25.04.2023 - 5 Sachstandsbericht Grundsteuerreform 2025

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Einleitend führt Frau Grehling aus, dass nach den bisherigen Erkenntnissen im Zuge der Grundsteuerreform gewerblich genutzte Grundstücke tendenziell entlastet werden, während sich Belastungen in der Tendenz bei Einfamilienhäusern andeuten. Zur detaillierten Ausführung gebe sie gerne das Wort an Herrn Freude, Leiter des Fachbereichs Steuern und Kasse, weiter.

 

Herr Freude teilt mit, dass aufgrund der unsicheren Datenlage seitens des Finanzamts eine valide Prognose zur Belastung der Bürgerinnen und Bürger und zum Haushalt gegenwärtig noch nicht abgegeben werden könne. Die bereits vorliegenden Daten seien jedoch von seinem Bereich ausgewertet worden und es sei daraus eine grobe Tendenz abgeleitet worden.

 

Von rund 80.000 zu bewertenden Objekten seien demnach gegenwärtig rund 49.800, somit rund 62%, neu bewertet worden. Bezugnehmend auf das Messbetragsvolumen liege der Anteil bei rund 52%. Diese verhältnismäßig geringe Datenbasis ließe, wie Frau Grehling bereits angedeutet habe, bestenfalls eine Aussage zur Tendenz zu. Für verbindliche Aussagen müsse abgewartet werden, welche Ergebnisse sich für die noch nicht bewerten Objekte ergeben werden, zumal anhand der Datenlage anzunehmen sei, dass die bereits vorliegenden Bewertungen eher die „einfachen“ Objekte betreffen würden. Des Weiteren müsse berücksichtigt werden, dass für rund 20% der Objekte noch keine Anträge gestellt worden seien und dass es auch noch zur Anfechtung von Bescheiden kommen könne.

 

Auf Basis der vorliegenden Daten lasse sich prognostizieren, dass das Messbetragsvolumen um rund 5,7% sinke. Zur Erreichung der Ertragsstabilität müsste daher der Hebesatz der Grundsteuer B von 525 auf 557 Punkte angehoben werden.

In der weiteren Analyse seien die Entwicklungen bei den einzelnen Objektarten erarbeiten worden. Dabei habe man den aktuellen Hebesatz laut Haushaltssatzung mit dem erhöhten Hebesatz auf Basis der soeben vorgestellten Berechnung gegenübergestellt. Demnach liege die Belastungserhöhung bei den unbebauten Grundstücken bei 63% beim jetzigen Hebesatz sowie 72% beim erhöhten Hebesatz. Bei den Ein- und Zweifamilienhäusern lägen die Werte bei 26% bzw. 34%. Anders sehe die Tendenz bei Mietwohngrundstücken aus, bei denen die Belastungserhöhung nur bei 0,2% bzw. bei 6,3% im Falle des aufkommensneutralen Hebesatzes liege. Abzuwarten seien hier jedoch die noch nicht bewerteten Objekte insbesondere im sozialen Wohnungsbau. Nach gegenwärtiger Tendenz würden Wohnungseigentümer von der Grundsteuerreform in der Tendenz profitieren, die Belastungen würden um 9,9% bzw. 4,4% zurückgehen. Noch deutlicher sei die Belastungsreduzierung, wie von Frau Grehling bereits angedeutet, bei den gewerblich genutzten Grundstücken mit -52% bzw. -49%.

Entsprechend ließe sich festhalten, dass die zuletzt genannte Objektart am stärksten von der Grundsteuerreform profitieren würde, während unbebaute Grundstücke sowie Ein- und Zweifamilienhäuser in der Darstellung der jetzigen Tendenz deutlich belastet werden würden. Dies stelle eine Bestätigung der bisher vermuteten Entwicklungen im Zuge der Grundsteuerreform dar, wobei jedoch abermals darauf hinzuweisen sei, dass durch die noch zu erfolgenden Bewertungen zahlreicher Objekte keine abschließende Schlussfolgerung getroffen werden könne.

 

Der Ausschussvorsitzende Ratsherr Linden dankt Herrn Freude für den Bericht um bitte um Wortmeldungen und Nachfragen.

 

Herr Casper gibt zu Protokoll, dass sich die SPD-Fraktion über einen Sachstand zur Vorbereitung der Einführung einer Grundsteuer C freuen würde, insbesondere, da im Haushaltsplan für den Zeitraum ab 2025 hierfür ein jährlicher Ertrag in Höhe von 2 Mio. Euro hinterlegt sei.

 

Frau Grehling betont, dass dies gegenwärtig nicht mit Priorität behandelt werde, da dafür die Behandlung der baureifen Grundstücke von Relevanz sei. Mit der erwähnten Einplanung sei eine entsprechende Zielgröße vereinbart, die man gemeinsam erreichen wolle. Bei der möglichen Einführung einer Grundsteuer C müssen auch Auswirkungen auf städtische Grundstücke berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Neumann würde gerne die Aufkommensneutralität im Zuge der Grundsteuerreform genau definiert wissen.

 

Frau Grehling erläutert, Aufkommensneutralität bedeute zunächst, dass die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in der Gesamtsumme nicht größer werden solle als im Status quo. Dies gelte allerdings nicht für jeden einzelnen Steuerzahler. Die Kommunen, insbesondere auch die Stadt Aachen, hätten recht früh darauf hingewiesen, dass im Zuge der Grundsteuerreform die Ertragssituation für ebendiese nicht zurückgehen dürfe, es also noch eine zweite Seite der Medaille gebe. Vor dem Hintergrund habe der Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen die Absicht erklärt, jeder Kommune einen sog. Empfehlungshebesatz zu unterbreiten, um die Ertragsneutralität sichern zu können. Die Kommunen seien in gewisser Weise skeptisch, ob dies so umgesetzt werde. Gleichzeitig könne sie als Kämmerin, wie bereits in der letzten Sitzung erwähnt, nicht dafür garantieren, dass die Hebesätze bei der Grundsteuer nicht erhöht werden müssten, um den Ertrag für die Stadt Aachen neutral zu halten. Auch habe sie bereits frühzeitig vor den Gefahren der Verschiebungseffekte bei der Belastung hingewiesen. Die Grundsteuerreform werde dabei wie zugesichert keineswegs als Steuererhöhung durch die Hintertür genutzt. Die Diskussion über Steuererhöhungen werde von ihr immer offen und transparent geführt werden.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht einstimmig zur Kenntnis.