss lehnt die Einplanung von Haushaltsmitteln in Höhe von jeweils 39.000 Euro in den Jahren 2023 und 2024 für das Projekt „Kümmerei am Driescher Hof“ mehrheitlich ab.

 

7.) Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD (unter Berücksichtigung der Streichung des Zusatzes „am Theaterplatz“): Der Finanzausschuss beschließt einstimmig Haushaltsmittel in Höhe von 35.000 Euro im Jahr 2023 für die Förderung und Einrichtung eines NS-Dokumentationszentrums und Gedenkstätte.

 

8.) Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD: Der Finanzausschuss beschließt mehrheitlich Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 350.000 Euro in den Jahren 2024 und 2025 für das Projekt „Stadtglühen“.

 

Hinsichtlich des von Ratsherrn Baal vorgeschlagenen Sperrvermerks werden Diskussionen geführt, ob dieser nun vom Finanzausschuss beschlossen werden müsse. Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden gibt an, die Ausführungen des Ratsherrn Baal so verstanden zu haben, dass der Sperrvermerk vom Sozialausschuss getroffen werden müsse.

 

Frau Grehling erläutert, dass sie die Debatte im Sozialausschuss so interpretiert habe, dass der Finanzausschuss Mittel für die Fortführung des Projekts „Querbeet“ beschließen solle, so dass der Finanzierungsplan auch ohne eine weitere Beteiligung der Städteregion abgesichert werden könne. Der Sozialausschuss habe also die Entscheidungskompetenz an den bündelnden Finanzausschuss übertragen. Da die betroffene Haushaltsposition die gesamte Thematik Suchthilfe abdecke und nicht nur auf das Projekt beschränkt sei, sei eine Zweckbindung im Übrigen nicht gegeben. Sollte jedoch die Absicht bestehen, dass der Sozialausschuss über die tatsächliche Verwendung der Mittel entscheiden solle, könne dies sicher über einen Sperrvermerk bzw. die entsprechende Aufhebung dessen im Sozialausschuss abgewickelt werden.

 

Ratsherr Deumens ergänzt, dass die derzeit noch gesicherte Förderung erst am 31. März diesen Jahres auslaufe. Somit sei eine inhaltliche Beschäftigung im Ausschuss vor Beginn des neuen Förderzeitraums am 1. April im Sozialausschuss gewährleistet.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden lässt aufgrund der Ausführungen über die Einplanung der Haushaltsmittel in Kombination mit der Aufnahme eines Bewirtschaftungssperrvermerks mit der Möglichkeit der Auflösung durch den Sozialausschuss abstimmen.

 

9.) Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro im Jahr 2023 für die Erhöhung des Zuschusses zum Projekt „Querbeet“ der Suchthilfe Aachen.

 

10.) Beschlussvorschlag der Fraktionen Grüne und SPD: Der Finanzausschuss beschließt einstimmig, die Zweckbestimmung der im nicht-schulischen Reparaturprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel um den Bereich der energetischen Sanierung zu erweitern.

 

Abschließend lässt der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden über den Gesamtbeschluss abstimmen. Er bittet protokollarisch festzuhalten, dass der Ausschuss auch informiert worden sei über die Veränderung bei den Schlüsselzuweisungen, womit dies Teil des Beschlusses sei.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich die Haushaltssatzung 2023 unter Einbeziehung

1. der Veränderungsnachweisungen zum Ergebnisplan, dem konsumtiven Finanzplan, dem Investitionsplan und den Produktblättern zum Haushaltsplanentwurf 2023

2. der in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen

3. der haushaltsneutralen Verteilung der Abschreibungs- und Sonderposten- sowie der Personalkostenaufteilung

zu beschließen.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage