21.03.2023 - 4.1 Haushalt: Chancen und Risiken

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Beratung

Frau Grehling führt aus, dass es zu dem frühen Zeitpunkt des Jahres recht schwierig sei, präzise über Chancen und Risiken des Haushalts zu informieren. Daher sei auf eine ausführliche Präsentation verzichtet worden.

 

Nennenswert aus dem Themenfeld der Steuererträge sei gegenwärtig einzig der Stand der Gewerbesteuer. Zum Datum 21.03.2023 liege diese bei rund 203 Mio. Euro, somit in etwa 7 Mio. Euro unter dem entsprechenden Vorjahressollstand. Dies sei zwar noch keine allzu große Besorgnis auslösende Meldung, lasse jedoch darauf hindeuten, dass der in der Haushaltsplanung hinterlegte Ansatz in Höhe von rund 252 Mio. Euro die Höchstgrenze dessen abbilde, was in diesem Jahr an Ertrag erwartet werden könne. Andere Zahlen aus dem Bereich Steuern seien noch nicht auffällig. Abzuwarten bleibe, wie sich vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Zinssätze die Nachforderungszinsen entwickeln würden. Gegenwärtig liege man hier rund 2 Mio. Euro unter dem Vergleichswert aus dem Vorjahr.

 

Sie weist des Weiteren auf die sicher bereits bekannte Genehmigung und Bekanntmachung des Haushalts 2023 hin. In der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung sei insbesondere ein Punkt thematisiert worden, der nicht als Risiko, sondern als Chance für den städtischen Haushalt zu verstehen sei. Hierbei handele es sich um das Jahresergebnis 2021 und den Forecast für das Haushaltsjahr 2022. In der nächsten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses und in der Folge im Rat werde der Jahresabschluss 2021 und die vorgeschlagene Verwendung des Überschusses in Höhe von rund 12 Mio. Euro auf der Tagesordnung stehen. Die Verbesserung gegenüber der Haushaltsplanung liege gar bei über 30 Mio. Euro. Die Verwaltung schlägt vor, bei der Verwendung des Überschusses eine Aufteilung vorzunehmen. Demnach sollen, vergleichbar mit der Überschussverwendung des Jahresergebnisses 2020, 8 Mio. Euro einer Sonderrücklage zugeführt werden, der verbleibende Betrag in Höhe von knapp über 4 Mio. Euro der Ausgleichsrücklage. Die Entscheidung darüber hätten Rechnungsprüfungsausschuss und Rat zu treffen. Die vorgesehene Sonderrücklage solle dabei der Finanzierung der energetischen Sanierung städtischer Nicht-Wohngebäude dienen.

Noch besser als der testierte Jahresabschluss 2021 sehe der Forecast für das Jahr 2022 aus. Hier sei es in der Haushaltsbewirtschaftung gelungen, die außerplanmäßigen Verbesserungen, also die deutlich über dem Plan liegende Gewerbesteuer sowie die Abschlagszahlung der Städteregion aus Abrechnungen von Vorjahren, zu halten. Bei der Gewerbesteuer liege die Verbesserung bei rund 50 Mio. Euro, bei der Zahlung durch die Städteregion bei 15 Mio. Euro. Zwar seien noch weitere Buchungen im Wertaufhellungszeitraum abzuwarten, ein nennenswerter Überschuss sei aber anzunehmen, so dass auch hierzu zu gegebener Zeit ein Vorschlag zur entsprechenden Verwendung unterbreitet werden könne. Es sei zweifelsfrei wünschenswert, wenn die guten Ergebnisse der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft genutzt werden könnten.

 

Ferner erläutert sie, dass für das Investitionscontrolling zwei Personen eingestellten worden seien, die dieses gegenwärtig aufbauen würden. Zielsetzung sei die aus Sicht der Verwaltung erforderliche zentrale Begleitung des Finanzausschusses in der Thematik. So werde beispielsweise ein Deckblatt erarbeitet, aus dem der Verlauf einer Investitionsmaßnahme abgelesen werden könne, d.h. von der Einstellung der ersten Mittel in der Haushaltsplanung bis hin zur Umsetzung. Somit könne eine Art „Ampelsystem“ geschaffen werden, bei dem auch das bekannte Thema Ermächtigungsübertragungen eine zentrale Rolle spielen werde. Bei den bisher als Beispiele betrachteten Maßnahmen habe man diesbezüglich feststellen können, dass übertragende Mittel häufig nicht im Folgejahr zur Auszahlung gebracht worden seien und dass die per Ermächtigungsübertragung vorhandenen Mittel bei Weitem nicht auskömmlich zur Finanzierung der Maßnahmen gewesen seien. Dies verdeutliche die Intention des Gesetzgebers, dass Mittel für bestimmte Maßnahmen nicht immer weiter übertragen werden sollten. Verbunden werden müssten diese Erkenntnisse mit der Frage, wie eine realistische Einplanung größerer Maßnahmen vorzunehmen sei. Denn die Erfahrung zeige, dass bis zur Möglichkeit eine gewollte Maßnahme im Haushalt einzuplanen durchaus ein Zeitraum von mehreren Jahren zu erwarten sei. Des Weiteren müssten gerade bei einem solchen zeitlichen Verzug auch, über die viel zitierten Varianzen hinaus, Kostensteigerungen berücksichtigt werden. Sie habe die Hoffnung, das beschriebene Deckblatt in einer der nächsten Sitzungen mit ein paar Beispielen vorstellen zu können.

 

Was in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung nicht erwähnt worden sei, aber die wohl größte Herausforderung der künftigen Haushaltsplanung darstelle, sei die Steigerung der Personalkosten aufgrund des bevorstehenden Tarifabschlusses. Dieses Risiko für die nächste Haushaltsplanung habe die unabdingbare Notwendigkeit der Beschäftigung mit vermeidbaren Kosten zur Folge, beispielsweise bei Festwerten oder sonstigen Aufwendungen bzw. Abschreibungen in Folge der vielen Investitionen, die noch abzuarbeiten seien.

 

Hinsichtlich der Entwicklung der Zinsen weist sie auf die veränderten Sicherungspolitiken mancher Banken hin. So sei zum ersten Mal im Zuge einer Zinssicherung des Kassenkredits von einer Bank die Frage gestellt worden, ob diese konkrete Kreditaufnahme vom Rat im Vorfeld genehmigt worden sei, was absolut unüblich und nicht erforderlich sei. Bei einer Zinssicherung von 3 bis 5 Jahren seien Zinssätze in Höhe von über 3% mittlerweile die Regel, nach der letzten Leitzinserhöhung allemal. Zinsen für Tagesgeld beispielsweise würden jedoch bei Weitem nicht korrespondierend steigen. Bei einem genehmigten Haushalt sei die Kreditbeschaffung grundsätzlich nicht das Problem, die Folgen der Geldaufnahme hingegen schon. Auch dies müsse für die Zukunft berücksichtigt werden.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt Frau Grehling für die Berichterstattung und bittet das Gremium um Nachfragen bzw. Wortmeldungen.

 

Herr Auler möchte zum Deckblatt im Rahmen des Investitionscontrollings die Anmerkung geben, dass im Ausschuss für Schule und Weiterbildung eine zunächst sehr unübersichtliche Zeit- und Kostenaufstellung in mühseliger Kleinarbeit passender und stringenter aufgearbeitet worden sei. Herausgekommen sei am Ende eine sehr gute, klare Übersicht zu Baumaßnahmen im Schulbereich. Er rege daher an, zu prüfen, ob diese Übersicht auch um zusätzliche Investitionsmaßnahmen erweitert werden könne.

 

Frau Grehling erläutert, dass man sich ohnehin mit dem Gebäudemanagement abstimmen müsse, gerade hinsichtlich der Zeitschiene. Denn eine - für die Politik sicher überraschende - Erkenntnis des Investitionscontrollings sei der zeitliche Ablauf bestimmter Maßnahmen, d.h. wann mit den Planungen angefangen worden sei, wann die Maßnahmen erstmals in der sog. „§ 13-Liste“ aufgenommen worden seien, wann diese tatsächlich in die Haushaltsplanung übernommen werden konnten und wann die konkrete Umsetzung schließlich erfolgt habe. Eine bestimmte Mindestdauer könne v.a. für Baumaßnahmen ab einer bestimmten Größenordnung zweifelsfrei festgestellt werden, auch bei Schulmaßnahmen. So seien beispielsweise Projekte aus der Förderung „Gute Schule“ ursprünglich sicher mit einer anderen Zeitplanung versehen worden als letztlich realisiert. Aufgabe des Investitionscontrollings sei es auch, Schnittstellen zu finden, um daraus einen Weg für realistisch abzubildende Abläufe zu identifizieren. Zielsetzung sei Plan und Ist näher einander zu bringen.

 

Ratsherr Baal greift die Aussage von Frau Grehling auf, dass nicht nur der Jahresabschluss 2021 einen Überschuss aufweise, sondern auch davon auszugehen sei, dass das Haushaltsjahr 2022 sehr gut abschließen werde. Er würde daher darum bitten, in die Überlegung miteinzubeziehen, dass der gebildete Sonderposten für die Folgen aus der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine bzw. dessen Abschreibung durchaus eine erhebliche Belastung künftiger Haushaltsjahre darstelle. Daher wäre eine Reduzierung dieses Sonderpostens in Jahren mit festgestellten Überschüssen eine Möglichkeit, diese künftigen Haushaltsjahre zu entlasten. Dies sei im Sinne der Generationengerechtigkeit sicher zu überlegen.

 

Frau Grehling pflichtet bei, dass bei der Konkretisierung der Verwendung der Überschüsse zweifelsfrei die Frage im Vordergrund stehen müsse, wie der Vorteil der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft genutzt werden könne. Hier sei man für das Jahr 2022 noch längst nicht am Ende der Prüfung angekommen. Es seien verschiedene Möglichkeiten denkbar, zum Beispiel auch die künftige Abschreibungslast beim Gebäudemanagement abzufedern. Auch eine Kombination von Verwendungsmöglichkeiten sei ein denkbares Szenario. Gerne würde sie sich die guten Ergebnisse der Vorjahre bereits in der Haushaltsplanung zu Nutze machen. Problematisch sei dabei aber immer der zeitliche Verzug, da zwischen dem Ende eines Haushaltsjahres und dem Beschluss der Verwendung eines möglichen Überschusses in der Regel ein Haushaltsplan aufzustellen sei, bei dem der Überschuss aufgrund haushaltsrechtlicher Restriktionen noch nicht berücksichtigt werden könne. Des Weiteren sei nicht anzunehmen, dass Überschüsse in der genannten Größenordnung dauerhaft erreicht werden können. Die große Diskrepanz zwischen Plan und Ist bei der Gewerbesteuer im Jahr 2022 sei beispielsweise ein eher einmaliger Effekt und somit atypisch. Dies gelte auch für die Abschlagszahlung der Städteregion. Für die Verwendung des anzunehmenden Überschusses für das Jahr 2022 werde eine Abstimmung mit der Politik auch außerhalb der förmlichen Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss in Aussicht gestellt.

 

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