25.04.2023 - 7 Städtebaulicher Vertrag Geschwister-Scholl-Stra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 25.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling nimmt die Vorlage zum Anlass darauf hinzuweisen, dass die Deckung der Mittel aus der Maßnahme Salierallee erfolge. Es handele sich nicht um die einzige Vorlage mit dieser Deckungsposition. Zur Vermeidung von Missverständnissen und ohne jemanden auf die Füße treten zu wollen, müsse sie folgendes klarstellen: Im vorliegenden Fall seien mit der Haushaltsplanung 2023 für die beschriebene Maßnahme Salierallee neue Mittel eingestellt worden, gleichzeitig wurde die Übertragung von Mitteln aus Vorjahren beantragt und von FB 20 bewilligt. Nun jedoch stelle sich heraus, dass die neu eingeplanten Mittel als Deckungsposition für diverse andere Maßnahmen herangezogen würden. Folglich bestünde keine andere Möglichkeit als die Ermächtigungsübertragung wieder zurückzunehmen. Es könne schließlich nicht sein, dass von übertragenen Mitteln nichts zur Auszahlung gebracht werde und auch der neu eingeplante Haushaltsansatz nicht für die tatsächliche Maßnahme benötigt werde. In einem solchen Fall müsse nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben die Ermächtigungsübertragung wieder zurückgenommen werden und die erforderlichen Mittel seien für künftige Haushaltsplanungen in voller Höhe neu anzumelden. Dahinter stecke keine Böshaftigkeit, sondern es seien haushaltsrechtliche Bestimmungen ausschlaggebend.
Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass der städtebauliche Vertrag aus dem Jahr 2018 datiere, die finanziellen Auswirkungen beträfen jedoch das aktuelle Haushaltsjahr. Die Baukostensteigerungen seien im Wesentlichen seit dem letzten Jahr zu beobachten. Es stelle sich die Frage, ob hier eine nachträgliche Genehmigung eingeholt werden solle oder sich der finanzielle Mehrbedarf deshalb ergebe, weil man nun in eine detaillierte Planung eingestiegen sei. Des Weiteren habe er sich auch die Frage gestellt, ob es sich nicht um Hochschulgelände handele.
Frau Grehling antwortet, dass der entscheidende Absatz in der Vorlage laute: „Die Ursachen für die entstandenen Mehrkosten sind knappe und teure Materialien sowie eine hohe Nachfrage. Insbesondere die Deponie-, Material- und Energiekosten sind gegenüber den Vorjahren besonders stark angestiegen.“. Sie kenne den Vertrag nicht im Detail, gehe aber davon aus, dass hier eine Anpassungsklausel im Vertrag zur Anwendung komme. Eine solche Klausel gebe es in städtebaulichen Verträgen standardmäßig, wie bekannt sogar im Campusvertrag. Ob darüber hinaus auch die Stoffpreisgleitklausel zur Anwendung komme, könne sie gegenwärtig nicht sagen.